Ist Corona nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver der Regierung ?

Der tiefer liegende Grund: Das Verbergen der Menschenrechtsverbrechen an Familien und Kindern

Rezept zur Erstellung einer (un)heimlichen Diktatur: ENTWURZELUNG ZUM GEFÜGIGMACHEN VON MENSCHEN !!!

2020-12-27

Die Freiheit liegt hinter den Grenzen des bisher als möglich Erachteten. Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau/NewYork/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Pforzheim/Calw/Neuenbürg/Remchingen/Keltern/Weiler. Die Präsidentin der ARCHE stellt gegen alle im Raub ihrer Kinder Involvierten Strafantrag, auch gegen die Hilfeleistung Unterlassenden und gegen alle weiteren auf dem Menschenraub basierenden und gegen sie Ausübenden von Folgeverbrechen !

Heiderose Manthey hat mit Fax vom 24. Dezember 2020 um 16:57 Uhr alle in ihrem Fall von Kinderraub – Eltern-Kind-Entfremdung und den Folgeverbrechen Involvierten bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart angezeigt. Die Präsidentin der ARCHE stellt Strafantrag mit Strafverfolgung gegen den Kinderräuber, gegen die ihn unterstützenden, Beihilfe leistenden, Hilfe verweigernden und sie ächtenden Bürger von Weiler und Keltern, gegen Personen der von ihr angeschriebenen Institutionen, die Hilfeleistung unterließen.

Beweise im eigenen Fall und Beweise an unzähligen Verbrechen an Familien, Eltern, Elternteilen, Kindern und Großeltern liegen bei der UNO

Die Beweise zum vorliegenden Menschenrechtsverbrechen „KINDERRAUB [NICHT NUR] IN DEUTSCHLAND – ELTERN-KIND-ENTFREMDUNG – PARENTAL ALIENATION SYNDROME“ in ihrem eigenen Fall liegen bei der UNO im Hauptquartier, eingereicht als RESOLUTION 09/15 mit nachgereichten Erweiterungen. Die Beweise für die in Deutschland stattfindende Folter an unzähligen Familien, Eltern, Elternteilen, Kindern und Großeltern liegen bei der UNO in Genf, dort bei UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer.

Über mehrere Monate Berichterstattung durch ARCHE und IAoHRD an die UNO vorgenommen

Mehrere Monate hat die Berichterstattung Zeit in Anspruch genommen, bis die Berichterstattung über die Folter an deutschen, österreichischen und Schweizer Familien und Elternteilen an die UN (vorläufig) durch ARCHE und IAoHRD abgeschlossen war.

Folgeverbrechen nach vorausgegangenem Kinderraub und Entwürdigung der Präsidentin der ARCHE liegen beim Bundesverfassungsgericht

Die Beweise zu den Folgeverbrechen an der Präsidentin der ARCHE nach vorausgegangenem Raub ihrer Kinder liegen im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dort als 15 thematisch unterteilte Dokumentationen, kopiert in mehreren Bänden – großteils gebundenen Druckwerken, auch Einzeldokumenten mit insgesamt 4692 Seiten eingereicht seit dem 06. August 2020.

Zwei Bände der Verfassungsbeschwerde zu dem Fall Steffen Jörg Bochinger sind im Amtsgericht Pforzheim, fünf Bände beim Bundesverfassungsgericht, allein zum Fall Exklusionspassus im Leitbild der Gemeinde Keltern

Zwei der fünf Verfassungsbeschwerden zum Fall Steffen Jörg Bochinger wurden als Einspruchsbegründung im Amtsgericht Pforzheim eingereiht. Bei dem Blitzabstrafungsprozess von Manthey verweigerte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, vertreten durch Staatsanwalt Sven Müller die Annahme der fünf zur Abgabe vorbereiteten und vorliegenden Dokumentationen. Martina Resch verweigerte die Annahme der drei noch fehlenden Verfassungsbeschwerden / Einspruchsbegründung mit Beweisführung.

Amtsgericht Pforzheim und Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim verweigern die Annahme von Beweisen während des Strafgerichtsprozesses

Der von Richterin Resch genannte Grund: „Die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich !““

Welche Personen sind in dem Strafantrag aufgeführt ?

