Bauern- und Handwerker-DEMO: Enteignung (Landgrabbing) der Bauern muss verhindert werden !

Erste Attacken auf Landwirte über „Agrardiesel“ und „Subventionen“ ?

Von Weitem sichtbar in der Ettlinger Straße: Roter PROTEST-TRAKTOR mit rot-weißen Absperrbändern 

Interview mit Jannis Pfeffer in Ellmendingen

2024-02-13

Auf seinem restaurierten Glanzstück – bereit für die Unterstützung aller Bauern und Verbraucher loszufahren: Jannis Pfeffer aus Ellmendingen. Foto: Heiderose Manthey.



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Keltern/Ellmendingen/Weiler. Herbeigerufen hat ein wundervoll restaurierter, auffallend rot-gelber Traktor in der Ellmendinger Durchfahrtstraße von Pforzheim nach Karlsruhe unsere Berichterstatterin von ARCHEVIVA. Eigentümer des schmucken Traktors und des unübersehbaren Aufweckplakates „OHNE BAUERN KEINE ZUKUNFT“ ist der junge Aktivist Jannis Pfeffer. Pfeffer engagiert sich gemeinsam mit seinem Bruder für die Rechte der Bauern und damit für die Absicherung der Lebensmittel für die Menschen in seinem Umfeld.


Lesen Sie das Interview mit dem entschiedenen Aufklärergeist Pfeffer und sehen Sie in Kürze den Film zum Interview !

Das Interview mit Jannis Pfeffer, Teilnehmer an der Sternenfahrt Keltern-Pforzheim

 

Interview-Frage: Wir sind heute in Ellmendingen angekommen. Hergerufen hat mich ein Traktor, der mit Baubändeln bestückt und im Winde flatternd mein Interesse hervorgerufen hat. Jetzt stehen wir hier im Hof von Herrn Jannis Pfeffer. Herr Pfeffer hat sich auf den Weg gemacht, gesehen zu werden. Was ist der Hintergrund ?

Jannis Pfeffer: Mein Bruder ist durch seine Freundin, besser gesagt durch den Vater seiner Freundin in der nebenberuflichen Landwirtschaft unterwegs und die haben einen Stall mit ein paar Kühen und mähen natürlich im Sommer das Gras selber, um Heu für die Tiere herzustellen. Bei uns in der Umgebung gibt es ja nicht mehr viele Vollerwerbsbauern, deswegen weiß ich zu den Vollerwerbsbauern nicht allzu viel. Aber ich weiß halt, dass es durch viele Auflagen und so für die Bauern immer schwieriger wird, rentabel zu arbeiten. Es ist ja kein normaler Job, wo man acht Stunden am Tag arbeiten geht und man ist halt immer auf das Wetter angewiesen. Das heißt, ein Bauer hat es sowieso schon nicht leicht und dadurch, eben durch diesen Nebenerwerbsbetrieb, in dem ich auch ab und zu mithelfe, bin ich dazu gekommen jetzt bei den Bauernprotesten auch mitzumachen. Da war meine Idee, weil ich den eben genannten kleinen Traktor habe, den ich restauriert habe, auf die Situation der Bauern aufmerksam zu machen.

Das heißt gesellschaftlich nicht anerkannt oder honoriert, in dem was die Bauern tatsächlich machen und politisch nicht unterstützt.

Pfeffer: Das kann man so durchweg sagen, denke ich. Ich meine, in den Medien wird jetzt oft immer gesagt, es geht um den Agrardiesel, also um die Subventionen, aber ich glaube, da hat sich über die letzten Jahrzehnte doch einiges mehr noch angestaut, das ist jetzt nicht nur diese eine Sache, dass die gestrichen werden sollte und jetzt halt Stück für Stück zurückgenommen wird, was so ein bisschen dann vielleicht für manche Betriebe auch ein Tod auf Raten ist, sondern es sind ja noch viele andere Sachen, viele andere Themen, die da eigentlich mal angegangen werden müssten, damit die heimische Landwirtschaft überhaupt noch eine Chance hat.

Sie waren in der Sternenfahrt von Keltern nach Pforzheim dabei, an der 60 Traktoren und LKW’s teilnahmen und

Pfeffer: Bei ein paar Mahnfeuern hier in der Umgebung. Da hatten wir, ich glaube das war letztes Jahr im Dezember schon, beim Penny hier hinten in Ellmendingen eins gemacht und danach gab es in Langensteinbach, ich glaube vor drei oder vier Wochen, ein Mahnfeuer, bei dem dann deutlich mehr Traktoren schon da waren und dann am Ersinger Kreuz oben, wo nochmal mehr da waren, wo man leider halt sagen muss, dass da in den Medien [also dem „Mainstream“ angepasste Presse nicht präsent], also ich habe nichts darüber gesehen und das ist sehr schade. Weil wenn man auf sich aufmerksam macht und das wird einfach ignoriert, dann muss man sich fragen, was geht da vor ?

Ja, das wird ja gezielt ignoriert von der Presse, das heißt also, es ist politisch gewollt, dass der „Aufstand“, also das Aufmerksam-Machen, auch die Situation im Land nicht publik wird. Wie schätzen Sie die Lage selbst ein ? Bekommen die Bauern zunehmend Zulauf, also auch von Handwerkern oder anderen Berufen ?

