Der Kommentar

Zum Bericht Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte laufen die Wäschekörbe über

ARCHEVIVA deckt auf: Kommentare heizen die Diskussion um eingerichtete und nicht hinnehmbare Etablissements an

2016-12-05

Name des Kommentators bleibt unbenannt.

Name des Kommentators ist das Pseudonym Blaumilch.

Blaumilch. Dem Kommentar von Horst Schmeil, den ich auch persönlich kenne und schätze, kann ich mich sehr gut anschließen. Hingegen sehe ich keine Übereinstimmung mit dem anderen Kommentar Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte taugt nicht der Sache ! Taugt er dann überhaupt für Menschen ?

Es ist Unsinn zu behaupten, der EGMR tauge zu nichts, nur weil er womöglich in der eigenen Sachen die Menschenrechts-Beschwerde nicht angenommen oder als unbegründet zurückgewiesen hat.

Nationale Gerichte produzieren fortlaufend juristischen Müll

Es ist illusorisch zu erwarten, dass ein internationaler Gerichtshof quasi als 100% Reparaturbetrieb für all den juristischen Müll funktionieren könnte, den die nationalen Gerichte fortlaufend produzieren. Und die familienrechtlichen Fälle stellen nur einen kleinen Bruchteil aller Fälle am EGMR dar, bezüglich Deutschland allerdings den überwiegenden Teil, was bereits für sich spricht.

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Kommentieren, um kid – eke – pas zu überwinden.

EGMR erzwang gesetzliche Verbesserungen in der BRD

Ohne die familienrechtlichen Entscheidungen des EGMR im zurückliegenden Jahrzehnt (gegen die BRD und andere Länder) hätte es bei uns nicht die vom EGMR erzwungenen gesetzlichen Verbesserungen entgegen der bigotteriegeprägten Grundeinstellung der Bundestagsmehrheit gegeben, die von unserem Bundesverfassungsgericht i.d.R. sehr schnell aufgegriffen und dem BRD-Gesetzgeber dann ins Stammbuch geschrieben wurden, z.B. beim Umgangsrecht (kurzfristige Entscheidungen erforderlich), dem Sorgerecht nichtehelicher Väter und dem Umgangsrecht biologischer nicht gesetzlicher Väter.

Ohne Europäischen Gerichtshof Familienrecht auf Stand der 1950er Jahre

Ohne den EGMR hätten wir heute noch ein Familienrecht auf dem Stand der 1950er und 1960er Jahre. Die Verbitterung über das eigene Scheitern am EGMR sollte also nicht dazu führen, diesen wichtigen internationalen Gerichtshof herabzuwürdigen. In weiten Teilen der Welt, z.B. Asien, Afrika, Lateinamerika, beneidet man uns Europäer wegen dieses durchaus wirksamen Instruments, die Menschenrechte in unserem Bereich zu sichern, wenn auch nicht immer in jedem individuellen Einzelfall. Ich möchte jedenfalls auf den EGMR nicht verzichten … !!