15.000 Euro vom Europäischen Gerichtshof einem Vater zugesprochen

Sieg vor dem EGMR: Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung

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Das Urteil des EGMR vom vergangenen Donnerstag soll in Deutschland Klägern das Recht geben, die Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen. Vater Bernd K. wurden 15.000 Euro als Entschädigung zugesprochen.

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Straßburg. Bernd K. siegte nun schon zum zweiten Mal vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Gericht rügte in seinem Fall die Überlänge von Justizverfahren in Deutschland. Der 52jährige Akademiker aus Heidelberg habe keine rechtliche Möglichkeit gehabt, die Verfahren zu beschleunigen, um den Umgang mit seinem nichtehelichen Sohn zu ermöglichen.

Darin sahen die Richter einen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie sprachen dem Vater des heute zwölfjährigen Kindes M. nun 15.000 Euro Entschädigung zu.

Gegen die Entscheidung könne noch Berufung beantragt werden. Dabei habe der EGMR das Recht diese anzunehmen oder zurückzuweisen.

Die Mutter hatte sich in der Vergangenheit den vereinbarten Kontakten zwischen Vater und Sohn widersetzt. Die Gerichte in Deutschland brauchten über zehn Monate, bis sie im Juni 2011 der Mutter des Kindes eine Geldstrafe auferlegt hatten.