Pfeffer: Also auf der Fahrt nach Pforzheim rein, ich bin nicht mit dem Traktor mitgefahren, sondern mit dem VW-Bus, also die Traktoren sind zuerst reingefahren und danach die Laster und die anderen Fahrzeuge, die mitgefahren sind. Im Arlinger hat es sich natürlich direkt nach dem Losfahren gestaut und da konnte ich von ein paar Leuten, die am Straßenrand stehen / hören, also, dass es so viele Leute werden, hätten sie nicht gedacht und schon bei der Demofahrt waren, also war ein ganz buntes Bild an Leuten, die mitgefahren sind, dabei. Ob das jetzt Forstwirte waren oder Handwerker oder LKW-Fahrer, es waren auf keinen Fall nur Bauern, vielleicht waren es auch Privatpersonen, das weiß ich nicht.

Ist der Druck auf den Bauernstand, also keine Subventionen, keine Unterstützung, keine Anerkennung, war diese Komponenten der Vater der Idee, dass die Landwirte sich hier vereinigt haben oder ist das wirklich von einer professionellen Organisation ausgegangen ?

Pfeffer: Also so wie ich das mitbekommen habe, war, wie gesagt, diese Haushaltskürzung, wo es auch eben um den Agrardiesel ging, der Auslöser, natürlich, wie gesagt, nicht das Einzige, aber das war dann so der Triggerpunkt, sagen wir es mal so und das, von dem ich hier in der Umgebung mitbekommen habe, das ist immer von Privatpersonen organisiert gewesen, also über What’s App Gruppen oder so, dass eben Interessierte da mitbekommen konnte, wann was geplant ist und da haben dann Einzelpersonen die Planung übernommen. Wahrscheinlich auch mit dem Anmelden und so. Obwohl bei dem Thema in Pforzheim weiß ich nicht, ob das der LSV war oder so, der die Demo angemeldet hat. War auf jeden Fall viel, also war ja der ganze Messplatz voll mit Fahrzeugen.

Und ist auch dieses Gefühl, dass hier eine Solidarität aufkommt und dass man nicht mehr alleine ist, ist das entstanden ?

Pfeffer: Also am 08. Januar, als die Demo war, muss man sagen, dass eigentlich durch die Bank weg, hat man gesehen, dass die Leute, ob die jetzt an der Bushaltestelle morgens standen oder mit dem Auto gefahren sind, dass ein Großteil dann auch gehupt hat, um eben seine Solidarität zu zeigen, oder Leute sind nebenhergelaufen und haben Daumen hochgehoben. Mittlerweile bin ich mir nicht sicher, weil man ja dann doch von der Politik oder durch die Medien eben versucht hat die Bauern dann stückchenweise in eine Krawallecke zu schieben. Ja, was man halt durchweg einfach sagen muss, dass das nicht der Fall ist, weil wenn man auf den Demos war, dann sieht man, dass also von Krawall weit und breit nichts zu sehen und den Leuten geht es eben um die Sache ! Also ich habe nicht mitbekommen, dass irgendetwas an Straftaten oder sonst irgendwas, irgendwie gewesen wäre.

Na ja, das ist ja eine Methode, die bisher immer mal wieder gezogen hat. Aber in der Zwischenzeit ist es ja klar, dass das nicht politisch von irgendeiner Seite kommt, sondern, dass es hier wirklich um die Menschen geht und um die Existenz und deswegen sind wir hier ja auch heute bei Ihnen. Selbst in Berlin hieß es ja, endlich sind die Bauern da ! Diese Sätze, die durfte man auch schon Einzel suchen, weil der Mainstream [also die dem „Mainstream“ angepasste Presse] ja dagegen berichtet hat. Aber das sind wir ja gewohnt.

Pfeffer: Ich meine, selbst wenn man sich die Rede vom Herr Lindner dann anhört, da sind wieder viele Sachen, wo er sich selber als jemanden vom Land dargestellt hat. Im Endeffekt hat er aber dann doch bloß gesagt: Ja es ist jetzt so. Also müsst ihr damit klarkommen ! Wo man dann halt echt sieht, selbst wenn jetzt zwei Millionen Leute mit dem Traktor auf der Straße wären, hat man das Gefühl, dass es oben einfach ignoriert wird oder nicht gehört.

Es ist eine Frage der Zeit.

Pfeffer: Sicher, klar. Ich mein, wenn man dann halt auch noch diese Karte zieht, dann schreckt man damit vielleicht halt die Leute noch ab, dann überhaupt an so Demos eben teilzunehmen, weil sie halt denken, nein, nicht dass nachher jemand denkt, ich wär‘ und so. Also die Befürchtung habe ich schon, weil es in letzter Zeit doch so kommuniziert wurde.

Ja, von meinem Blickwinkel her ist dieses Vor-die-Nase-Knallen von irgendwelchen Allüren einfach abnehmend. Die wissen ganz genau, dass Menschen dahinter stehen hinter dieser Demonstration.

Pfeffer: Klar, die meisten wissen das.

Und sie versuchen halt ihr Spiel zu machen. Also ich halte davon überhaupt gar nichts und ich wär‘ nicht hier, wenn ich denken würde, sie würden irgendwo in eine Ecke gehören oder sonst irgendetwas. Nein, mich interessiert, was ist Sache, was geht ab und was können wir vor allem auch tun ?

