Bundesgerichtshof: Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder rechtskräftig

Gesamtfreiheitsstrafe in zwei Fällen von 14 Jahren

Mutter tötet beide Söhne in den Jahren 2011 und 2012

2024-04-01

Bundesgerichtshof. „Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor.“ – Zum ganzen Procedere eine Frage zum Schluss: „Was veranlasst eine Mutter zu einer solchen Tat ? Wie viele Vorzeichen gingen voraus ? Hat die Umgebung etwas vom Plan der Mutter gewusst ? Wie kann in Zukunft eine solche Tat verhindert werden ?“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 074/2024 vom 28. März 2024 das Urteil vom 28. März 2024 –   unter Aktenzeichen 4 StR 370/23 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen der Strafkammer tötete die Angeklagte in den Jahren 2011 und 2012 ihre beiden Söhne, indem sie ihnen jeweils eine Decke, ein Kissen oder eine ähnliche weiche Bedeckung auf das Gesicht presste. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, die jeweils die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatten, als unbegründet verworfen. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Vor- oder zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Bochum mit Urteil vom 06. März 2023 unter Aktenzeichen 7 Ks 30 Js 151/20-19/22.

Das Urteil des 4. Strafsenats vm 28. März 2024 – 4 StR 370 / 23: Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor.

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