WELTWEITER AUFRUF ZUR ÜBERWINDUNG DES BEGONNENEN 4. REICHES

 

Das Herzstück
der Einspruchsbegründung und Verfassungsbeschwerde

 

2020-09-15

DAS HERZSTÜCK DER BESCHWERDE: IN GOD WE TRUST ! Foto: Heiderose Manthey.

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Keltern-Weiler. Ab dem 06. August 2020 legt Heiderose Manthey Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Die zugrunde liegende Tat ist „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt. Die Leiterin der ARCHE schreibt hierzu mehrere Artikel, um Millionen von Betroffene zu erreichen, die wie sie qualvolle Jahre der Entfremdung, Misshandlung und Folter ihrer Kinder, Enkel, Neffen und Nichten erleiden mussten.

In Ihrer Beschwerde schildert sie die Auswüchse einer ausgeuferten Gesellschaft, die nicht mehr weiß, was Recht und Ordnung ist. Sie selbst erlebt nach dem Raub ihrer beiden Söhne Verleumdung und Diskreditierung ihrer Person im höchsten Maße, auch von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger, auch von dessen Amtsvorgänger Ulrich Pfeifer, der der ARCHE gegenüber Pressezensur in den Gemeindenachrichten Keltern verhängte.

Schon bevor Manthey die Verfassungsbeschwerde, zwei Klageerzwingungsverfahren und eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angeht, setzt sie den Anfang eines Strafantrages gegen Steffen Jörg Bochinger auf. Diesen angefangenen Teil der Strafanzeige gegen den Schultes sendet sie an das Amtsgericht Pforzheim, nachdem der Strafbefehl gegen sie eingegangen war.

Die Vorkämpferin für ein Neues Miteinander, gegen Korruption, gegen gesellschaftliche Auswüchse von Hass und Vergewaltigung von schutzlosen Menschen durch Unterlassen von Hilfeleistungen, durch gezielte Diskreditierung, Ächtung und Häme erhebt Einspruch gegen die Strafanzeige. Damit kommt es zur Hauptverhandlung.

Das Amtsgericht Pforzheim beraumt einen Termin für den Strafgerichtsprozess an.

Derzeit formuliert die nun Beschuldigte die Einspruchsbegründung.

Das Herzstück dieser Einspruchsbegründung, die Manthey gleichzeitig als Dokumentation Nr. 05c der bisher 3990 Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeben wird, veröffentlicht ARCHEVIVA an dieser Stelle.
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Heiderose Manthey
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler
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Gründerin und Leiterin der ARCHE, Bürgerschaftliches Engagement in Keltern-Weiler

1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. i.Gr. Weiler

Gründerin und Chefredakteurin des Fachmagazins ARCHEVIVA.com, größtes weltweites Netzwerk zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens

Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

Gründerin und Leiterin des ARCHE TV-Studios

Chefredakteurin von ARCHEVIVA Youtube

Gründerin und Leiterin der INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS
Leiterin von Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung

AUFFORDERUNG ZUR TEILNAHME AM STRAFPROZESS
GEGEN HEIDEROSE MANTHEY


Strafantrag gestellt von:
Bürgermeister der Gemeinde Keltern,
Steffen Jörg Bochinger,
Weinbergstr. 9,
D – 75210 Keltern-Ellmendingen


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