Pfeffer: Was ich halt auch schwierig finde, ist, wenn ich jetzt gerade bei dieses Thema betreffende Sachen im Internet sehe, dass da ganz viele Leute halt sind, ja, jetzt verfahren die den subventionierten Diesel hier mit ihrem fetten Traktor und keine Ahnung dabei und da kommt halt irgendwie immer so das Gefühl auf: Das sind Leute aus der Stadt, die eigentlich von dem Thema oder der Thematik null Ahnung haben. Die halt in den Supermarkt gehen, sich da ihre Milch kaufen. Die weder davon eine Ahnung haben, was auf dem Bauernhof abgeht, die dann sagen: Ha ja, da fahren sie rum und dann verrecken zu Hause die Tiere. Wo ich mir denke, erstens Mal, kein Bauer lässt seine Tiere alleine zu Hause, der steht dann dafür morgens um vier im Stall, bevor er losfährt. Aber daran denken die Leute überhaupt nicht, da geht es nur darum, dann zu hetzen gegen die Bauern. Zu sagen, Ja, unsere Steuergelder werden da verfahren, dabei geht es da um eine Sache. Also diese Dinge haben nichts miteinander zu tun. Wenn man das aber nicht weiß, dann kann ich so etwas vielleicht nachvollziehen. Nur es ist halt dumm, anders kann man es nicht sagen.

Ja.

Pfeffer: Ich meine, jedes Tier, was einem Bauern verloren geht, ist im Endeffekt irgendwo ein finanzieller Verlust. Das ist halt einfach so. Das ist halt nicht so, dass Bauern ihre Tiere egal wären oder sie sich nicht drum kümmern würden. Also so was mich sauer macht, weil das sind Leute die keine Ahnung davon haben.

Gott sei Dank ! Aus meiner Sicht kommen jetzt die Realisten.

Pfeffer: Ja.

Schaumschläger haben wir doch jetzt schon jahrelang gehabt und auch Schauspieler, die uns irgendetwas vorgemacht haben, was mit der Realität gar nichts mehr zu tun hat und wenn jetzt, ich sag‘ jetzt einfach Mal, Bauern und Handwerker aufstehen und sagen: Nee, so geht es nicht mehr weiter ! Hier sind ja diejenigen, die hier arbeiten, also nicht nur geistig – seelisch, sondern auch vor allem körperlich und wir haben keinen Feierabend. Wir müssen halt raus, wenn was ist. Da fragt uns keiner, ob wir Fieber haben, sondern wir müssen ja, das ist eine ganz andere Realität, als die, die wir vorgegaukelt kriegen von der Bundespolitik oder von der Europäischen Politik.

Pfeffer: Und mit Urlaub einfach mal drei Wochen ist halt auch nicht, weil man braucht halt jemanden, der sich um die Tiere kümmert, oder …

Das muss man erstmal bringen können oder stemmen können. Wie sieht für Sie die Zukunft aus ?

Pfeffer: Tja, die Frage ist halt, wie kann man es hinbekommen, dass solche Proteste, die ja immer noch stattfinden, überhaupt wieder in der Öffentlichkeit gesehen und gehört werden, weil es scheint ja jetzt andere wichtige Themen zu geben, momentan.

Indem man seinen Traktor an die Hauptstraße stellt in Ellmendingen, in die Ettlinger Straße und dann jemand vorbeikommt und sagt, ich möchte ein Interview mit Ihnen machen. Man muss einfach Gesicht zeigen.

Pfeffer: Ja, es ist leider der einzige Traktor, der auf der Straße steht. Aber wenigstens einer, ein bisschen ein Versuch.

Aber der hat uns geholt. Was wäre ihr großer Wunsch für die Zukunft ? Wie könnte ein Land aussehen, in dem es allen gut geht ?

Pfeffer: Na ja, mal auf die Bauern bezogen muss man halt sagen, jeder oder viele möchten regionale Lebensmittel haben, aber dadurch, dass durch viele Sachen, ob das nun Versicherung oder Treibstoff oder sonst irgendwas ist, die Produktion so teuer geworden ist, muss halt der Staat mithelfen. Anders scheint es nicht zu gehen, ich meine am wichtigsten ist, dass wenn man über Umweltschutz und so spricht und eben und auch diese zwei Prozent Flächenniederlegung, die da jetzt wohl eingeführt werden soll. Das ist für jeden Landwirt dann ein Stück weniger, was er bewirtschaften kann und irgendwo muss man sich mit Leuten, die nicht nur eine Position haben, sondern die auch eine Ahnung davon haben zusammensetzen und eben einen Mittelweg finden zwischen Naturschutz und Landwirtschaft und

Industrie

Pfeffer: Industrie, genau, dass man da eben Lösungen für die Probleme findet, die man jetzt mehrere Jahrzehnte nicht angegangen ist.

Aber es kann ja nicht sein, dass die landwirtschaftlichen Flächen, vor allem auch die guten Anbaugebiete zubetoniert werden. Dass also ein Landwirt nach dem anderen einfach aufhören muss ? Das kann es ja nicht sein.

Pfeffer: Gut, da gibt es genug auch Beispiele über Ackerflächen oder Wiesenflächen, die zur Versteigerung waren zum Beispiel in Pforzheim und dann kamen Investoren und haben ein Stück Land, was normalerweise vier Euro den Quadratmeter gehabt hätte, halt für 18 Euro gekauft. Da ist halt jeder Bauer raus. So ist das ganz einfach und dann, was passiert dann mit dem Land ? Dann liegt es brach, dann hat niemand was davon.

