Der Kommentar

Ein langjähriger Menschenrechtsaktivist mit dem Pseudonym BLAUMILCH schreibt zu unserer vorgestrigen Ausgabe

Wieder ein Vater, der kämpfen muss, anstatt sein Kind liebkosen zu dürfen

2016-10-16

Staatliche Zwangsmaßnahmen. kid - eke - pas überwinden.

Staatliche Zwangsmaßnahmen. kid – eke – pas überwinden.

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Weiler. Blaumilch schreibt an ARCHEVIVA: „Aufgrund des Videos kann ich nicht beurteilen, ob das Kind der Eltern Orlowski zu recht oder zu unrecht in Obhut genommen wurde, d.h. aufgrund welcher Ursache und welchen Sachverständigengutachtens das Kind in Obhut genommen wurde.

Geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen

Hoffentlich wird der mir als kompetent bekannte Rechtsanwalt des Vaters in der Lage sein, das möglicherweise verfassungs- und menschenrechtswidrige Handeln dieses Jugendamtes (und des mit ihm „verbündeten“ Familiengerichts) aufzudecken und die geeigneten Gegenmaßnahmen einzuleiten (evtl. Anrufung des Verwaltungsgerichtes gegen das Jugendamt, Rechtswegerschöpfung zum BVerfG gegen die Entscheidung des zuständigen FamG, etc.).

EuGH ist nicht gleich EGMR

In dem Video wurde gesagt, dass der Vater jetzt den „Europäischen Gerichtshof“ anrufen wolle, und dabei wurden Bilder des EU-Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg gezeigt. Dieser wäre allerdings in einer solchen Familiensache unzuständig und dürfte sich garnicht mit ihr befassen.

Der Menschenenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg wäre zwar zuständig, kann aber erst tätig werden, wenn der innerstaatliche Instanzenweg (FamG – OLG – ggf. BGH – BVerfG) erfolglos durchlaufen wurde, was erfahrungsgemäß jahrelang dauern kann.

Verstoß gegen Art. 19 Abs. 2 GG

Sofern den Eltern in der jetzigen Situation kein Umgangsrecht mit ihrem getrennt lebenden Kind eingeräumt wird, wäre dies ein Verstoß gegen die Wesensgehaltgarantie der Grundrechte (Art.19 Abs.2 GG), derzufolge kein Grundrecht so stark eingeschränkt werden darf, dass davon nichts mehr übrig bleibt.

Wenn ein Einzelner zum Objekt des staatlichen Geschehens gemacht wird

Nach der sog. „Lehre von Dürig“ (der Göttinger Juraprofessor Günter Dürig ist bzw. war ein bekannter Verfassungsrechtler und Mitautor des Grundgesetzkommentars Maunz-Dürig-Herzog). Diese Lehre besagt: Eine Antastung des Wesensgehaltes eines Grundrechtes wird dann als gegeben angesehen, wenn der Einzelne zum Objekt des staatlichen Geschehens gemacht wird, insbesondere wenn ihm das Gebrauchmachen von einem Grundrecht durch Voraussetzungen verwehrt wird, auf deren Erfüllung er bei allen Mühen keinen Einfluß hat.

Erzwingung des baldigen Umgangsrechtes

Mit solcher Argumentation gegenüber dem FamG und/oder OLG sollte zumindest eine baldige Regelung des Umgangsrechtes für die Eltern erzwingbar sein … sonst -> BVerfG -> EGMR ! Das sollte beim Umgangsrecht schneller gehen als beim Sorgerecht, denn diesbezüglich hat Straßburg der BRD schon mehrfach den „Marsch geblasen“.

Taktik des „Mauerns“ unterstreicht soziale Inkompetenz des Jugendamtes

Das scheint mal wieder einer derjenigen Fälle zu sein, bei denen sich das Jugendamt als „zentrale Inkompetenzbehörde“ seiner Stadt erweist … wie in so vielen vergleichbaren Fällen bundesweit. Und jetzt mauern die natürlich, um ihre Inkompetenz nicht öffentlich sichtbar werden zu lassen, nachdem der Fall öffentliches Interesse gefunden hat.

Ich wünsche der betroffenen Familie und ihrem Kind jedenfalls baldigen Erfolg bei ihren juristischen Bemühungen.

Beste Grüße, Blaumilch“