Der Gegenschlag: VERFASSUNGSHOCHVERRAT

Strafantrag mit Strafverfolgung

2020-12-25

Verfassungshochverrat – nicht nur im Strafgerichtsprozess vom 24. September 2020 gegen Heiderose Manthey. Ein Viertel Jahr später erfolgt der Gegenschlag. Foto: Heiderose Manthey.

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WELT/Moskau/NewYork/Genf/Washington/London/Paris/Brasília/Zhongnanhai/Berlin/Stuttgart/Pforzheim/Keltern/Weiler. Der erste Teil der Strafanzeige an die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart lautet auf Seite 1 von 9 Seiten wie folgt.

Gestern, 24. Dezember 2020 um 17:57 Uhr vorab per Fax gesendet

 

Heiderose Manthey                                                                                               Weiler, 24.12.2020
Präsidentin der ARCHE
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler

Vorab per Fax 0711/212-2899
An die
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart

 

Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE, Birkigstr. 18, 75210 Keltern-Weiler, stellt

Strafantrag mit Strafverfolgung

wegen

1.

Verfassungshochverrat

2.

Vertuschung von Verbrechen (Kinderraub, Misshandlung)

3.

Bilden einer kriminellen Vereinigung

4.

Systematischer Zerstörung von Heiderose Manthey und ihrem Netzwerk ARCHE

5.

ALLER Verbrechen, die in den Dokumentationen der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgelistet und den Unterlagen aus dem Strafprozess 3 Cs 810 Js 3858/20 am Amtsgericht Pforzheim zu entnehmen sind …

Gegen wen wurde dieser Strafantrag gestellt ?

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