LINKE Thüringen: DIGITALE PROZESSORDNUNG GEFORDERT

Gefahr der Rechtsbeugung und Nötigung erkannt !

„Familiengerichtliche Verfahren müssen aufgezeichnet werden
(Video-oder Tonaufnahmen)“

2019-10-23

Es spricht Katrin Werner. DIE LINKE. Thema: „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen ‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell„. Deutscher Bundestag am 15. März 2018. Foto: Heiderose Manthey

.
Berlin/Erfurt/Keltern-Weiler. Pressesprecherin Diana Glöckner von der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag gibt am 06. August 2019 eine Presseinformation über „Neue Regelmodelle für Kinder bei Trennung und Scheidung“ heraus. Sie zitiert den Hintergrund mit dem im Familienrecht „festgeschriebenen“ Residenzmodell als Regel. Eine Reformdiskussion verstärke sich, die versuche, das „Wechselmodell als Regelfall“ ins Familienrecht des BGB aufzunehmen.

Anträge der FDP-Fraktion und der LINKE-Fraktion

Katrin Werner zum „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen ‒ Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“. Foto: Heiderose Manthey.

„Aktuell läuft die Reformdiskussion auch im Bundestag. Ein Antrag der FDP-Fraktion sieht vor, das Wechselmodell im Familienrecht als Regelfall einzuführen. Dem steht ein Antrag der LINKE-Fraktion gegenüber, der bei entsprechender Berücksichtigung des Kindeswohls auch das Wechselmodell vorsieht, aber nicht als Regelfall und vor allem dann nicht, wenn das Kind das Wechselmodell nicht will und/oder ein Elternteil seine Nichteignung z.B. durch Gewaltanwendung „belegt“ hat. Darüber hinaus sollen auch das Unterhaltsrecht und weitere sozialrechtliche Regelungen so angepasst werden, dass es für die Betroffenen bei Anwendung des Wechselmodells keine finanziellen Benachteiligungen gibt. Mitte Februar fand zu beiden Anträgen im Bundestag eine Anhörung statt. Eine Reihe von Anzuhörenden äußerten ernsthafte Zweifel an der Eignung des Wechselmodells als familienrechtlichen Regelfall. Ähnliche Ergebnisse hat auch schon die Anhörung im Landtag von Rheinland-Pfalz im Juni 2018 erbracht.“

Residenzmodell contra Wechselmodell ?

Als mögliche weitere Schritte spricht sich Glöckner gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall Getrennt leben – gemeinsam erziehen, wie es die FDP vorschlug aus. „Es sollte keine Anwendung finden in Konfliktfällen und Fällen von Gewaltproblematik oder bei logistischen Problemlagen, wie weit auseinanderliegende Wohnsitze der Elternteile.“

Der Antrag der Abgeordneten Katrin Werner …

Lesen Sie hier weiter.