Bundesgerichtshof: Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung bestätigt

Missachtung der erforderlichen Sorgfalt: Drosselung der Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems während der Operation versäumt 

47-jähriger Patient stirbt an den Folgen der Verletzung

2024-03-31
aktualisiert 2024-04-03

Bundesgerichtshof. „Die maßgebliche Vorschrift lautet: 222 StGB Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Warum wird die Sauerstoffzufuhr nicht automatisch gedrosselt ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 073/2024 vom 28. März 2024 den Beschluss vom 20. März 2024 –  unter Aktenzeichen 6 StR 17/24 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen führten die als Oberärzte in einem Klinikum tätigen Angeklagten im Februar 2017 bei einem 47-jährigen Patienten eine Operation mit dem Ziel durch, einen Stent aus dessen Luftröhre zu entfernen.

Nachdem dies mittels eines Bronchoskops nicht gelungen war, setzten die Angeklagten zur Vermeidung eines Luftröhrenschnitts einen Laser ein, um den Stent in der Luftröhre des Patienten zu zerteilen. Unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt versäumten sie es jedoch, die Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems zu drosseln. Aufgrund der hohen Sauerstoffkonzentration kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung, die zu einer erheblichen Schädigung des Luftröhrensystems und der Lunge des Patienten führte, der an den Folgen der Verletzungen verstarb.

Die durch die Rechtsmittel der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.

Das Urteil des Landgerichts Hof ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hof mit Urteil vom 27. September 2023 unter Aktenzeichen 1 Ks 214 Js 4150/17.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hof vom 27. September 2023 verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. 

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

  • 222 StGB

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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aktualisiert 2024-04-03

Der Strafausspruch des landgerichtlichen Urteils in Sachen 6 StR 17/24 lautete auf 150 Tagessätze zu je 210 € bzw. 120 Tagessätze zu je 130 €.

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