Der Kommentar

Schande für Deutschland !

Erneute Korrektur des deutschen Familienrechts durch den EGMR

2015-01-18

von Horst Schmeil

Horst Schmeil. Pädagoge, Urgestein der Väter-, Familien- und Kinderbewegung in Deutschland ab 1995.

Horst Schmeil. Pädagoge, Urgestein der Väter-, Familien- und Kinderbewegung in Deutschland ab 1995.

Güstrow. Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zum erstrittenen Urteil und einen großen Dank an die Durchhaltekraft von Bernd Kuppinger. Dass es nun das zweite Urteil  von ihm ist (eins wurde vorher vom Großelternehepaar Adam erstritten), das denselben Sachverhalt kritisiert, ist eine Schande für Deutschland, das sich überall in die Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten einmischt, aber den Balken in den eigenen Augen nicht mehr wahrnimmt.

Ist dieser Balken wirklich so groß, dass niemand in einer verantwortlichen Position am Balken im Auge vorbei sieht, was in der übrigen Welt als normal gilt, nämlich das, was als natürliches Recht der Eltern und als ihnen zuvörderst obliegende Pflicht auferlegt ist – zum Wohl der Kinder, denen das BVerfG bereits das natürliche Recht auf Pflege und Erziehung durch die Eltern zugesprochen hat?

Gewiss, es ist ein Schritt in die richtige Richtung! Ein weiterer Fall eines Vaters aus Königs Wusterhausen (Brandenburg) ist ebenfalls mit demselben Makel zur Verurteilung reif, dennoch sind diese kleinen Schritte nur eine Beruhigungspille, da das natürliche Recht der Kinder auf Pflege und Erziehung durch die Eltern damit nicht gesichert wird. Bei solchen Urteilen muss ich immer an das Versprechen der ehemaligen Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger denken, das sie auf einer Veranstaltung zur Kindschaftsrechtsreform im Dezember 1997 gab; „Aber meine Damen, seien Sie versichert, es wird sich nichts ändern.“

Dieses Versprechen hat leider bis heute – und leider auch mit diesem Urteil – weiterhin Bestand.