 

Heiderose Manthey                                                                                         Weiler, 24.12.2020
Präsidentin der ARCHE
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler

Vorab per Fax 0711/212-2899
An die
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart

Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE, Birkigstr. 18, 75210 Keltern-Weiler, stellt

Strafantrag mit Strafverfolgung



wegen

1.

Verfassungshochverrat

2.

Vertuschung von Verbrechen (Kinderraub, Misshandlung)

3.

Bilden einer kriminellen Vereinigung

4.

Systematischer Zerstörung von Heiderose Manthey und ihrem Netzwerk ARCHE

5.

ALLER Verbrechen, die in den Dokumentationen der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgelistet und den Unterlagen aus dem Strafprozess 3 Cs 810 Js 3858/20 am Amtsgericht Pforzheim zu entnehmen sind

gegen

1.

alle an der Entstehung des Strafprozesses gegen Heiderose Manthey Beteiligten und Mitwirkenden in 3 Cs 810 Js 3858/20

2.

alle Gemeinderäte aus der Gemeinde Keltern, die den Verfassungshochverrat nicht verhindert haben

3.

alle an dem Verfassungshochverrat vorausgegangenen Verbrechen Beteiligten und speziell am Raub der Kinder von Heiderose Manthey aktiv Beteiligten und Unterstützenden, Hilfeleistung Verweigernden, sowohl den Menschenraub unterstützende Institutionen als auch Angestellte, Beamte und einzelne Bürger

und beantragt in allen Fällen die Verurteilung der nachfolgend benannten Personen mit dem vorgesehenen Höchstsatz der ermittelten Verbrechen

namentlich gegen

1.

Weik Oliver, Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim, und SPD-Gemeinderat der Gemeinde Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern

2.

Resch Martina, Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim

3.

Karaasenov [Vorname unbekannt], Justizangestellter und Protokollführer am Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim

4.

alle namentlich am Kinderraub und den Nachfolgeverbrechen beteiligten Richter des Amtsgerichtes Pforzheim und weiterer Gerichte, mit Namen und Adressen vorliegend in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

5.

Müller Sven, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, Schulbergstaffel 1, 75175 Pforzheim

6.

alle namentlich am Kinderraub und den Nachfolgeverbrechen beteiligten Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, vorliegend in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

7.

Schuster Sabine, Polizeihauptkommissarin, Leiterin des Polizeipostens Remchingen, Polizeiposten Remchingen [Polizeipräsidium Pforzheim], San-Biagio-Platani-Platz 6, 75196 Remchingen

8.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten Polizisten des Polizeiposten Remchingen, San-Biagio-Platani-Platz 6, 75196 Remchingen, des Polizeirevier Neuenbürg, Bahnhofstraße 12, 75305 Neuenbürg, der Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13, 75172 Pforzheim

9.

Schoch-Wuerz Ute, Kriminalhauptkommissarin, Kriminalinspektion 6 Calw Kriminalpolizeidirektion Calw, Kriminaldauerdienst Pforzheim, Ostendstraße 3, 75175 Pforzheim

10.

Bochinger Steffen Jörg, Strafantrag Erstattender, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern

11.

Restorff Henning von, Rechtsanwalt von Bochinger Jörg Steffen, Ladenburger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim,

12.

Riegsinger Steffen, Hauptamtsleiter der Gemeinde Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern

13.

Arp Karla, ehemalige Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern

14.

Honnen Claudia, stellvertretende Hauptamtsleiterin der Gemeinde Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern

15.

Pfeifer Ulrich, ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern

16.

Gemeinderat der Gemeinde Keltern der letzten beiden Legislaturperioden, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern

17.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, während der Zeit des Kinderraubs, der Hilferufe, der unterlassenen Hilfeleitung benannten Personen

18.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten Bürger der Gemeinde Keltern, Weinbergstr. 9, 75210 Keltern, benannten Angestellte/Beamte des Landratsamtes, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim oder der Stadt Pforzheim, des Finanzamtes Pforzheim, Moltkestraße 8, 75179 Pforzheim, der Solidarregion Pforzheim, Tunnelstraße 33, 75172 Pforzheim

u.a., Personen und Adressen auch ausgewiesen in den Verfassungsbeschwerden

19.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten Tätigen der Evangelischen Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler, Pforzheimer Str. 2, 75210 Keltern

20.

