Straßburg stärkt Rechte der Väter

Die Süddeutsche interpretiert das Urteil des EGMR

2015-01-19

Europa. Letzte Rettung gegen Familienzerstörung.  Kuppinger ./. Deutschland. Sieg durch den EGMR.

Europa. Letzte Rettung gegen Familienzerstörung. Kuppinger ./. Deutschland. Sieg durch den EGMR.

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Karlsruhe. Während die Süddeutsche zum erstrittenen Kuppinger-Urteil die Rechte der leiblichen Väter auf Umgang mit ihren Kindern gestärkt sieht, erkennt ARCHEVIVA im Urteil gegen Deutschland das Recht der Elternteile gestärkt, die im Kampf um das Kind bislang verloren haben, allein schon deswegen, weil die massive Dauer der Prozesse gegen die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den Kindern läuft. Der Europäische Gerichtshof habe die deutsche Justiz als zu lasch und die Gesetze als zu lückenhaft empfunden. Kläger war Bernd Kuppinger, ein Vater, der bereits am 21.04.2011 RECHTSSACHE K. ./. DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 41599/09) siegte. Von diesem Urteil profitieren schlussendlich auch Mütter, denen der Verlust ihrer Kinder während des Kampfes gegen den Vater und gegen die deutsche Justiz allein schon durch den Zeitfaktor droht.

Weiter berichtet die Süddeutsche, dass im vorliegenden Fall die Mutter des gemeinsamen Sohnes die Treffen zwischen Vater und Sohn über Jahre verhindert habe. Der EGMR gab dem klagenden Vater Recht und kritisierte, dass das Verfahren viel zu lange gedauert habe und dem Vater gemäß deutschem Recht wenig Mittel zur Verfügung gestanden hätten, seinen Rechtsanspruch auf Umgang auch durchzusetzen. Außerdem hätten deutsche Gerichte laut EGMR zu niedrige Strafgelder bei Verstößen gegen richterliche Anordnungen bei Besuchsregelungen verhängt.

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