Kriminalbeamter unternimmt Tötungsversuch

Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen den Täter wegen versuchten Mordes rechtskräftig

Grund: Vaterschaft eines gemeinsamen Kindes nicht anerkennen und Bekanntwerden einer von ihm vorgenommenen Manipulation eines Vaterschaftstests verhindern wollen

2023-07-28

Aus der Pressemitteilung des BGH vom 28. Juli 2023: „Das Landgericht Neubrandenburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.“ Foto: Heiderose Manthey.













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Karlsruhe. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 28. Juni 2023 unter Aktenzeichen 6 StR 413/22 erklärt der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen einen seit mehr als 30 Jahren im Dienst stehenden Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes für rechtskräftig. Das vorinstanzliche Urteil ist am 17. Mai 2022 unter Aktenzeichen 23 Ks 2/22 vom Landgericht Neubrandenburg ergangen.

Der nachfolgende Text ist der aktuellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes entnommen.

Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren

„Das Landgericht Neubrandenburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.“

Mit Brennspiritus überschüttet und in Brand gesetzt

„Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte der seit mehr als 30 Jahren als Kriminalbeamter tätige Angeklagte, eine Bekannte zu töten, weil er die Vaterschaft eines gemeinsamen Kindes nicht anerkennen und das Bekanntwerden einer von ihm vorgenommenen Manipulation eines Vaterschaftstests verhindern wollte. Zu diesem Zweck suchte er sie in ihrer Wohnung auf. Nachdem sie die Wohnungstür geöffnet hatte, überschüttete er sie mit Brennspiritus, den er mit einem Streichholz in Brand setzte. Sie konnte zwar gerettet werden, erlitt aber schwerste Brandverletzungen. Außerdem verletzte der Angeklagte die zufällig anwesende Mutter seiner Bekannten lebensgefährlich, indem er sie kraftvoll zu Boden schlug.“

Revision des Angeklagten verworfen

„Der Angeklagte hat mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Verfahren vor dem Landgericht und der Schuldspruch haben sich als rechtsfehlerfrei erwiesen. Die Überprüfung des Strafausspruchs hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“

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