Presseerklärungen der Bundesregierung und der FDP zur Anhörung im Paul-Löbe-Haus

Botschaften der Sachverständigen unterschiedlich wahrgenommen

Wechselmodell als Regelfall contra Residenzmodell als Regelfall ?

2019-02-16

Heiderose Manthey vor dem Paul-Löbe-Haus. Manthey: „Den Kindern beide Eltern und Großeltern und Geschwister, Familie und Zuhause und ihre Heimat zu sichern, das ist unsere größte Aufgabe. Nur glückliche Kinder sind der Garant für eine gute Zukunft in allen Länder dieser Erde !“ Foto: Catharina Otto.

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Berlin. Im Bundestags-Rechtsausschuss wurden am 13. Februar 2019 Sachverständige zum FDP-Antrag „Getrennt leben ‒ Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ und zum Antrag der LINKE „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ angehört.

Hierzu der Bericht der Regierung

Zweifel am Wechselmodell als Regelfall

„Recht und Verbraucherschutz/Anhörung – 14.02.2019 (hib 167/2019)

Berichten von Berlin: Bobby Vander Pan und Heiderose Manthey. Foto: Catharina Otto.

Berlin: (hib/MWO) Für eine bessere Betreuung von Kindern geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch in einer Anhörung im Rechtsausschuss zu Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke aus. Während die FDP (19/1175) das familienrechtliche Wechselmodell als Regelfall einführen will, ist Die Linke (19/1172) gegen eine Festschreibung des Modells, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Sie fordert aber eine Neuregelung des Unterhalts. Der FDP-Antrag war vor rund einem Jahr bereits Thema einer Plenardebatte, wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt. …“

Lesen Sie auch hier weiter.

Die Pressemitteilung der FDP 

Bundestags-Anhörung stellt klar: Wechselmodell ist besser für das Kindeswohl

Hierzu erklärt die zuständige FDP-Fachpolitikerin Katrin Helling-Plahr:

Katrin Helling-Plahr. FDP. Bundestagsdebatte am 15. März 2019. Wechselmodell als Regelfall. Foto: Heiderose Manthey.

„Die Anhörung war erwartungsgemäß kontrovers, aber wir haben sehr gute Argumente für das Wechselmodell gehört. Besonders bei der Präsentation der aktuellen Studienlage wurde eindrucksvoll klar, dass das Wechselmodell ganz einfach besser für Trennungskinder ist. Eltern-Kind-Beziehung und Psyche leiden weniger, wenn Eltern nach einer Trennung weiter gemeinsam erziehen. In der finalen Bundestags-Debatte wird es nun bald zum Schwur kommen: Die anderen Fraktionen müssen zeigen, ob sie weiter ein antiquiertes Familienbild zementieren wollen, oder ob sie zu einer großen Reform im Sinne des Kindeswohls bereit sind.“

Katrin Helling-Plahr (MdB in der Fraktion der FDP und Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz) zur Position „Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall verankern“

Weitere Auseinandersetzung der FDP mit ihrem Antrag

Wechselmodell

„Im Familienrecht geht es an erster Stelle um das Wohl der Kinder. Kinder profitieren vom Umgang mit ihren beiden Elternteilen. Dies gilt natürlich auch für Trennungskinder. Die bestehenden Regelungen in unserem Recht geben das aber nicht ausreichend wieder. Das Gesetz geht vom Residenzmodell aus. Hier lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil. Die FDP als Partei, aber auch die Bundestagsfraktion hat sich klar für das Wechselmodell als Regelfall ausgesprochen. Im Wechselmodell teilen die Eltern die Erziehungsverantwortung stärker unter sich auf. … “

Die Meinung der ARCHE

Sie kommen nicht mehr drum herum: Die Rufe der Eltern – besonders derer, die aus ihren Familien ausgestoßen wurden – nach einer gesetzlichen Verankerung des Rechtes der Kinder auf beide Eltern mit einer für die Eltern, aber auch für Justiz und Behörden einfach zu praktizierenden Handhabung drang schon am 15. März 2018 in den Plenarsaal der Bundesregierung. Damals stellten die FDP den Antrag Getrennt leben ‒ Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen und die LINKE Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell.

Knapp ein Jahr später traf man sich dann mit sage und schreibe neun Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz unter dem Vorsitz von Stephan Brandner (AfD). Die CDU stellte drei Sachverständige, die SPD zwei, die FDP, Grüne, LINKE und die AfD jeweils einen Sachverständigen, wobei die geladenen Sachverständigen nicht unbedingt die Stellung der Fraktionen zum Thema spiegelten.

Trotz kontroverser Darstellungen und Empfindungen, was wohl das Beste für das Kind und – ja auch – für die Eltern sei, scheinen zwar die Stellungnahmen der Befürworter des alten Familienrechts zahlenmäßig in der Überzahl gewesen zu sein. Die Verhärtung der Positionen wie im Bundestag ein Jahr zuvor noch auszumachen war, schien sich jedoch mehr und mehr aufgelöst zu haben.

Eine Annäherung an gleichberechtigte Elternschaft war deutlich zu vernehmen. Wie die Lösung des Ganzen aussehen wird, dazu werden vor allem der Anstieg an Bewusstsein für die wirklichen Belange der Kinder, also die Aufklärung der Mitglieder des Bundestages auch über das Wechselmodell beitragen. Eine Arbeit, die vorwiegend guten Presseberichten zuzuschreiben ist, so wie wir sie aufgrund der Zuarbeit von vielen Tausend Eltern, die hochbetroffen vom alten Familienmodell sind und den Kontakt zu ihren Kindern verlieren oder verloren haben, erfahren haben.

Die Arbeit jedes Einzelnen zählt !

Seien sie am kommenden Sonntag, 17. Februar 2019 um 10 Uhr dabei bei der Ausstrahlung des Interviews mit dem Sachverständigen Josef Linsler, zur Anhörung im Ausschuss eingeladen von der CDU.

Stellen Sie Josef Linsler Fragen zu seiner Botschaft: „Für die Kinder müssen wir im Gespräch bleiben“ !

Mehr dazu in der nächsten Ausgabe. Wir berichten !