„Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert“

Groß angelegte Werbekampagne „GENUG TRÄNEN“ zum Schutz vor psychischem Missbrauch

Ziel: Wiederherstellung des Kontakts zwischen Eltern und Kindern nach vorausgegangenem (staatlich erzwungenem) Bindungsabbruch

2022-01-30
aktualisiert 2022-02-01

Die Petition. Die Werbekampagne zur Überwindung von kid – eke – pas wird von einer Petition begleitet. Foto: VAfK.

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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Gemeinsam mit Stephanie Linssen, Marco Michelmann, Jurist Marcus Gnau und Karsten Rulofs gehört der Versicherungsfachwirt Markus Witt seit September 2021 zum Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK).

Aufgrund der desaströsen familienpolitischen Einstellung Trennungs- und Scheidungskindern und der Handhabung deren entsorgten Elternteilen gegenüber sind vom Bindungsabbruch ihrer eigenen Kinder Betroffene auf Vereine und Verbände angewiesen, die die oftmals bis auf den Boden Zerstörten in Selbsthilfegruppen aufnehmen, sie beraten, ihnen Mut zum Weiterleben zusprechen oder sie in Gerichtsprozesse begleiten und vor Gericht unterstützen. So agiert auch der VAfK.

kid – eke – pas im Jahr 2023 beenden !

Markus Witt, Vorstandsvorsitzender des VAfK Bund, und der deutschlandweit vertretene VAfK (Map der Kreisvereine) starteten am 18. November 2021 mit der groß angelegten Werbekampagne „Genug Tränen“. Die Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub nicht nur in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, wird auf das Jahre 2023 festgelegt. Die Kampagne wird von Einzelaktionen und von einer Petition unterstützt.

In dieser Petition äußert sich Markus Witt, Vorstandsvorsitzender des VAfK Bund: „Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Form schweren psychischen Missbrauchs. Kinder verlieren dabei ein geliebtes Elternteil und auch dessen weiteres familiäres Umfeld, wie z. B. Großeltern. Der Hintergrund für diese Entfremdung ist die Trennungs-Auseinandersetzung der Eltern. Dies ist nicht der Wille der Kinder, sondern beruht auf einer Beeinflussung und Manipulation des Kindes durch ein Elternteil.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert. Eltern-Kind-Entfremdung muss zur Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls effektiv verhindert werden. Bei einem erfolgten Kontaktabbruch muss der Kontakt wiederhergestellt werden. In Deutschland wird Eltern-Kind-Entfremdung bisher aber kaum wahrgenommen, geschweige denn, etwas gegen sie unternommen. Das Bewusstsein, dass es sich bei Eltern-Kind-Entfremdung um Kindesmissbrauch handelt, ist in Deutschland bisher kaum vorhanden.

Das muss sich dringend ändern !

Damit die Eltern-Kind-Entfremdung im familiengerichtlichen Verfahren adäquat beurteilt werden kann, soll sie in die Ausbildung von Familienrichtern verpflichtend aufgenommen werden. Zertifizierte Fortbildungen im Umfang von mindestens fünf Zeitstunden sollen für Familienrichter alle drei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden.

Sachverständige und Verfahrensbeistände dürfen in Kindschaftsverfahren zukünftig nur bestellt werden, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre eine zertifizierte Fortbildung zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ nachweisen können. ….“

Aber wie sieht es in Wirklichkeit mit der Richterausbildung aus ?

Lesen Sie hierzu

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Was hat sich zwischenzeitlich geändert ? ARCHEVIVA bleibt am Ball. Bleiben Sie online.

Aktualisiert 2022-02-01

Lesen Sie hierzu auch die
Veröffentlichung in sui-generis „EGMR anerkennt «Parental Alienation» – Besprechung des Urteils des EGMR 23641/17 (Pisic? gg. Moldawien) vom 29. Oktober 2019“.

Die dort zitierten Namen:

Das angeführte Abstract: „Mit Urteil vom 29. Oktober 2019 verpflichtete der EGMR die Republik Moldawien zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von drei Söhnen. Die staatlichen Kinderschutzbehörden und Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile und Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte und durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche durch Psychologen dokumentiert ist, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Entfremdung («parental alienation»), dass es «alienierte Kinder» («alienated children») gibt und bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters («alienating behavior») als emotionalen Missbrauch der Kinder. Der Beitrag zeigt den Stand der Fachdiskussion zu «parental alienation» und dem sog. «parental alienation syndrome» auf und würdigt die Bedeutung des Urteils für den künftigen fachlichen Umgang mit Entfremdungsvorwürfen.“

Quelle: https://sui-generis.ch/article/view/sg.160

Mit uns in die Zukunft !