Wacker Günther, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler, Pforzheimer Str. 2, 75210 Keltern

21.

Schemenauer Rainer, Diakon der Evangelischen Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler, Pforzheimer Str. 2, 75210 Keltern

22.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten Angestellten der Evangelischen Kirchengemeinde Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler, Pforzheimer Str. 2, 75210 Keltern

23.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten Kirchengemeinderäte der Gemeinde Weiler, Ellmendingen-Dietenhausen-Weiler, Pforzheimer Str. 2, 75210 Keltern

24.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten Angestellten/Leiter des Evangelischen Kindergartens Weiler, Hauptstr. 19, 75210 Keltern-Weiler

25.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten Vertreter des Elternbeirates des Evangelischen Kindergartens Weiler, Hauptstr. 19, 75210 Keltern-Weiler

26.

alle namentlich in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde, vorliegend beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe, benannten weiteren Erwähnten, Aufklärung Verhindernden oder Untätigen, Namen und Adressen vorliegend in den Dokumenten der Verfassungsbeschwerde

27.

weitere noch zu nennende Denunzianten und Hilfe verweigernden oder sonstig gegen Heiderose Manthey und ARCHE tätigen Personen

Begründung

Die am Strafprozess gegen Heiderose Manthey Beteiligten, Mitwirkenden und Ausführenden sind allesamt, inklusive der durch das Amtsgericht Pforzheim einzig zugelassenen Zeugin Personen des öffentlichen Dienstes und der Justiz. Sie sind vertraut mit den Gesetzen.

Die Richterin als Vorsitzende Richterin des am 24. September 2020 stattfindenden Strafprozesses gegen Heiderose Manthey hat lt. § 38 DRiG einen Eid auf die Verfassung geschworen.

Der Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim hat als Richter lt. § 38 DRiG einen Eid auf die Verfassung geschworen.

Gegen den Direktor des Amtsgerichtes in Pforzheim ist in seiner Doppelfunktion als Direktor des Amtsgerichtes Pforzheim und als Gemeinderat der SPD in Keltern wegen Verfassungshochverrats u.a. zu ermitteln.

Ferner ist gegen die Gemeinde Keltern, Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger und gegen Bürgermeister Ulrich Pfeifer wegen derselben Delikte zu ermitteln. Beide Bürgermeister stehen in Verdacht, auch die vorgefallenen Verbrechen gegen Heiderose Manthey wegen Kindesentzug nach § 235 StGB und Menschenraub nach § 234 und § 239a u.a. durch Pressezensur und Entzug der Meinungsfreiheit in zwei Fällen unterstützt zu haben.

Es gilt zu ermitteln, ob sie damit aktiv Beihilfe zum vorliegenden Verbrechen leisteten.


Es gilt zu ermitteln, ob sie damit verhinderten, dass die Gemeinde Keltern über das vorliegende Verbrechen aufgeklärt werden konnte.


Es gilt zu ermitteln, ob sie damit die Diskreditierung von Heiderose Manthey massiv betrieben haben.

Weiterhin gilt es zu ermitteln, woher die tätlichen Anschläge gegen die Leiterin der ARCHE bei der Aufklärung von Kinderraub/Menschenraub kommen.

Es ist zu ermitteln, ob und wenn ja, welche Bürger in Keltern oder besonders in Weiler an den Anschlägen auf Heiderose Manthey, auf ihre Söhne und auf die ARCHE beteiligt waren und so die Entfremdung ihrer Söhne massiv betrieben haben.

Es ist zu ermitteln, wer zur Kriminalisierung und Diskreditierung von Heiderose Manthey beigetragen hat.

Es ist zu ermitteln, welche Personen/Institutionen massiv Heiderose Manthey mit Falschaussagen verleumdet haben, die Leiterin der ARCHE polizeilich und gesellschaftlich verfolgen ließen und damit die Diskreditierung aktiv vorantrieben.

