Das Gerichtsprotokoll aus dem Strafgerichtsprozess gegen Manthey

Justizangestellter Karaasenov nach Antrag auf Digitale Prozessaufzeichnung: „Das Protokoll wird wörtlich sein.“

So eine Schande ! Manthey’s Plädoyer wurde absolut ungenügend wiedergegeben, immerhin sind einige Tendenzen in Ansätzen erkennbar, ansonsten nur Gestackse !

2020-12-06

Schreibt das Protokoll im Strafprozess gegen Heiderose Manthey: Justizangestellter Karaasenov. Lt. Karaasenov soll das Protokoll „wörtlich“ sein. Foto: Annelise Jakops.

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Pforzheim/Keltern/Weiler. Im Strafgerichtsprozess am 24. September 2020 vor dem Amtsgericht in Pforzheim wird die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, Pädagogin und Freie Journalistin, durch Martina Resch, Richterin am Amtsgericht, verurteilt, den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Steffen Jörg Bochinger, in drei Fällen beleidigt zu haben.

Der Bürgermeister predigt Inklusion und exkludiert ungebremst IN ALLER ÖFFENTLICHKEIT !

Manthey deckt Verbrechen im Leitbild der Gemeinde Keltern auf. Die Veröffentlichung der zur Enthüllung zugehörigen Artikel sind das vorletzte Mittel, den durch Bürgermeister Bochinger und den Vorsitzenden der Fraktionen des Kelterner Gemeinderates am 22. Oktober 2019  ratifizierten Exklusions- und Diskriminierungspassus zur Aussonderung beliebig auswählbarer Menschen zu stoppen.

Alle zuvor von Manthey getätigten mündlichen Mahnungen während der Ausarbeitung des Leitbildes bleiben ungehört. Die im Schriftverkehr mit den Verantwortlichen erteilten stichhaltigen Bedenken gegen den Exklusionspassus bleiben unbeantwortet.

Der Bürgermeister, die Hauptamtsleiterin und die Gruppenführer des Leitbildes der Gruppen I bis VI ignorieren Manthey mit ihren Anliegen schlichtweg. Der Frau, die einen jungen Mann zu schützen hatte, der aufgrund seiner Weltanschauung und eines Referates aus der Gemeinde ausgeschlossen wurde, bleibt nur der Weg in die Öffentlichkeit.

Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden ratifizieren durch ihre Unterschriften den Leitbildbeschluss. Quelle: Webseite der Gemeinde Keltern www.Keltern.de. Screenshot: Heiderose Manthey.

 

Ja was jetzt: Rechts oder links ?

Bürgermeister Bochinger zeigt Manthey über seinen Rechtsanwalt Henning von Restorff an. Manthey habe ihn als Bürgermeister und auch persönlich in den Enthüllungen zum Leitbildpassus „Klare Kante“, dem Diskriminierungspassus oder der BULLE DER SCHANDE beleidigt. Manthey habe Bochinger als Nationalsozialisten beleidigt und ihn gleichzeitig des Rechtsextremismus bezichtigt. Ja, wie geht denn das ?

Manthey macht nichts anderes, als die in der Gemeinde ihr und ihrem weltweiten Netzwerk ARCHE gegenüber angewandten Methoden der Pressezensur, der Meinungszensur und des Ausschlusses von x-beliebigen Menschen aus der Gemeinde mit denen des Nationalsozialismus zu vergleichen. Und dem Bürgermeister die Frage zu stellen: Wie viel Nazi ist der Chef ?

Die ARCHE wurde eigens geschaffen, um Menschenrechtsverbrechen zu überwinden.

Ausgerechnet das Amtsgericht, dessen Direktor Oliver Weik selbst SPD-Gemeinderat in Keltern ist und über seine Fraktionsvorsitzende Susanne Nittel den Diskriminierungspassus mit zeichnet, erlässt Strafbefehl gegen Manthey.

Soll Manthey jetzt endgültig zum Schweigen gebracht werden ?

Der Blitzprozess zur Verurteilung läuft wie geschmiert. Bürgermeister Bochinger und der SPD-Mann Oliver Weik, gleichzeitig auch Direktor des Amtsgerichtes, scheinen zu gewinnen.

Aber eines ist nicht zu unterschätzen und das ist gleichzeitig auch pervers:

Das letzte Mittel die Exklusion an die Öffentlichkeit zu bringen, ist die Verurteilung Manthey’s durch Resch ! Die Pforzheimer Zeitung und der Pforzheimer Kurier helfen dabei.

Martina Resch verurteilt Manthey tatsächlich der Beleidigung, obwohl bereits die ersten beiden Ausarbeitungen, die auch beim Bundesverfassungsgericht eingegangen waren, als Beweis vorlagen, dass Manthey ausschließlich aus Abwehr und Notwehr gehandelt hatte. Die drei weiteren Ausarbeitungen wurden durch Resch – nach intimer (vertrauter und zugewandter) Absprache mit Staatsanwalt Sven Müller – als Beweismittel während des Strafgerichtsprozesses nicht angenommen.

