Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme

Entscheidung des BVerfG ist unanfechtbar !

2024-03-15

Bundesverfassungsgericht Karlruhe. Oberbürgermeister wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto/Layout: Heiderose Manthey.


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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe teilt in seiner Pressemitteilung
Nr. 30/2024 vom 15. März 2024 den Beschluss 2 BvR 130/24 vom 05. März 2024 der Öffentlichkeit mit.

Wörtlich: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts, das ihn wegen Vorteilsannahme zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt hatte, und gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof.

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt.“

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht

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