Wo bleibt der Gefahrenhinweis vor Amtswillkür bei Gerichtsurteilen ?

Entzug Minderjähriger nach StGB § 235 eine Straftat

Gleichstellung im Kindschaftsrecht – Gelisteter Verbandsvertreter beim Deutschen Bundestag geht zur Demo

2016-06-01

Fritz-Peter Kierski ist "DER BLAUE WEIHNACHTSMANN"

 

Hamburg/Weiler. ARCHE erreicht kurz vor der Demo in Berlin ein Brief vom Blauen Weihnachtsmann: „Eigentlich ist es eine unübliche Jahreszeit seitens des BLAUEN WEIHNACHTSMANNES in der Öffentlichkeit aufzutreten – gemäß der großartigen sommerlichen Jahreszeit. Aber nach Berlin zur Demo vor dem Familienministerium am 04. Juni 2016 wird er – nicht mit dem Schlitten, sondern mit der Bahn anreisen und dieses in seinem Verantwortungsbereich als gelisteter Verbandsvertreter beim Deutschen Bundestag. Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages kennt ihn mittlerweile sehr gut.

An der „Strandtreppe“ oder auf dem Wasser unter Segeln nimmt der BLAUE WEIHNACHTSMANN sich eigentlich gerne seine Auszeit zur Sommerzeit, um sich zu erholen von seiner sehr anstrengenden politischen Arbeit zur Weihnachtszeit, was die Gleichstellung im Kindschaftsrecht angeht, denn er weiß: Kinder (nicht) nur in Trennungsfamilien haben so große Wünsche.

In seiner politischen Arbeit ist der BLAUE WEIHNACHTSMANN jedoch immer aktiv. Aufhören wird er nicht, bis die Politik, Familienrichter, Jugendämter usw. begreifen werden, dass Kinder in Trennungsfamilien nicht jeweils nur einen Elternteil ein Leben lang haben werden, sondern zwei ! Kinder sind von ihren Eltern unzertrennlich und es muss klar sein, dass es ausgestoßene Elternteile erst gar nicht geben darf.

Auch Staatsanwälte müssen begreifen, dass der Entzug Minderjähriger nach StGB § 235 eine Straftat ist und es rechtlich gilt dieses umzusetzen.

Zigarettenschachteln werden u.a. beschriftet mit Gefahrenhinweisen. Gerichtsurteile werden jedoch amtswillkürlich und zum angeblichen Kindeswohl verkündet. Wo ist hier der Gefahrenhinweis ?

Das Geschäftsmodell KINDESENTZUG, in dem sehr viel Geld regeneriert wird, muss – zum Wohle der Kinder – aufhören, komplette Gleichstellung ist angesagt, dafür werde ich mich als BLAUER WEIHNACHTSMANN immer einsetzen und meine Sommerpause immer unterbrechen für die Demonstration am 04.06.2016 vor dem Familienministerium in Berlin. Unsere Familienministerin Frau Manuela Schwesig kennt die Institution des „BLAUEN WEIHNACHTSMANNs“ auch und hat speziell den hier Abgebildeten persönlich in Hamburg kennengelernt !

Umgangsboykott ist der Beginn der Menschenrechtsverbrechen

Auf in eine gemeinsame Zukunft im gemeinsamen Kindschaftsrecht und der Gleichstellung wünscht sich der BLAUE WEIHNACHTSMANN. Er möchte zu Weihnachten eigentlich Segeln, Ski fahren gehen und nicht Geschenke an Kinder verteilen müssen, welche einen Teil Ihrer Eltern nicht sehen dürfen, weil es anderweitig boykottiert und dies „rechtlich“ als Kindeswohl (!) deklariert wird, … und selbst hat er auch Kinder, welche er „unrechtlich“ gesehen nicht sehen darf.

Der BLAUE WEIHNACHTSMANN wird sich weiterhin engagieren, auf jeder Zigarettenpackung stehen laut EU-Richtlinie Hinweise zur Gesundheit.

EU-Richtlinien im Familienrecht werden jedoch zur Zeit im Familienrecht nicht akzeptiert, der Blaue Weihnachtsmann wünscht sich z.B. unter Gerichtsurteilen im Familienrecht den

Verbraucherhinweis: „Kindesentzug ist nach StGB § 235 strafbar“ !“