Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt

‚Wir glauben ja, dass Sie Ihre Kinder lieben …‘ = Menschenverachtende Farce !, meint Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

2014-06-07

Erstreitet Urteile für Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Streiter gegen kid - eke - pas. Thomas Saschenbrecker.

Erstreitet Urteile für Kinder und deren leibliche Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Vorkämpfer gegen kid – eke – pas. Thomas Saschenbrecker. Foto: Heiderose Manthey.

.
Karlsruhe / Weiler. „Noch einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt.

Eine Hoffnung auch vieler Kollegen/Kolleginnen von mir ist, dass den Eltern jetzt überhebliche und perfide Belehrungen durch die Familiengerichte wie „Wir glauben, dass Sie Ihre Kinder lieben, wir glauben auch, dass Ihre Kinder Sie lieben, aber gerade deshalb ist es das Beste, wenn Sie´loslassen´ können und freiwillig auf Ihre Kinder verzichten“ erspart bleiben und ein Umdenken stattfindet.

Ämter, Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das Wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie wirkliche Liebe der Eltern, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern.“

Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 2882/13 –  Im Namen des Volkes