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R e g u l a t e . j u r i s d i c t i o n !

PHASE II der Berichterstattung hat begonnen: Es geht um Völkermord nach § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch

2021-05-21

Die beiden Kinder auf dem Foto dürften wohl die bekanntesten Kinder sein, die für die Überwindung von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ über ihre Mutter kämpfen. „Es geht um Völkermord und um Mord an Millionen von Kindern“, so die Präsidentin der ARCHE. Aufruf an ihre Kinder: „Kommt und lasst uns gemeinsam gegen dieses grausame Verbrechen vorgehen !“ Foto: Heiderose Manthey.

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Moskau/New York/Den Haag/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Nach erstem Abschluss der Beweisführung an NATO u.a. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, ist die Präsidentin der ARCHE in die Phase II der Berichterstattung übergegangen.

Heiderose Manthey, kid -eke – pas – Betroffene, Präsidentin der ARCHE und Berichterstatterin informiert mit „Mail 94 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Strafanzeige, Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung: § 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „Wer … ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, …“ von Freitag, den 21. Mai 2021 um 10:42 Uhr NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH), Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) von der per Fax an die NATO am Donnerstag, den 20. Mai 2021 um 22:22 Uhr und an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe um 22:35 Uhr gesendete Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung.

Der Wortlaut der Mail

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 21. Mai 2021 10:42
An: […]
Betreff: Mail 94 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Strafanzeige, Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung: § 6, Abs. 5 Völkerstrafgesetzbuch¹ „Wer . ein¹ Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, …

Mail 94

NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)

Zum Mailkomplex mit Betreff:

NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter

Hier:

Beginn der Phase II der Berichterstattung an NATO u.a.

Zum bisherigen Verlauf der Berichterstattung:

Phase I der Berichterstattung läuft ab Sonntag, den 07. Februar 2021 um 02:03 Uhr mit „NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Hochverfassungsverrat und Menschenrechtsverbrechen und zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter“. Sie endet mit „Mail 93 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Das EUROPÄISCHE PARLAMENT – Antworten auf MENSCHENRECHTSVERBRECHEN, VÖLKERMORD, VERFASSUNGSHOCHVERRAT, VERFOLGUNG“ am Mittwoch, den 12. Mai 2021 um 15:06 Uhr.

Phase I befasst sich mit der grundsätzlichen Äußerung der Berichterstatterin als erster zielführender Strecke zu vorliegenden Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung von Opfern und Whistleblowern.

Gesetzesgrundlagen bei den vorliegenden Verbrechen:

 

Völkerstrafgesetzbuch

          Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
          Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)

§ 6
Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html

 


Insgesamt werden in Phase I der Berichterstattung unter Vorlage von Beweisen 315 Elemente/Mails an die NATO u.a. direkt geschickt.


In dem Ordner „NATO u.a.“, Phase I der Berichterstattung, befinden sich nunmehr 1207 Elemente/Mails, die im direkten Zusammenhang mit der Berichterstattung an NATO stehen.

U.a. werden die betreffenden Behörden direkt angeschrieben und auf eventuelle Unangemessenheit bei vorliegendem Völkermord unter Beweisvorlage/Rückmeldung Ihrer eigenen getätigten Äußerungen hingewiesen. In diese Mails werden die NATO u.a. einkopiert in Cc oder Bcc nach vorheriger Ankündigung in der Ansprache im Mailkörper mit den Worten „Zur Kenntnis“.

 

Die Berichterstatterin beruft sich überdies auf

 

Völkerstrafgesetzbuch

          Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
          Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)

Gliederung

§ 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

Lesen Sie hier den ganzen Artikel.

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