Das heißt, man bräuchte ein Vorkaufsrecht für Nutznießer

Pfeffer: Für Landwirtschaft ! Klar.

Das heißt also, es wären genügend politische Ansätze, die eingebracht werden müssten.

Pfeffer: Das gleiche Thema jetzt mal auf meinen Traktor bezogen, ich habe zwar ein kleines Grundstück, aber ich bekomme eben keine grüne Nummer, weil ich muss ja ein gewinnabwerfenden / gewinnorientierten Betrieb haben, um die zu bekommen, zumindest im Enzkreis. In Karlsruhe ist das viel weniger ein Problem, aber dadurch, dass ich eben mit dem Traktor dieses Grundstück pflege, trage ich ja auch zur Erhaltung bei und zur Reinhaltung von Flächen. Das sieht aber niemand, sondern das ist alles dann auf meine Kosten, mein Hobby. Das ist ein bisschen schade, weil die ganzen Leute, die hier noch kleine Traktoren haben, ob das jetzt ein Obstbaumgrundstück ist oder eine Wiese, die gemäht wird oder sonst etwas, das trägt ja alles, auch zu einer, ich meine. Bei uns hier sind ja Streuobstwiesen und so, das gehört ja einfach zum Landschaftsbild und wenn das keiner mehr pflegt, was passiert dann ? Da geht so viel Potential für, ob das jetzt auch Nahrungsmittel wie Saft oder sonst was ist, geht da einfach verloren. Und gerade die Leute, die das dann noch machen wollen, oder die dafür bereit sind, dann nicht dabei zu unterstützen finde ich absolut daneben. Wo es dann um, keine Ahnung, ein paar Euro Steuern geht oder so. Sagen wir es mal so, bei dem Traktor ist es so, mit einem schwarzen Nummernschild muss ich jeden Anhänger zum TÜV bringen und muss ihn versichern. Mit dem grünen Nummernschild, selbst wenn ich Steuern zahlen würde, wäre das anders, weil dann wäre der Anhänger automatisch über das Fahrzeug versichert. Aber ich bekomme ja keine grüne Nummer, das heißt, ich müsste jeden Anhänger extra zum TÜV, der muss Bremsen, Licht, alles haben und er muss angemeldet sein. Das lohnt sich dann einfach irgendwann nicht mehr.

Gut, da müsste dann auch eine Anpassung zwischen dem Pforzheimer Landkreis und dem Karlsruher Landkreis eingeleitet werden.

Pfeffer: Mit Sicherheit. Ich weiß nicht, wie es in Karlsruhe genau ist, ich weiß, dass es da viel einfacher ist, die grüne Nummer zu kriegen. Bei uns für Privatpersonen eigentlich nicht. Nicht möglich.

Wenn es jetzt Interessierte hier im Umkreis gibt, die jetzt ihren Traktor nicht gesehen haben, wie können die Menschen zu ihnen stoßen ?

Pfeffer: Schwer zu sagen.

Dürfen wir ihren Namen oder ihre

Pfeffer: Meinen Namen können Sie schon nennen.

Oder wo Sie anzutreffen sind, dürfen wir das benennen ?

Pfeffer: Ja, ich wohne ja in Wilferdingen. Also ich bin nur mal eigentlich jeden Tag hier. Aber, auch …

Gut, wir könnten über diese Adresse die Menschen dann befragen ? Oder zu Ihnen sagen, sie könnten Kontakt zu ihnen aufnehmen ?

Pfeffer: Ja, sicherlich, denke ich, das sollte möglich sein.

In Ordnung.

Pfeffer: Also ich weiß jetzt nicht, wenn es dabei um Demos geht oder so, keine Ahnung, dann ist mein Bruder da sicher auch ein guter Ansprechpartner. Weil der hat dadurch eben viel mehr Kontakte hier zu den Landwirten hier in der Umgebung.

Bildstrecke: Wenn die jungen Aktivisten kommen: Oldtimer (?) – Protest in Ellmendingen

 

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Bauern- und Handwerker-DEMO in Weiler
Aufzug für FRIEDEN, FREIHEIT, SOUVERÄNITÄT
Start: Freitag, 16. Februar 2024 um 17:45 Uhr Sportplatz Weiler mit Schilderausgabe

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Bundesgerichtshof: Tödliche Fahrt in eine Schülergruppe in Witzenhausen-Gertenbach

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Kassel: Schuldunfähig wegen paranoider Schizophrenie

Der an Verfolgungswahn Leidende steuerte sein Fahrzeug gezielt in eine Gruppe von Schulkindern:  Ein Kind starb, zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt

2024-02-09

Bundesgerichtshof Karlsruhe: „… infolge einer paranoiden Schizophrenie an Verfolgungswahn leidende und deswegen schuldunfähige Beschuldigte…“. Noch eine Frage: Wie kann verhindert werden, dass „Kranke / selbst vermutlich schwer Traumatisierte“ andere Menschen durch ihre Tat so schwer traumatisieren, dass diese nun schwer Geschädigten das Trauma der Tötung eines Kindes u.a. bearbeiten müssen, wenn das überhaupt möglich ist ? Foto/Layout: Heiderose Manthey.




