Wichtige Information für alle kid – eke – pas – Opfer

Nachtrag zur RESOLUTION 09/15 ist raus

ARCHE arbeitet auf höchster Ebene weiter: UNO – Europäisches Parlament – Deutscher Bundestag – Generalstaatsanwaltschaft

2018-10-10

ARCHE kid - eke - pas RESOLUTION 09-15 Heiderose Manthey_02dd

Die RESOLUTION 09/15 wurde im Juli 2018 an die UNO, Hauptquartier New York, an das Europäische Parlament in Brüssel, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag in Berlin und an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit der Aufforderung zur Untersuchung eines antiquierten Systems im Trennungs- und Scheidungsfall übersandt.

 

Keltern-Weiler. „Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome bzw. im Entführungs- und Verschleppungsfall Stockholm-Syndrom“ so lautet der Titel der 171 Seiten umfassenden RESOLUTION 09/15, den die Leiterin der ARCHE  mit dem Untertitel „Untersuchung eines 20 Jahre andauernden kid – eke – pas – Falles mit der Aufforderung um nachhaltige Änderung eines antiquierten Systems, weil zwangsläufig kriminell durch Mitwirken beteiligter Institutionen bei angeblichem ‚Familien’streit“ erstellt hat, um kid – eke – pas an einem reellen Fall auf Beweislage nachvollziehen zu können.

Als Nachtrag wurde am 10.10.2018 per Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde über die Zurückweisung einer Beschwerde von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe an die UNO, Hauptquartier New York, an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag und an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verschickt.

ARCHE kid - eke - pas RESOLUTION 09-15 Heiderose Manthey_02c

kid – eke – pas überwinden … Wie ? GEMEINSAM !!!

Wörtlich heißt es im Anschreiben: Die hier vorliegende Beschwerde über die Nichtaufnahme der Strafverfolgung eines konkreten Menschenrechtsverbrechens durch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (Deutschland), die im Zusammenhang mit kid – eke – pas¹ zu sehen ist, und die Nichtaufnahme der Strafverfolgung der zusätzlich auftretenden Straftaten durch die Generalstaatsanwaltschaft, die als Begleiterschei­nungen wie Verfolgung der Opfer durch Polizei und Gesellschaft nach erfolgtem Kinderraub und Eltern-Kind-Entfremdung mit einhergehendem Parental Alienation Syndrome bzw. Stockholm-Syndrom, einzuordnen sind – ist ein wichtiger Nachtrag zur vorliegenden RESOLUTION 2 C 209/15, eingegangen am 02. Juli 2018 beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in Berlin, am 04. Juli beim Petitionsausschuss im Europäischen Parlament und am 10. Juli 2018 beim UNO-Hauptquartier in New York.“

Im Gegensatz zu der RESOLUTION 09/15 kann dieser Nachtrag in Bälde veröffentlicht werden, weil er keine privaten Dokumente und Beweismaterialien enthält.

Bleiben Sie dran !