Erschütternder Strafprozess um die Liebe eines Vaters zu seinem Sohn

Kindesentziehung als lebensnotwendiger Schutz für das Kind ?

2014-07-01

Kaiserslautern. ARCHE nahm gestern Nachmittag im Strafgericht an einem Berufungsprozess wegen Kindesentziehung teil.

In welche Richtung wird die Staatsanwaltschaft ziehen ? Verurteilung des Vaters oder Einsicht in den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz des Kindes ? Michael Stiefenhöfer, Vorsitzender Richter am Landgericht - Medienreferent, weist ARCHE Medienberichterstattung ein.

In welche Richtung wird die Staatsanwaltschaft ziehen ? Verurteilung des Vaters oder Einsicht in den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz des kranken Kindes ? Michael Stiefenhöfer, Vorsitzender Richter am Landgericht und Medienreferent, weist ARCHE in die Berichterstattung sehr fürsorglich und freundlich ein.

An den Grenzen seines eigenen Aushaltevermögens angekommen führte der Vater in herzzerreißenden Schilderungen vor dem Gericht die Gründe an, warum er mit seinem Sohn das kalte Deutschland verlassen musste: „Es ging um das Überleben meines Sohnes!“

Der Vater war angeklagt worden wegen „Kindesentziehung“ seines eigenen Sohnes auf Anzeige einer angeblich kettenrauchenden Mutter hin, die den stark bronchial angeschlagenen Sohn in der Wohnung und im Auto nach Schilderung des Angeklagten bei offenem Fenster auch bei kalten Temperaturen ausharren ließ !

Warum die Staatsanwaltschaft den „Tatbestand der Kindesentziehung“ vor Gericht einbrachte, bleibt bislang ein Rätsel.

Berufung. v.l. Claus Plantiko, Matthias Engl,

Berufung. Von links: Claus Plantiko, Matthias Engl, Dr. Hubert Gorka.

ARCHE hat den Angeklagten und einen vom Gericht gleich zu Beginn ausgeschlossenen Verteidiger kommenden Sonntag ins ARCHE-Studio eingeladen.

Wir werden berichten.

In einer Prozesspause nahm ARCHE Kontakt zu einer mit der Mutter bekannten oder gar befreundeten Frau auf. Diese wurde gebeten, die Anfrage für ein ARCHE-Interview mit der Mutter des gemeinsamen Sohnes weiterzuleiten. Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage wurde jedoch rigide und mit verbissen wirkendem Gesichtsausdruck so gut wie ausgeschlossen:  „Da ist schon alles gesagt !!! Es geht um Kindesentführung ins Ausland!“