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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 014/2024 vom 31. Januar 2024 den Beschluss vom 16. Januar 2024 – unter Aktenzeichen 4 StR 278/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Kassel hat im Sicherungsverfahren mit Urteil vom 17. Februar 2023 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ferner hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung von fünf Jahren festgesetzt. 

Nach den Urteilsfeststellungen fuhr der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Verfolgungswahn leidende und deswegen schuldunfähige Beschuldigte am Morgen des 29. Oktober 2021 mit einem Pkw durch Witzenhausen (OT. Gertenbach). Dort steuerte er sein Fahrzeug gezielt in eine Gruppe von Schulkindern. Ein Kind starb an den Folgen der durch den Zusammenstoß hervorgerufenen Verletzungen. Zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Kassel vom 17. Februar 2023 unter Aktenzeichen 1 KLs 4700 Js 39820/21.

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Im Tatzeitraum war die Beschwerde führende Stenotypistin in der Kommandantur des von der SS betriebenen Konzentrationslagers Stutthof 18 und 19 Jahre alt: Sie habe willentlich dabei unterstützt, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten

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Bauern- und Handwerker-DEMO in Weiler

Aufzug für FRIEDEN, FREIHEIT, SOUVERÄNITÄT

Start: Freitag, 16. Februar 2024 um 17:45 Uhr Sportplatz Weiler mit Schilderausgabe

Liegt Ottenhausen in der Motivation mitzumachen vor Weiler ? oder: Wie kriegt man die Weilermer aus ihren toten Hosen raus ?

2024-02-07
aktualisiert 2024-02-08 | 2024-02-09 | 2024-02-10

Auftrag erfüllt ! Endlich angekommen: Die Präsidentin der ARCHE und ihre rot-weißen Absperrbänder !  Heiderose Manthey ist Lenk- und Organisationsleiterin der Wählervereinigung WIR-IN-WEILER (WIW). Sie gründete auch die Wählergemeinschaft „Freie Wähler“ in Keltern u.a.. Hier: Das Symbol für Freiheit und Frieden ! Foto: Unbekannter Fußgänger für die ARCHE.




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Weiler. Laut eines in Weiler verteilten Flyers der Friedens- und Freiheitsbewegung Pforzheim – verantwortlich zeichnet Andrzej Szubert mit eingefügter Email-Adresse – findet am Freitag, den 16. Februar 2024, ein angemeldeter Aufzug für FRIEDEN, FREIHEIT, SOUVERÄNITÄT statt. In einem roten Herzen werden auf dem Flyer ein Traktor und ein Lastwagen mit einem fidelen Handwerker als Teaser-Bild präsentiert. Die Schilderausgabe auf dem Sportplatz soll um 17:45 Uhr erfolgen, Treffpunkt ist der Parkplatz des TSV Weiler am Sportplatzweg.


Erwünscht sind Trommeln, Trillerpfeifen und Lichter. Anmelder und Leiter der Demonstration in Weiler ist Eric Bernd, Co-Anmelder und Ordner ist Andrzej Szubert. Und alles findet unter dem Motto „WE PICK YOU UP FROM HOME“ statt. Also damit kann niemand so richtig eine begründete Ausrede haben, er hätte nicht zum Sportplatz hochlaufen können.

Der offizielle (2024-02-09 zwischenzeitlich überholte) Flyer von Andrzej Szubert für den Aufzug in Weiler

ARCHE Bauern- und Handwerker-DEMO Flyer © Andrzej Szubert. Mit freundlicher Genehmigung.

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Der Verlauf der Route des Aufzugs

Sportplatzweg (Sammelplatz), Neumüllerweg, Hauptstaße, Schlossstraße, Schlosshof, Schlosshof, Schlossstraße Haupstraße, Ittersbacher Straße, Kreuzstraße, Höhenstraße, Im Steinig, Rosenstraße, Birkigstraße, Höhenstraße, Kreuzstraße, Raiffeisenstraße, Brunnenstraße, Neumüllerweg, Sportplatzweg (Auflösung des Zuges)
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Zur Beachtung !
aktualisiert 2024-02-08 | 2024-02-09 | 2024-02-10

Vermutlich findet eine Änderung des Startplatzes des Aufzugs statt: Anstelle des Parkplatzes beim Turn- und Sportverein (TSV Weiler) soll der Zug vor der Mehrzweckhalle Weiler im Neumüllerweg starten.

Der neue Routenverlauf
des Aufzugs und das neue Plakat

ARCHE Bauern- und Handwerker-DEMO Neuer Flyer © Organisatoren. Mit freundlicher Genehmigung.



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Passanten in Weiler auf die Bauern- und Handwerker – DEMO angesprochen und nach deren Mitwirken gefragt, blieben eher bedeckt, ihr Freudensturm hielt sich in Grenzen, wobei jedem klar zu sein schien, dass etwas gemacht werden müsse. Die Kommentare waren: „Da halt ich mich raus !“ Aber gleich im nächsten Atemzug: „Die von der Regierung gehören alle weg !“ – „Da machen wir bestimmt nicht mit !“ – „Mehr als jetzt kann unsere Politik nicht spinnen  !“ – „Nein, da machen wir nicht mit !“ Viele haben die Einladung zur Veranstaltung angenommen, aber noch nicht kommentiert. Weiler reagiert bislang nach Rückmeldung des Verteilers der Flyer vorwiegend ablehnend und abwartend.

