Deutsche Rechtspraxis = Knallharter Verstoß gegen diese internationalen Konventionen

EU-Abgeordnete ANGELIKA WERTHMANN: „Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile.“

2014-04-28

Vorkämpfer und Petent. Thomas Porombka bringt es auf den Punkt: Deutsche Rechtspraxis knallharter Verstoß gegen diese internationalen Konventionen.

Vorkämpfer und Petent. Thomas Porombka bringt es auf den Punkt: Deutsche Rechtspraxis knallharter Verstoß gegen diese internationalen Konventionen. Foto: Heiderose Manthey.

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THOMAS POROMBKA, Petent

„… Wir werden hier immer wieder auf nationales Recht verwiesen. Ich stelle ernsthaft die Frage, warum Deutschland internationale Konventionen unterzeichnet, Menschenrechtskonventionen und andere, wenn es nicht die Intention hat, diese überhaupt einzuhalten.

Deutschland verpflichtet sich in den Menschenrechtscharten, dass zum Beispiel Kinder ein Recht haben auf beide Eltern. Die haben das Recht die Eltern zu sehen. Ein Umgangsausschluss darf nur in ganz ganz krassen Fällen ausgesprochen werden, wo wirklich die Kinder in Gefahr sind. UND WENN SIE DIE DEUTSCHE RECHTSPRAXIS SEHEN, DANN IST DAS EIN KNALLHARTER VERSTOSS GEGEN DIESE INTERNATIONALEN KONVENTIONEN, SEI ES AUF EUROPÄISCHER EBENE, SEI ES AUF UNO-EBENE.

Warum also unterzeichnet Deutschland das und warum wird also die deutsche Unterschrift unter solchen Dingen überhaupt akzeptiert ?“

Österreichische EU-Abgeordnete Angelika Werthmann: " Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile." Im Vordergrund: EU-Abgeordneter Philippe Boulland. Im Hintergrund: Weitere Petenten.

Österreichische EU-Abgeordnete Angelika Werthmann: “ Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile.“ Im Vordergrund: EU-Abgeordneter Philippe Boulland. Im Hintergrund: Weitere Petenten. Foto: Heiderose Manthey.

Es antwortet die österreichische EU-Abgeordnete ANGELIKA WERTHMANN (seit der Europawahl 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments) ab Zeitleiste 01:00

„Also in einem Punkt, da bin ich jetzt voll und ganz bei Ihnen: KINDER, EGAL, WO WIR SIND AUF DIESER WELT, HABEN DAS RECHT AUF BEIDE ELTERNTEILE. Über das, glaube ich, brauchen wir nicht diskutieren und ich denke in dem Punkt müssen wir die Petenten unterstützen. Also ich glaube da ist ein Ansatz, dass wir sagen müssen, das müssen wir uns näher anschauen. Kinderrechte sind einzufordern und einzuhalten. Das wollte ich noch angemerkt haben. Danke !“

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Video Text in deutscher Sprache

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Wissen davon die Europäischen Abgeordneten nichts ?

  • Ein Fall in Deutschland – in seiner Härte fast nicht mehr überbietbar und doch unsäglich wie viele andere:

Jugendamt und Familiengericht schauen jahrelang der Mutter-Kind-Entfremdung zwischen Heiderose Manthey und ihren Söhnen seelenruhig und untätig zu

In diesem Gespräch kommt deutlich hervor, „welche anderen und z. T. wirtschaftlichen Faktoren für die häufiger werdende ‚Fremdplazierung‘ von Kindern eine Rolle spielen und wie schwer bzw. fast unmöglich es für die Eltern ist, ein einmal entzogenes Kind wieder zurückzubekommen.“