So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig ?

2020-11-16
aktualisiert 2024-01-17

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.

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Pforzheim/Remchingen/Keltern/Weiler. Im Ermittlungsverfahren gegen Heiderose Manthey wird von Seiten der Staatsanwaltschaft – beauftragt zur Ausführung der Ermittlung wurde der Polizeiposten Remchingen und die Kriminalpolizei Calw – ausschließlich GEGEN die Beschuldigte ermittelt.

Diese Ermittlung verstößt eindeutig gegen § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung


(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.


Quelle: dejure.org

Es geht einzig um die BULLE DER SCHANDE !

Am 30. März 2020 verfasst Henning von Restorff die umfangreiche Strafanzeige  gegen Heiderose Manthey. Der Rechtsanwalt aus der Kanzlei Ladenburger wirft der Präsidentin der ARCHE vor, seinen Mandanten Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, beleidigt zu haben. Restorff führt die Lesenden der Strafanzeige auf einen irrigen Weg. Er schreibt, dass Heiderose Manthey davon ausginge, Bürgermeister Bochinger, also „… unser Mandant bestimmten Personen („Bernd Schöpfle“) in der Gemeinde nicht das ihrer Ansicht nach gebotene Gehör verschafft …“ habe.

Restorff verschweigt aber, dass Bernd Schöpfle (Name geändert) durch den Diskriminierungspassus des Leitbildes der Gemeinde Keltern, ratifiziert durch Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2019, ÖFFENTLICH die „Klare Kante“ gezeigt bekommt und damit aus der Gemeinde ausgeschlossen wird durch Diskriminierung und Tatandrohung.

Lesen Sie hierzu: Verfolgungsjagd im Gemeinderatsbeschluss hat psychiatrische Folgen für Betroffene im Artikel Lust auf Menschenjagd in Keltern und ihre Folgen

Der Sachverhalt der Diskriminierung und Tatandrohung ist ganz klar den Veröffentlichungen auf ARCHEVIVA zu entnehmen !

Gegen diese Angst einflößende und Leben bedrohende Maßnahme des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und schlussendlich – mit seiner Zugehörigkeit zur SPD Keltern als Gemeinderat – auch der Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, geht Manthey vor. Sie wehrt mit ihren Veröffentlichungen den Angriff einer ganzen Gemeinde gegenüber einem jungen Mann und weiterer Unschuldiger ab.

Restorff verschweigt also in seiner Strafanzeige diese – EINZIG AUSSCHLAG GEBENDE – Exklusionsandrohung für das Tätigwerden der Präsidentin der ARCHE, deren Pflicht zum Handeln durch die Satzung des ARCHE e.V. ganz klar definiert ist: Menschen zu schützen, die Aufnahme in der ARCHE gefunden haben.

Manthey hätte sich schuldig gemacht, wenn sie nicht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den nach Veröffentlichung der BULLE DER SCHANDE, wie Manthey den Diskriminierungspassus weltweit durch Informieren der UNO, des Menschenrechtsrates u.a. benennt, tätig geworden wäre. Der Hilferuf des jungen Mannes blieb von Seiten des Hauptamtsleiters der Gemeinde Keltern, Steffen Riegsinger, unbeantwortet und somit ungehört, selbst nach beigefügtem Schreiben der ARCHE zur Unterstützung des jungen Mannes. 

Wie das Verhalten von Restorff in seiner getätigten Strafanzeige schlussendlich zu bewerten sein wird, das muss in andere Hände gelegt werden, um dies zur Entscheidung zu bringen.

Mit Schreiben vom 24. April 2020 verfügt Amtsanwältin Bossert (Bossert ist bekannt durch die Verfolgung der Präsidentin der ARCHE in den Mühlenprozessen, siehe Artikel Bedient die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim das Mainstream-Medium „Pforzheimer Zeitung“ zuvorderst ?) an das Polizeirevier Neuenbürg die Aufnahme der Ermittlung, Vernehmung der Beschuldigten zum Tatvorwurf und Vorlage einer Formblattanzeige.

Das Ergebnis der Ermittlung von Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster verfasst am 14. Mai 2020 eine Strafanzeige vom Polizeiposten Remchingen, Hauptstr. 100, 75196 Remchingen, mit dem Delikt „Beleidigung gemäß § 185 StGB“.

Schuster orientiert sich ersichtlich an der Strafanzeige von Rechtsanwalt Henning von Restorff. Im Strafgerichtsprozess sagt sie aber als einzige von Richterin am Amtsgericht Martina Resch zugelassene Zeugin, befragt von der sich selbst verteidigenden Präsidentin der ARCHE, dass sie selbständig ermittelt habe.

Ähnlichkeiten zwischen der Strafanzeige des Henning von Restorff (vergleiche hierzu die Veröffentlichungen im Film LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN) aus der Kanzlei Ladenburger aus Pforzheim und der Strafanzeige von Schuster, nach deren Aussage selbständig erstellt von der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, sind verblüffend.

Lesen Sie hier weiter.

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)