Anders dagegen im Nachbarort Ottenhausen ! Da sprühte es vor positiven Reaktionen: „Da gehört schon lange etwas unternommen !“ – „Ich komme mit meinen Fahrzeugen !“ – „Ist das wegen der Planung des Einkaufzentrums ?“ – „Den Flyer kopiere ich gleich ein und schicke ihn meinen Freunden !“

Bilderstrecke: Weckruf für die Weilermer

Fotos: Heiderose Manthey und Ottto Teebaum

Eine Blamage wäre es ja schon für die Weilermer, wenn mehr schwäbische Ottenhäuser Bürger aus dem Nachbardorf am Freitag in acht Tagen auf dem Weilermer Sportplatz stehen würden als Einwohner des schönsten badischen Dorfes an der Pfinz selbst !

„Wie kriegt man die Weilermer aus ihren toten Hosen raus ?“, fragt sich der Verteiler der Flyer

Es kann ja doch nicht daran liegen, dass die Badener keine „Revolutionsgelüste“ hätten ? Denken wir doch an die Badische Revolution ! Mit „Mistgabeln“ bewaffnet erreichten sie ihre Ziele ! „Heckeraufstand“ und „Struweputsch“ sind bis heute Begriffe, die die Badische Revolution ins Gedächtnis zurückrufen, eine Revolution, die damals fast ganz Mitteleuropa erfasste und revolutionäre Neuerungen nach der Unruhe erbrachte. Jetzt aber lösen Trommeln und Trillerpfeifen die Mistgabeln ab. Ob diese auch gut zustechen können und bis in die Herzen derer gelangen, die für die Geschicke unseres Landes die Macht, aber auch gleichzeitig die Verantwortung tragen ?

Wer weiß, wie einst die Weilermer Helden heißen werden, von denen man später sagt: Die haben die Regierung zur Vernunft gebracht ?

Bildstrecke „Das schönste Dorf der Welt: Weiler an der Pfinz“



Alle Fotos: Heiderose Manthey

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Keine Pädokriminalität, keine Kriege in meinem Namen !
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Bundesgerichtshof: Revision einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof (5 StR 326/23) beim Bundesgerichtshof eingegangen

98 Jahre alte ehemalige Zivilangestellte der SS wendet sich gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen

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2024-02-04

Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Der Generalbundesanwalt hat beantragt, einen Termin zur Revisionshauptverhandlung zu bestimmen, weil die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager, das nicht zugleich ein reines „Vernichtungslager“ gewesen sei, aufwerfe …“. Foto/Layout: Heiderose Manthey.




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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 018/2024 vom 01. Februar 2024 den Beschluss vom 24. Januar 2024 – unter Aktenzeichen 1 StR 2/24 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Bei dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist die Revision einer 98 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS eingegangen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren wendet.

Nach den Urteilsfeststellungen war die im Tatzeitraum 18 und 19 Jahre alte Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des von der SS betriebenen Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt. Das Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen. 

Das Landgericht hat Jugendstrafrecht angewendet, weil die Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsende im Sinne von § 1 Abs. 2 JGG gewesen sei und bei ihr damals Reifeverzögerungen im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG vorgelegen hätten. Die Regelung des § 105 JGG stelle das gegenüber den früher geltenden Jugendgerichtsgesetzen, die eine Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende nicht vorsahen, mildere Recht im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB dar.

Gegen das Urteil hat die Angeklagte Revision eingelegt, die mit der ausgeführten Sachrüge begründet ist. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, einen Termin zur Revisionshauptverhandlung zu bestimmen, weil die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager, das nicht zugleich ein reines „Vernichtungslager“ gewesen sei, aufwerfe, über die der Bundesgerichtshof für diese Konstellation noch nicht entschieden habe. 

Der Bundesgerichtshof wird nach Terminierung der Sache über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Itzehoe vom 20. Dezember 2022 unter Aktenzeichen 3 KLs 315 Js 15865/16 jug.

Angewendete Vorschriften:

  • 211 StGB Mord
    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer
    (…) aus niedrigen Beweggründen,
    (…) oder grausam (…) einen Menschen tötet.
  • 27 StGB Beihilfe
    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
    (…)
  • 2 StGB Zeitliche Geltung
    (…)

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
(…)

  • 1 JGG Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
    (…)

(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
(…)

  • 105 JGG Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

  1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand,
    (…) .

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 020/2024 vom 01. Februar 2024 den Beschluss vom 24. Januar 2024 – unter Aktenzeichen 1 StR 2/24 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Aussetzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts trug die Angeklagte ihr nur wenige Stunden zuvor zuhause allein entbundenes, völlig unzureichend bekleidetes und so gegen die winterlichen Außentemperaturen nicht geschütztes Kind am 9. März 2023 in einer Einkaufstüte verborgen zunächst circa 20 Minuten durch die Rosenheimer Innenstadt und legte sodann die Tasche mit dem Neugeborenen in einem Innenhof ab. Sie wollte dem Kind dabei zwar eine Chance zu überleben eröffnen, nahm jedoch billigend in Kauf, dass es längere Zeit nicht gefunden und durch die Kälte und fehlende Versorgung ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden werde. Das stark unterkühlte und sich deshalb in akuter Lebensgefahr befindliche Neugeborene wurde durch eine Passantin rechtzeitig entdeckt und konnte dank der sofort eingeleiteten (ärztlichen) Hilfeleistung gerettet werden.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Traunstein vom 09. Oktober 2023 unter Aktenzeichen 7 KLs 402 Js 13263/23 .

