„VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT“: kid – eke – pas – Betroffene gehen den Weg nach Den Haag

MELDEBOGEN zieht eine Registratur im INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF nach sich

Der ICC antwortet auf die eingereichten Menschenrechtsverbrechen bei Isolation der Kinder von ihren Eltern bzw. Elternteilen

2016-08-24

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INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF in Den Haag. Erste Meldebögen sind eingegangen.

 

Weiler. Die ersten von kid – eke – pas – Betroffenen eingereichten MELDEBÖGEN sind am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingegangen. Der ICC antwortet zunächst mit einem formellen Schreiben. Wichtig ist die Registration der Fälle, die die Menschenrechtsverbrechen an Kindern und Eltern – begangen durch die Deutsche Justiz – belegen.

Antwort vom ICC Den Haag

Zuständigkeit des ICC bei kid – eke – pas: „Handlungen im Sinne der Internationalen Gemeinschaft als Ganzes, wie Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Diese Verbrechen sind sorgfältig in dem Römischen Statut (Artikel 6 und 8) definiert und weiter ausgeführt in den Erläuterungen von Verbrechen (Elements of Crimes), die von der Versammlung der Nationalstaaten angenommen wurden.“

Deutsche Übersetzung einer Antwort an Antragsteller

Lassen Sie sich als Menschenrechtsverteidiger registrieren, bevor Sie den Weg nach Den Haag gehen ! Schreiben Sie einfach eine Mail an ARCHE unter der Adresse archezeit[ät]gmx.de mit dem Text: „Ich möchte auf DIE LISTE für Menschenrechtsverteidiger aufgenommen werden werden.“ oder loggen Sie sich auf Treffpunkt Lilie ein und lassen Sie sich dort eintragen. Die LISTE der Menschenrechtsverteidiger wird ständig aktualisiert und an die UN, Sekretariat von Ban Ki-moon, geschickt und zeitgleich an Mr. Michel Forst, Sonderbeauftragter der Human Rights Defenders, also der Menschenrechtsverteidiger wie auf unserer Seite INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS berichtet.

MELDEBOGEN

Jeder, dessen Menschenrechte verletzt wurden, kann ihn benutzen !