ARCHE-Empfehlung: Sendung heute Abend im MDR

Getrennt leben, gemeinsam erziehen – Das Recht aufs Kind

FAKT IST! | 23.04.2018 | 22:05 Uhr 

ARCHE kid - eke - pas Sendung_00a

Heute Abend: Bleiben Sie wach !

.
Magedeburg. „Wo soll das Kind leben, wenn die Eltern sich trennen? Bisher gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung dazu. Die FDP setzt sich jetzt für das Wechselmodell ein, bei dem das Kind bei beiden Elternteilen gleichermaßen leben soll.

Wenn Eltern sich trennen, stellen sie sich vor allem eine Frage: Wer kriegt die Kinder? Jährlich sind ca. 200.000 Kinder in Deutschland von Trennungen betroffen. Zwar regeln die meisten Paare den Umgang mit dem Nachwuchs friedlich, doch immer wieder sind Mama und Papa so zerstritten, dass am Ende das Familiengericht entscheiden muss, wo und wie das Kind leben soll.

Wechselmodell statt Residenzmodell?

Noch ist in Deutschland die Regel: Die Kinder leben hauptsächlich bei einem Elternteil und besuchen den anderen Elternteil am Wochenende oder in den Ferien. Gegen dieses so genannte Residenzmodell regt sich allerdings Widerstand: Schon 2015 hat der Europarat empfohlen, dass Kinder nach der Trennung bei Mutter und Vater gleichermaßen leben sollten, also pendeln zwischen den Eltern – das sogenannte Wechselmodell.

Soll das Wechselmodell gesetzlicher Standard werden?

.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können deutsche Familiengerichte seit 2017 dieses Modell anweisen, auch wenn ein Elternteil dagegen ist. Doch die FDP geht noch weiter. Sie will das Wechselmodell beim Streit um den Umgang als gesetzlichen Standard einführen und hat jetzt dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die Argumente: Gleichberechtigte Väter sollen auch nach einer Trennung intensiven Kontakt zu ihren Kindern haben dürfen. Außerdem sei das Wechselmodell das Beste für das Kind. Kritiker sprechen dagegen von möglichen negativen Auswirkungen, von „Kofferkindern“, die sich nirgends zuhause fühlen.

Welche Auswirkungen also hat das Wechselmodell auf die Trennungskinder? Wie praktikabel ist es im Alltag, vor allem was die Erziehung angeht? Welche Rolle spielt die Kooperationsbereitschaft der Eltern? Was bedeutet es für den Unterhalt? Und wie definiert man eigentlich Kindeswohl?“

Zwischenergebnis der Umfrage – Stand 2018-04-23 um 09:26 Uhr

38% 6526 Stimmen  “ Ja, beide Eltern haben gleichermaßen Recht auf Erziehung.“
62% 10444 Stimmen   „Nein, das soll individuell entschieden werden.“

Leiterin der ARCHE beantragt Vorlegung des Begriffes "Wohl des Kindes".

Leiterin der ARCHE beantragt Vorlegen des Begriffes „Wohl des Kindes“.

.
Zur Definition von Kindeswohl siehe Aufforderung von Heiderose Manthey an Dr. Angela Merkel:

Heiderose Manthey an Dr. Angela Merkel: Sofortiger Stopp der Zerfleischung zwischen Mütter- und Väterlobby !

 

„Ich fordere die Bundesregierung hiermit auf, die Definition des Begriffes ‚Wohl des Kindes‘ vorzulegen.“

Zur Sendung.

Abstimmungsergebnis – Stand 2018-04-23 um 23:53 Uhr

55% 17670 Stimmen  Ja, beide Eltern haben gleichermaßen Recht auf Erziehung.“
45% 14738 Stimmen
  Nein, das soll individuell entschieden werden.“

Die Abstimmungsergebnisse sind nicht repräsentativ.
Vielen Dank, dass Sie an der Abstimmung teilgenommen haben. Die Abstimmung ist beendet.“