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Aus Gefälligkeit gravierende Verfahrensverstöße begangen: Amtsrichter u.a. auch wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Strafvereitelung verurteilt
Autohändler u.a. wegen Bestechung und Vorteilsgewährung sowie ein Polizeibeamter wegen Geheimnisverrats und Vorteilsgewährung belangt
Landgericht Karlsruhe: Gegen alle drei Angeklagten hat das Landgericht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Bundesverfassungsgericht: Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer rechtskräftig Verurteilten gegen die Ablehnung einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt

Das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gerichts durch objektive Kriterien begründet

2024-01-26

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe: „Die Beschwerdeführerin wurde wegen Mordes an ihrem damaligen Ehemann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe.
 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 11/2024 vom 26. Januar 2024 den Beschluss 2 BvR 1699/22 vom 04. Dezember 2024 der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es wörtlich im Kurztext: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer wegen Mordes rechtskräftig Verurteilten teilweise stattgegeben. Diese wendet sich gegen die fachgerichtliche Ablehnung einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt hatte.

Das Recht auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gerichts durch objektive Kriterien begründet sind. War ein Richter mit der Tat in einem früheren Verfahren gegen andere Tatbeteiligte befasst, können sich solche Kriterien bereits aus dem früheren Urteil ergeben.

Die Beschwerdeführerin wurde wegen Mordes an ihrem damaligen Ehemann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. An dem Urteil wirkte ein Richter mit, der auch schon an der Verurteilung des ehemaligen Lebensgefährten der Beschwerdeführerin wegen derselben Tat mitgewirkt hatte. Nachdem der EGMR aufgrund dieser Mitwirkung einen Konventionsverstoß festgestellt  hatte, beantragte die Beschwerdeführerin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen sie. Das Landgericht lehnte dies ab. Das Oberlandesgericht wies die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde als unbegründet zurück. Die Beschwerdeführerin habe nicht dargelegt, dass das Urteil auf dem Konventionsverstoß beruhe.

Das Oberlandesgericht hat den allgemeinen Justizgewährungsanspruch der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verletzt. Es stellt Anforderungen, die im Fall der Beschwerdeführerin unerfüllbar und unzumutbar sind. Damit erschwert es den Zugang zu einer erneuten Hauptverhandlung in einer Weise, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist.

Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.“

Den ausführlichen Sachverhalt lesen Sie hier

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2024-01-24

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. „Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.



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Karlsruhe.
 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 9/2024 vom 23. Januar 2024 das Urteil vom 23. Januar 2024 der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es wörtlich im Kurztext: „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.“

Den ausführlichen Sachverhalt lesen Sie hier. Die Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 23. Januar 2024 – 2 BvB 1/19 – Finanzierungsausschluss NPD/Die Heimat entnehmen Sie hier.

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2024-01-23

Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts beriet der Amtsrichter – was ihm durch das Deutsche Richtergesetz verboten war – nebenberuflich den befreundeten Autohändler in Rechtsfragen in den Jahren 2014 bis 2016; er erhielt als Honorar hierfür monatlich 450 € bzw. durfte zeitweilig verschiedene Pkws kostenlos nutzen.“  Foto/Layout: Heiderose Manthey.


Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 013/2024 vom 23. Januar 2024 die Beschlüsse vom 29. November 2023 – unter Aktenzeichen 1 StR 223/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat nach einem aufwendigen Verfahren den angeklagten Amtsrichter u.a. wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Strafvereitelung verurteilt, einen Autohändler u.a. wegen Bestechung und Vorteilsgewährung sowie einen Polizeibeamten wegen Geheimnisverrats und Vorteilsgewährung. Gegen alle drei Angeklagten hat das Landgericht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts beriet der Amtsrichter – was ihm durch das Deutsche Richtergesetz verboten war – nebenberuflich den befreundeten Autohändler in Rechtsfragen in den Jahren 2014 bis 2016; er erhielt als Honorar hierfür monatlich 450 € bzw. durfte zeitweilig verschiedene Pkws kostenlos nutzen. Aus Gefälligkeit beging der Amtsrichter in einem gegen einen weitläufigen Bekannten des Autohändlers geführten Strafverfahren gravierende Verfahrensverstöße, um das Verfahren mit einer Bewährungsstrafe schnell abzuschließen; auf die Bewährungsstrafe hatte sich der Amtsrichter mit dem Verteidiger ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft verständigt. Dafür ließ er sich nachträglich vom Autohändler mit einem zinslosen Darlehen und der kostenlosen Nutzung eines Pkws für eine Urlaubsreise belohnen. Schließlich ließ der Angeklagte den Autohändler warnen, gegen ihn und einen seiner Mitarbeiter werde wegen Handels mit Kokain ermittelt. Dies hatte der Amtsrichter vom Polizeibeamten erfahren. Der Autohändler und sein Mitarbeiter setzten sich noch im September 2016 vorübergehend ins Ausland ab; der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln erhärtete sich indes nicht.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des Amtsrichters und des Autohändlers verworfen; die Verurteilungen wiesen keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil auf. Das Urteil des Landgerichts ist damit insoweit rechtskräftig.

