Landgericht Gießen beschlagnahmt Kameras von Journalisten: Dr. Christidis zu gefährlich ?

Stress durch Justiz, weil Christidis nach Feststellen von Rechtsbrüchen Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld fordert ?

2018-12-18 .

Entsetzt über Zensur: Journalist und Kameramann Claus Overhoff mit dem Dokument, dass sein Arbeitsmaterial durch das OLG Gießen beschlagnahmt wurde. Fotos: Volker Hoffmann.

.
Gießen/Hessen.
Am 05.12.2018 sollte um 10.30 Uhr vor dem Landgericht Gießen über die Klage der Psychologin Dr. Andrea Christidis gegen die Stadt und den Landkreis Gießen verhandelt werden. Die Verwaltungsfachwirtin Frau Iris Manthey (heute stellvertretende Leiterin des Jugendamts Gießen) hatte ab 2010 (damals Vormündin der Stadt Gießen) falsche Angaben über Dr. Christidis aufgestöbert, die in Behörden lagerten; sie hat sie rechtswidrig übernommen, gespeichert, verarbeitet und z. B. an den Landkreis Gießen übermittelt.

Archivfoto: Dr. Andrea Christidis und Rechtsanwalt Manfred Müller – geschockt von dem Vorfall am Landgericht in Gießen.

Das Oberverwaltungsgericht Kassel hatte bereits 2015 die Rechtsbrüche festgestellt, nun ging es um die Feststellung der Schadenshöhe und der damit verbundenen Ansprüche von Dr. Christidis auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Vom Heckmeck zum Rausschmiss – aus Angst vor der Presse ?

Das Oberverwaltungsgericht Kassel hatte bereits 2015 die Rechtsbrüche festgestellt, nun ging es um die Feststellung der Schadenshöhe und der damit verbundenen Ansprüche von Dr. Christidis auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das Verfahren wurde erst gar nicht eröffnet. Drei erschienene Presseleute und ein Praktikant des TV-Journalistenbüros, die allesamt Akkreditierung beantragt hatten, filmten im Prozesssaal und zwar nach den Vorgaben einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Das störte zunächst den Prozessbevollmächtigten der Stadt, Rechtsanwalt (RA) Pflästerer, der sich sogar anmaßte, sich auf ein Drehverbot zu berufen. (In der Tat war den aus BaWü stammenden Journalisten einen Tag zuvor die Drehgen­ehmigung im Gerichtsgebäude verwehrt worden. Das konnte jedoch der privatwirtschaftlich tätige Jurist nicht wissen (gesetzkonformes Gebaren des hessischen Gerichts voraus­ge­setzt). Der eher zurückhaltende Bevollmächtigte des Landkreises, RA Loubal, dagegen, zog es vor, wortlos den Saal zu verlassen und die Wachleute zu rufen. Denn das Geschehen war vorerst sich selbst überlassen worden: Auch um 10:35 Uhr gab es weit und breit im voll besetzten Gerichtsgebäude keine Spur von einem Richter, der bereit wäre, das Verfahren um Rechtsbrüche der Stadt und des Landkreises Gießen sein eigenes zu nennen.

Lesen Sie hier weiter, welche Instanzen die Whistleblowerin durchkämpfen muss, um endlich den Filz aufzudecken, der ihr das Leben zur Hölle machte.

Hier geht es zu den Dokumenten.

Zu den Filmen, die den Rausschmiss der Presse dokumentieren, klicken sie bitte hier.