Leibliche, nichtrechtliche Väter im Umgangsrecht mit den „anderen Personen“ gleichgestellt

Und wieder eine Karlsruher Springprozession: Was ist überhaupt Artikel 6 Abs. 2 GG ?

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.10.2016  – XII ZB 280/15

von Horst Schmeil
.
2016-11-22

Horst Schmeil. Dipl. Pädagoge.

Horst Schmeil. Dipl. Pädagoge.

Güstrow. Zwei Schritte vor, einen Schritt zurück: Das nah an Karlsruhe gelegene Städtchen Andernach scheint seine Schatten und Gebräuche bis in die obersten deutschen Gerichte zu werfen.

Anders kann auch die Entscheidung vom 05.10.2016, XII ZB 280/15 kaum bewertet werden. Einerseits beruht die Karlsruher Entscheidung auf einer Entscheidung des EGMR aus dem Jahr 2010 – Oh, also zeitnah!!! – zur BGH-Entscheidung, andererseits werden die leiblichen, nichtrechtlichen Väter (Was ist das bei Art. 6 Abs. 2 GG?)  im Umgangsrecht mit den „anderen Personen“  aus § 1685 BGB gleichgestellt.

Lesen Sie hier weiter.