Allein gegen den Polizeibeamten ist vom Landgericht in einem zweiten Rechtsgang eine Gesamtgeldstrafe zu verhängen. Der schwerste Vorwurf, der Geheimnisverrat, war nach sechs Jahren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits endgültig verjährt. Dies beruht darauf, dass das Landgericht sich nur von einer fahrlässigen und nicht – wie angeklagt – von einer vorsätzlichen Gefährdung des öffentlichen Strafverfolgungsinteresses überzeugen konnte. Rechtskräftig sind aber die Einzelgeldstrafen dafür, dass der Polizeibeamte als Vorstand eines Fußballvereins den Amtsrichter neunmal zum Essen in einen Golfclub einlud. Denn der Amtsrichter hatte dem Verein von 2012 bis 2017 aus Geldauflagen, die er in von ihm geführten Strafverfahren verhängt hatte, insgesamt über 156.000 € zukommen lassen; dafür wollte sich der Polizeibeamte mit den Essenseinladungen bedanken.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Karlsruhe vom 10. Januar 2024 unter Aktenzeichen 4 KLs 730 Js 21302/17.

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Bundesgerichtshof: Urteil wegen Totschlags an Ex-Freundin aus Detmold rechtskräftig

Urteilsfeststellung des Landgerichts: Täter hat seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Detmold stranguliert

4. Strafsenat: Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten

2024-01-20

Bundesgerichtshof Karlsruhe. „Wie und warum der Angeklagte den Entschluss zur Tat fasste, ließ sich in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht nicht aufklären.“  Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 011/2024 vom 19. Januar 2024 den Beschluss vom 19. Dezember 2023 – unter Aktenzeichen 4 StR 388/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold vom 24. Mai 2023 verworfen, mit dem der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts strangulierte der Angeklagte am 12. Mai 2022 seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Detmold. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf eine Vielzahl von Indizien gestützt. Wie und warum der Angeklagte den Entschluss zur Tat fasste, ließ sich in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht nicht aufklären. 

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Detmold vom 24. Mai 2023 unter Aktenzeichen 21 Ks – 31 Js 528/22 – 6/22.

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PRESSEMITTEILUNG der GemeinwohlLobby: Volksabstimmungen auf Bundesebene einführen !

PRESSEMITTEILUNG
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  1. Januar 2024

Volksabstimmungen auf Bundesebene sind mehr als notwendig

Bürgerinitiative ruft zum Erlass eines Ausführungsgesetzes für Volksentscheide auf!

Die Macht hat vom Volke auszugehen ! Foto: Heiderose Manthey.

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Lüdenscheid. Gerade die heutige Zeit zeigt uns, wie notwendig das Mitbestimmen auf Bundesebene wäre.
Obwohl das Grundgesetz mit Artikel 20 ganz klar definiert, dass das Volk die Staatsgewalt mit Wahlen UND Abstimmungen gleichmäßig ausübt, gibt es nur auf Länderebene neben Wahlen auch Volksgesetzgebung, aber nicht auf Bundesebene, wo die wichtigsten Entscheidungen fallen. Dafür fehlt bis heute ein Ausführungsgesetz.

Um zur Etablierung der Volksentscheide auf Bundesebene das notwendige Ausführungsgesetz zu schaffen, hat die Bürgerinitiative GemeinwohlLobby die Initiative ergriffen und eine Vorabstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksabstimmung auf Bundesebene initiiert.
Vier Gesetzentwürfe standen zur Auswahl von vier verschiedenen Gruppierungen: SPD, DIE LINKE (DL), Mehr Demokratie e. V. (MD) und Bürgerinitiative GemeinwohlLobby (GWL). Fast 3000 Leute haben an der Vorabstimmung teilgenommen und abgestimmt. 94 Prozent der Teilnehmenden der Vorabstimmung haben für den Gesetzentwurf der GWL votiert.

Damit dieser Gesetzentwurf mit ganz viel Stimmen weiter gestärkt wird, startete die Initiative jetzt eine Petition bei Open Petition. Mit einem gestärkten Gesetz will die Bürgerinitiative weitere Schritte gerichtlich zu einem Referendum über das Gesetz vornehmen. Es steht schließlich nirgends im Grundgesetz, dass Volksabstimmungen und Referenden verboten wären.

Um das Recht des Volkes auf Volksentscheide endlich durchzusetzen und so die Politik auf Bundesebene mitgestalten zu können, ruft die Bürgerinitiative jeden auf, mit seiner Unterschrift den Gesetzesvorschlag der GWL zu unterstützen. Viele Bürgerbewegungen und -Initiativ en auf kommunaler wie auf Landes- und Bundesebene zeigen den Willen der Bevölkerung, sich aktiv für das Gemeinwesen einzusetzen und an seiner Ausgestaltung mitzuwirken. Mit zahlreichen Petitionen wurde deshalb immer wieder versucht, die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene durchzusetzen. Es ging jedoch noch niemals um ein Ausführungsgesetz zur Etablierung der Volksentscheide auf Bundesebene.

Die Petition kann man unter dem folgenden Link unterschreiben:

Open Petition

Man kommt auch zu der Petition und den Gesetzentwürfen auf der Seite der Bürgerinitiative.

„Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.“ (Wir! Sind! Das! Volk! Ein Kommentar von Joachim Käppner, sueddeutsche.de, 05.07.2010)

Initiatorin und Kontakt: Marianne Grimmenstein

Gerhard Fischer
Team GemeinwohlLobby
kontakt[ät]gemeinwohl-lobby.de
Tel: 075519378989