Richter Holger Beger greift bei Urteilsbegründung zweifach in die Zuschauerreihen

An alle deutschen Familien- und Strafgerichte !

Für die Kammer in Kaiserslautern ist der angeklagte Vater ein Krimineller

2014-07-30

Richterstuhl.

Richterstuhl. Dauer des persönlichen Entwicklungsprozesses von Richtern: „Das geht gegen unendlich!“. So Therapeut Fiolka.

Kaiserslautern. Kurz nach 17 Uhr wird das Urteil im Falle des Vaters Matthias Engl erwartet. Vier Verhandlungstage in der Berufung liegen hinter Matthias Engl, der mit seinem Sohn in die Karibik reiste und dort dann für eineinhalb Jahre verblieb, um einem Haftbefehl zu entgehen. Während seine Frau ohne Genehmigung des sorgeberechtigten Vaters in Bayern und auch im Auslandsurlaub war, ereilte Engl während seines mit dem Kind geplanten Auslandsaufenthalts eine Anzeige, die ihn in Atem hielt.

Bei seiner gestrigen Urteilsverkündung griff der vorsitzende Richter Beger zweifach und mit äußerst scharfer Stimme in die Zuschauerreihen und gibt sogar eine psychiatrische Tendenzbeurteilung seitens der Kammer über den Angeklagten ab.

Zuvorderst begründete Richter Holger Beger, dass es dem Angeklagten um seine Rolle im Unterstützerkreis in der ‚rechten‘ Hälfte des Gerichtssaales ginge, die Herrn Engl als Helden sehe.

Beger wörtlich weiter: „Die Kammer hält ihn für einen Kriminellen“, bestehend aus Ichbezogenheit und Larmoyanz.

Richter Holger Beger trug strafmildernde, aber besonders strafschärfende Gründe vor, wobei er sich fast ausschließlich an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft entlangzog. Die Erwägungen der Verteidigung fanden keinerlei Widerhall in der Begründung.

Den Anklagten bezeichnete er als renitent und nicht einsichtig.

Und zum Schluss äußerte Richter Beger, dass es eine traurige Vorstellung sei, „dass der Angeklagte Einflüsterungen eines Winkeladvokaten erlegen ist“, dem die BRD zu Recht schon vor Jahren die Zulassung entzogen habe.
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Die einzelnen Verhandlungstage

Verhandlungstag 1

Verhandlungstag 2

Verhandlungstag 3

Interviews mit dem Angeklagten
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Der ausführliche Bericht zum vierten Verhandlungstag und zum Urteil wird folgen.

ARCHE selbst hatte den Eindruck gewonnen, dass das Urteil vor der Prozesseröffnung bereits feststand. Die vom Tonfall her abwertend geäußerte Aussage des Richters, dass der Angeklagte das Gericht nun ‚vier Tage lang beschäftigt‘ habe, spricht genauso wie der stark provozierende und durchaus auch abfällige Tonfall des Richters, der insbesonders am Vormittag des 2. Verhandlungstages gegen den Angeklagten gerichtet war, sehr stark dafür.

Für diese Annahme spricht auch der ungleiche Umgang des vorsitzenden Richters bei Handyläuten im Sitzungssaal. Als das Handy bei einem Zeugen, dessen Aussage dem vorsitzenden Richter gemessen an seiner Mimik nicht gefiel, klingelte, drohte der Richter hart, dass das beim nächsten Mal eine Geldstrafe von 150 Euro kosten würde. Als es bei der Zeugin RA Sch. während der Zeugenvernehmung klingelte und bei einem weiteren Prozessteilnehmer, der für ein bekanntes ortsansässiges Presseorgan schrieb, lächelte der Richter milde darüber hinweg.

Dem Landgericht Kaiserslautern geht es jedenfalls nicht um das Kind, dessen Vater in eine erfolglose Situation gebracht wurde. Die nachgewiesenen und erfolgten Umgangsboykotte durch die Mutter waren über dem Gericht vorgelegte Schreiben des Anwaltes von Herrn Engl angemahnt worden.

Hätte das Gericht auf die wahre Entstehung der Trennung des Vaters von seinem Jungen geachtet, also auf die zunehmenden geplanten und stattgefundenen Umgangsboykotte und damit auf die vermehrt stattfindende Ausgrenzung des Vaters, hätte das Urteil mit einem Freispruch enden müssen. Die Begründung für einen Freispruch durch Verteidiger Dr. Hubert Gorka waren gegeben und lagen einsichtig auf der Hand.

Sowohl Familien- und Strafrichter als auch die gesamte Rechtspraxis in Deutschland zu kid – eke – pas bedarf dringender Aufklärung !

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Familienpolitische Ansätze

wie

Interdisziplinäre, kindzentrierte Lösungen für Kinder getrennt lebender Eltern

Österreichische EU-Abgeordnete Angelika Werthmann: "Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile." Im Vordergrund: EU-Abgeordneter Philippe Boulland. Im Hintergrund: Weitere Petenten.

Österreichische EU-Abgeordnete Angelika Werthmann: „Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile.“ Im Vordergrund: EU-Abgeordneter Philippe Boulland.

sind dringend erforderlich, damit sich Eltern nach missglückter Paarbeziehung nicht noch mehr in Jugendämtern und Gerichten zerfleischen bzw. die Justizinstanzen selbst nicht zum Reißwolf für die Eltern werden !

ARCHE erlebte an den vier Verhandlungstagen am Landgericht in Kaiserslautern einen weiteren ‚kafkaesken Prozess‘ (Europa-Abgeordneter Philippe Boulland) um die Rechte der Kinder auf beide Eltern !

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Kommentar

Wenn das Landgericht Kaiserslautern den Vater ‚kriminalisiert‘, dann stilisiert es die Mutter zur ‚Heldin‘ ! Es macht also genau das, was der Richter in den Vater hineinprojiziert hat, als es behauptete, dem Vater ginge es darum ein ‚Held‘ zu sein. Das Kind M. hat seit gestern wieder zwei neue Verlierer als Eltern. Herr ‚Schwarz‘ und Frau ‚Weiß‘ heißen die Eltern nun. Nicht der geringste richterliche Ansatz, in denen beide Elternteile negative und positive Eigenschaften aufweisen dürfen, ist zu erkennen. Und das dem Kind zuliebe ?

Die auch oder gerade aus solchen Urteilen resultierenden Folgen für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen werden in der Fachliteratur beschrieben.

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