Ob Staatsanwalt Müller überhaupt die Akten eingesehen und die Begründung gegen den Strafbefehl gelesen hat, entzieht sich der Kenntnis der Verteidigung

Richterin Resch fragte im Prozess nicht danach, ob den Parteien die Gerichtsakten bekannt sind. Somit ist noch nicht einmal gewährleistet, dass der Staatsanwalt im Besitz aller Unterlagen war, die im Amtsgericht Pforzheim eingegangen waren. Wie gesagt, während des Gerichtsprozesses wurden ja sämtliche Beweise von Manthey abgewiesen, sogar die beantragten Zeugen, der Verfahrensbeistand, die digitale Prozessaufzeichnung, ausreichend Platz für die Presse …

Steffen Jörg Bochinger und Henning von Restorff nicht zum Prozess erschienen

Der Anzeigenerstattende und dessen Rechtsanwalt erschienen erst gar nicht bei Gericht. Der Bürgermeister konnte somit noch nicht mal als Zeuge vernommen werden. In den Gerichtsakten konnte Manthey bei ihrem Einsehen nicht feststellen, dass Bochinger oder Restorff überhaupt geladen worden waren. Restorff hat allerdings die Gerichtsakte angefordert. Diese war ihm ausgehändigt worden, im Gegensatz zu Manthey.

Wenden wir uns jetzt dem Inhalt des Protokolls des Gerichtsschreibers Karaasenov zu.

WICHTIG !!! ARCHEVIVA lässt die einzelnen Inhalte des Protokolls an dieser Stelle unkommentiert ! Also auch die Falschaussagen ! Das Urteil und das Protokoll hat Manthey zurückgewiesen. Wir berichteten: Zurückweisung: REINE NOTWEHR GEGEN DAS AMTSGERICHT PFORZHEIM.

Der Name Michael Dregner, über den Sabine Schuster aussagt:

  „Ich habe von der ganzen Sache erfahren als Herr Michael Dregner erzählt hat, dass er gegen
sie vorgegangen ist.“

, und der Name von Pfeiffer müssen allerdings berichtigt werden.

Es handelt sich bei Dregner und bei Pfeiffer um

  • Michael Trägner, Polizist und Kollege von Sabine Schuster und Fraktionsvorsitzender der von Heiderose Manthey gegründeten Freien Wählervereinigung (FWG) 

und um

  • Ulrich Pfeifer, ehemaliger Bürgermeister in Keltern, Vorgänger von Steffen Jörg Bochinger.

Der Name von Rechtsanwalt Henning von Restorff ist im Protokoll als Resttorf wiedergegeben.

Weitere gravierende Fehler in der Wiedergabe des Gerichtsverlaufes im Protokoll wurden so belassen. Manche Aussagen sind aufgrund der Kürzungen schlichtweg falsch. Die Sprache Manthey’s ist sehr rudimentär und sehr retardiert wiedergegeben, allein dies ist eine komplette Verzerrung der Wirklichkeit.

Einziges Mittel der Unterbindung einer solch ungenügenden Arbeit wie im vorliegenden Protokoll ist die Digitale Prozessaufzeichnung, damit nicht auch noch beim Protokollieren unbeabsichtigte Fehler unterlaufen. Die zuvor beabsichtigten reichen bei weitem aus, um aus Unschuldigen Täter zu machen ! Der Antrag Manthey’s auf digitale Aufzeichnung des Prozesses bleibt ungehört und unbeantwortet durch Richterin Resch.

Zu den Ermittlungen der Polizeihauptkommissarin, Leiterin des Polizeiposten Remchingens, Sabine Schuster und zur im Protokoll erwähnten „Endsachbearbeiterin“ wegen des „politischen Hintergrunds“ aus dem Dezernat Staatsschutz, in persona Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz, finden Sie die Ergebnisse hier.

Vergleichen Sie die Aussagen und die Ermittlungsergebnisse miteinander !

Ermittlungen PHKin Sabine Schuster

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Ermittlungen KHKin Ute Schoch-Wuerz

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Den gesamten Artikel zu den „Ermittlungsergebnissen“ finden Sie im Artikel: So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 4)

Die Präsidentin der ARCHE ist froh, dass so viele Protokollanten im Gerichtsprozess anwesend waren. Sie wird die dort angefertigten Protokolle miteinander vergleichen und dem Protokoll des Gerichts gegenüberstellen.

Jedenfalls ist in Karaasenovs Protokoll doch zumindest die Berichterstattung der Präsidentin der ARCHE über die Folteropfer der  Justiz an die UNO und an den UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer benannt.

Das vorliegende Ergebnis ist insgesamt eine Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Das nicht unterschriebene und angeblich wörtliche Protokoll im Original lt. Justizangestelltem Karaasenow und das so wörtlich NICHT vorgetragene Plädoyer Mantheys

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Das Protokoll – übernommen mit Schreibfehlern und mit unverständlichen und unvollständigen Sätzen lesen Sie hier:

Das Gerichtsprotokoll aus dem Strafgerichtsprozess gegen Manthey