Christidis ./. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)

Die heißen Prozesse gehen morgen vor dem Landgericht Gießen weiter

Diesmal ist die Presse zugelassen !

2019-05-15

Aktenberge „zieren“ die Prozesse Christidis gegen den BDP. Foto: Heiderose Manthey.

 

Gießen/Rastatt/Weiler. Morgen, am Donnerstag, den 16. Mai 2019, führt Frau Dr. Andrea Christidis zwei Prozesse im Landgericht Gießen, Saal Nr. 3. Beklagt werden um 12:00 Uhr der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) und gegen 13:00 Uhr die Journalistin Friedrich.

Es wird spannend. Die Pressevertreter dürfen diesmal im Flur und im Gerichtssaal bis zum Verhandlungsbeginn drehen !

Film von Volker Hoffmann zum Auftakt des nächsten Prozesstages

Was geht dem Prozess voraus ?

Vor dem Berufungsgericht des Oberlandesgerichts (OLG) in Düsseldorf fand am 13. April 2018 das Unterlassungsverfahren der Psychologin Dr. Andrea Christidis gegen den Berufsverband Deutscher Psychologen e. V. (BDP) statt.

Landgericht Wuppertal sieht die strategische Verunglimpfung für gegeben

Nach einer Serie von (bis heute andauernden) öffentlichen Verunglimpfungen hatte Frau Dr. Christidis den BDP auf Unterlassung verklagt und damit am 02. März 2017 vom Landgericht Wuppertal Recht bekommen. Richterin Haberstroh äußerte zwar, dass Anfeindungen im Internet leider schon Usus seien; dennoch musste sie akzeptieren, dass die ständigen, stets von denselben BDP-Lobbyisten ausgehenden Angriffe die Klägerin bei ihrer beruflichen Tätigkeit stark beeinträchtigten. Die Richterin fasste damals zusammen: Es sei also die Zielsetzung der Klägerin, ihren Ruf dauerhaft wiederherzustellen. Sie bestätigte per Urteil den Antrag der Klägerin. …

Erinnern wir uns an den Angriff auf die Presse

Die Landgerichtspräsidentin Sabine Schmitt-Nentwig erscheint im Gerichtssaal, in dem der Prozess Dr. Andrea Christidis (deckt Kindesmissbrauch auf) gegen die Stadt Gießen beginnen sollte. Klaus Overhoff im Film: „Wir wurden massiv bedroht. Das war völlig neu, dass in Deutschland mittlerweile die Presse in der Zwischenzeit so angegangen wird.“ Schmidt-Nentwig ließ zwei Kameras der Journalisten beschlagnahmen. Overhoff: „Das war völlig neu. Das haben wir noch nie erlebt … Denn die dritte Gewalt ist eigentlich dazu da, die vierte Gewalt zu beschützen.“

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Zu den Filmen „Landgericht Gießen“ von Volker Hoffmann mit Heinz Faßbender und Klaus Overhoff

Volker Hoffmann: „Wir wurden durch eine umstehende und herum fabulierende Richterschar mit Drehverbot belegt, obwohl wir auf die wegweisende Entscheidung des BVG vom 19.12.2007 hingewiesen haben(Bundesverfassungsgericht/Entscheidungen/DE/2007/12). Weil wir uns weigerten das Material herauszugeben, wurden wir des „Gerichtes“ verwiesen. Die Frage – ob es ein Öffentlichkeitsgebot für öffentliche Gerichtsverhandlungen gibt – wurde arrogant abgetan.“

Film Jagd auf Kameraleute

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