Vergleichsvorschlag bei Gericht eingereicht

Kurzmeldung zum Prozess Fachanwältin für Familienrecht klagt gegen den Herausgeber von PAPA-YA

Jörg Mathieu.

Jörg Mathieu.

Saarbrücken. Wie ARCHEVIVA soeben erfuhr, hat PAPA-YA einen eigenen Vergleichsvorschlag bei Gericht eingereicht. Jörg Mathieu unterzeichnet demnach keine Unterlassung. Der Gerichtstermin am 31.03.2014 wurde verschoben. Ein neuer Termin ist der Redaktion noch nicht bekannt.

Die Fachanwältin auf München klagte gegen den Herausgeber wegen Unterlassung, Widerruf und Schmerzensgeld.

Er habe die Klägerin mit der Wiedergabe angeblich wörtlicher Zitate aus einem von ihr gehaltenen Vortrag ins falsche Licht gesetzt.

Insbesonders solle es der Beklagte „unterlassen zu behaupten und zu verbreiten, dass die Klägerin auf einer Veranstaltung des VAMV in München behauptet hätte, dass sie Müttern systematische Anleitungen regelrecht vorgeben würde, wie sie die Väter ihrer Kinder künftig nicht nur vom gemeinsamen Sorgerecht fernhalten könnten, sondern darüber hinaus diese auch noch komplett aus dem Leben des Kindes verbannen könnten und dass sie Müttern mit einem schon perfide anmutenden System erklären würde, wie sie sich verhalten sollten, damit der Vater des gemeinsamen Kindes in dessen Leben keine Rolle oder möglichst keine Rolle mehr spiele.“

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