Der Kommentar

Strafrechtler Alte: Der Justiz fehlt Sensibilität, Intelligenz und Opferempathie

Jugendamtstellungnahmen oft nur ein Formular zur Statistik

2019-09-05

Der Kommentar, heute von Alexander Alte, Strafrechtler aus Osnabrück.

 

Osnabrück/Weiler. Rechtsanwalt Alexander Alte, Strafrecht, kommentiert seinen Beitrag Elternteil-Entfremdung, eine Straftat ? für ARCHEVIVA.

Beleuchtet die Anteile der Justiz bei Elternteil-Entfremdung: Rechtsanwalt Alexander Alte, Strafrecht. Foto © Alexander Alte.

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Alexander Alte: „Die Verkrustung der (zumeist wohlmeinenden) Funktionsträger in Familienverfahren hat ein Beharrungsvermögen, das wahrscheinlich noch oft das Pochen an die Pforten des BGH erforderlich machen wird. Dies resultiert aus einer nur schematischen Beurteilung ganz unterschiedlicher Kinder.
Allgemeinplätze ersetzen Stellungnahmen, und die fehlende psychologische Kompetenz läßt eine Jugendamtsstellungnahme wie ein Formular zur Statistik aussehen.

Und in diesen ganzen Fällen tragen die betroffenen Kinder die Last des Kampfes. Es sind natürlich leidende Väter und Mütter involviert, die auf der Suche nach einer „Position der Stärke“ sich „nicht unterkriegen lassen“ wollen. – Aber in Wahrheit lassen sie ihre Kinder „unterkriegen“.

Vielleicht ist es die uralte Frage, ob das Wohl der Vielen das Wohl der Einzelnen übersteigt – lohnt es sich, die „BGH-Fall-Kinder“ in die psychische Beschädigung laufen zu lassen, um für „künftige Kinder“ die Situation zu verbessern?!

Ich habe zu viele kämpferische Eltern scheitern sehen, weil die Sensibilität und Intelligenz und Opferempathie der Justiz fehlt.“

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zu den Opfern der Justiz durch Elternteil-Entfremdung von Dr. Samenow, tätig in der Task Force „Strafverfolgung“: Entfremder denken wie Kriminelle, wie Mörder, Brandstifter, Vergewaltiger