Der Bundesregierung Untätigkeit vorgeworfen bei der dringend notwendigen Fortbildung von Richtern

Antrag der Abgeordneten Katja Keul u.a. im März 2019 vorgelegt

Förderung von Netzwerken, multiprofessionellen Teams und Ombuds- und Beschwerdestellen !

2019-09-10

kid – eke – pas überwinden – Jetzt Anträge eingereicht. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin/Weiler: Dem Deutschen Bundestag in der 19. Wahlperiode liegt die Drucksache 19/8568 vom 20.03.2019 vor. Es handelt sich um einen Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Katja Dörner, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Kai Gehring, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Katja Keul am 15. März 2018 im Deutschen Bundestag. Sie bezieht als Abgeordnete von B90/Grüne Stellung zum Antrag der FDP „Wechselmodell als Regelfall“. Foto: Heiderose Manthey.

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Gefordert wird die Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren

Wörtlich heißt es im Antrag: „Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In familiengerichtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihren Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens ist ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gilt, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichterinnen und Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen und nicht nur darüber zu reden und zu schreiben.

Der Bundesregierung Untätigkeit vorgeworfen

Es tut sich was: Am 15. März 2018 wurde TOP 15 „Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall“ im Deutschen Bundestag erörtert. ARCHE wartet auf entscheidende Veränderungen für den strukturellen Erhalt der Familie nach Trennung und Scheidung und absoluten Schutz für die traumatisierten Trennungs- und Scheidungskinder ! Foto: Heiderose Manthey.

Die Bundesregierung ist hier nach wie vor untätig – und dies trotz des einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages bereits vom 7. Juli 2016 zur Erhöhung der Qualifikationsanforderungen an Familienrichterinnen und Familienrichter nebst ausdrücklichem Auftrag, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten (Drs. 18/9092, S. 8/9, PlPr 18/183, S. 18130 C), trotz nachdrücklicher Handlungsempfehlung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kommissiondrucksache 19/04 – Stellungnahme vom 9. November 2018, S. 5 unter 2.1) oder der vielen nationalen und internationalen Referenzen der Fachtagung des Deutschen Kinderhilfswerks über „Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht“ von September 2018. Die Absichtserklärungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 zur Richterinnen- und Richterfortbildung (Zeilen 847, 6250 f.) und nun erneut zur Qualitätssicherung in der Rechtspflege im zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 31. Januar 2019 vereinbarten Pakt für den Rechtsstaat (dort Nummer 5) müssen und können kurzeitig in die Tat umgesetzt werden.

Andere Länder sind weiter als Deutschland

Manche Länder sind hier weiter als der Bund, obwohl es sich im Wesentlichen um bundesgesetzlich zu regelnde Sachverhalte handelt. Kein Mensch versteht, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter. …“

Unabhängige Ombuds- und Beschwerdestellen gefordert, Netzwerke und multiprofessionelle Teams

Insbesondere fordern Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe vorzulegen zur kostenfreien Fortbildung für Richter, Förderung der Einrichtungen unabhängiger und fachlich nicht weisungsgebundener Ombuds- und Beschwerdestellen, Förderung der Kooperation der Behörden vor Ort im Rahmen von verbindlichen Netzwerken und Einführung multiprofressioneller Teams an Familiengerichten

Gerd Riedmeier. Sachverständiger in der Öffentlichen Anhörung. Foto: Heiderose Manthey.

Zum Antrag (BT-Drs. 19/8568)

Download achtseitiger Antrag Fortbildung Richter Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren von Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Zur Liste der Sachverständigen

Download Liste der Sachverständigen

Gerd Riedmeier wurde als 7. Sachverständiger nominiert. Er wurde als Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV), Wasserburg am Inn eingeladen.

Zur Stellungnahme Dr. Jürgen Schmid 

Download Stellungnahme Dr. Jürgen Schmid, Richter am Amtsgericht München als weiterer aufsichtführender Richter