Bundesgerichtshof: Urteil gegen Anästhesisten wegen Hepatitis C-Infektion von Patientinnen und Patienten bestätigt

Oberarzt wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen und wegen Unterschlagung verurteilt

Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt

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2023-12-14
aktualisiert 2023-12-15
von Heiderose Manthey

Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH hat den Angeklagten „wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.




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Karlsruhe.
 Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 207/2023 vom 14. Dezember 2023 den Beschluss vom 28. November 2023 – unter Aktenzeichen 1 StR 409/23 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Eklatante Missachtung geltender Hygienevorschriften

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der als Oberarzt der Anästhesie in einem Krankenhaus tätige Angeklagte selbst mit dem Hepatitis C-Virus infiziert. Im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 hat er in 51 Fällen Patientinnen und Patienten bei Operationen unter eklatanter Missachtung geltender Hygienevorschriften mit diesem Hepatitis C-Virus infiziert und bei seiner Tätigkeit diese Infektionen billigend in Kauf genommen. 

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision des Angeklagten daher verworfen. 

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Augsburg mit Urteil vom 30. Juni 2023 unter Aktenzeichen 3 KLs 200 Js 137689/18.

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aktualisiert 2023-12-15

Dr. Gerd Reuther: „Die häufigste Todesursache in den Industrieländern ist die Medizin“

Report 24: „Weder verlängert Schulmedizin die Lebenserwartung, noch verkürzt sie die Krankheitsdauer. Mit ihrer wissenschaftlichen Evidenz ist es, entgegen vielfacher Überzeugung, tatsächlich nicht weit her. Lediglich vier Prozent etablierter operativer und medikamentöser Therapien weisen gemäß Cochrane-Untersuchung einen soliden Patientennutzen auf. Der Arzt und Medizinaufklärer Gerd Reuther führt in einem spannenden Vortrag durch die Medizin-Historie. Er beleuchtet den Umstand, dass kein Ärztestreik jemals einen Anstieg der Todeszahlen bedingte – mitunter war sogar das Gegenteil der Fall. …“

… und weiter auf Report 24

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