Es ist zu ermitteln, welche angeschriebenen Institutionen/Privatpersonen Hilfeleistung in den vorliegenden Verbrechen unterlassen haben.

Es ist zu ermitteln, welche Nachbarn aktiv zur Diskreditierung von Heiderose Manthey beitrugen.

Beweise

Im Falle von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger liegen die Beweise in der

Dokumentation Nr. 5a (36 Seiten) seit dem 06. August 2020 und
Dokumentation Nr. 5b (324 Seiten) seit dem 22. August 2020

am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor.

Weitere Beweise werden in Verfassungsbeschwerde mit

Dokumentation Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) und
Dokumentation Nr. 05c Teil 2 (77 Seiten) am 21. September 2020 und
Dokumentation Nr. 05c Teil 3, I (136 Seiten),
Dokumentation Nr. 05c Teil 3, II (114 Seiten) und
Dokumentation Nr. 05c Teil 3, III (233 Seiten)

am 23. September 2020 eingereicht.

Im Falle der weiteren Straftaten gegen Heiderose Manthey liegen die Beweise ebenfalls beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Gliederung und Empfangsbestätigung der umfassenden Seiten werden nach dem Strafantrag an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gefaxt.

Die Beweise

Dokumentation Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) und
Dokumentation Nr. 05c Teil 2 (77 Seiten) am 21. September 2020 und
Dokumentation Nr. 05c Teil 3, I (136 Seiten),
Dokumentation Nr. 05c Teil 3, II (114 Seiten) und
Dokumentation Nr. 05c Teil 3, III (233 Seiten)

werden im Strafgerichtsprozess am 24. September 2020 nach intimer Absprache der Richterin Martina Resch mit Staatsanwalt Sven Müller nicht angenommen.
Die Beschuldigte darf diese Beweise im Strafprozess nicht der Staatsanwaltschaft übergeben.

Die Beweise

Dokumentation Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) und
Dokumentation Nr. 05c Teil 2 (77 Seiten) am 21. September 2020 und

liegen unter dem Aktenzeichen 3 Cs 810 Js 3858/20 im Amtsgericht vor. Sie werden vor dem Strafgerichtsprozess als Einspruchsbegründung und Beweismittel zu den Akten des Verfahrens eingelegt.


Es ist nicht gesichert, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Kenntnis von diesen Dokumentationen vor dem Strafgerichtsprozess hatte.

 

Beweise:

Eine ausführliche Gliederung der 15 Bände und 4692 Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde wird beigelegt.

Sämtliche Dokumentationen/Bände der Verfassungsbeschwerde können bei der Strafantragstellerin ebenfalls eingesehen werden.

 

Zur Ermittlung:

Senden Sie mir bei Aufnahme der Ermittlungen den Namen des Sachbearbeiters und das jeweils zugehörige Aktenzeichen zu.

Die Präsidenten der Alliierten, die United Nations Organization, Headquater New York, der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer in Genf, der Menschenrechtsrat u.a. werden von mir über die einzelnen Schritte und Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart in Kenntnis gesetzt und regelmäßig über den Sachstand informiert.

Auch werde ich durch Veröffentlichungen die von Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome – Betroffenen unterrichten.

 

Film- und Online-Beweise im Internet

Dokumentar-Filme über die Verbrechen „KINDERRRAUB – DENUNZIATION – VERFOLGUNG UNSCHUDLIGER“, begangen an Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE

1.

HEIDEROSE FÜR DEN STAATSANWALT (extended) – BLUTRICHTER HEUTE !

 

https://www.youtube.com/watch?v=Cx5p48ya6UM&t=1632s

   

2.

LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN

 

https://www.youtube.com/watch?v=0tAuwCiXW8s&t=1735s

   

3.

AUFGEDECKT: WEISSE FOLTER IM ZUSAMMENHANG MIT KINDERRAUB

 

https://www.youtube.com/watch?v=parrfVUh2cE&t=150s

   

4.

Fachmagazin ARCHEVIVA zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

 

www.archeviva.com


Teilen Sie mir mit, welche Beweise Sie überdies benötigen !


Heiderose Manthey ist unschuldig.




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Heiderose Manthey

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