Internationaler Tag der Kinderrechte am 09. Januar: Dringend Kurskorrektur !

KEINE ENTFREMDUNG – KEINE GEWALT AN SCHUTZBEFOHLENEN – ERST RECHT NICHT VON FRAUEN AN KINDERN

Ein Überlebender einer sexuell-gewalttätigen Sozialarbeiterin bezieht Stellung: Für AUFKLÄRUNG von Sexualstraftaten von Frauen an Männern, Frauen und Kindern, so ein Kommentator auf der vaterlos.eu

2016-01-06

Kinder schutzlos im Krieg: Missbrauch !  ... und später, wenn sie groß sind ?

Kinder schutzlos im Krieg: Missbrauch ! … und später, wenn sie groß sind ?

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Berlin. Zum internationalen Tag der Kinderrechte findet am 09.01.2016 um 13 Uhr in Berlin im Rathaus Charlottenburg eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Kinderrechte statt, zu der der Verband Anwalt des Kindes e.V. (VAK) einlädt.

Hans-Christian Prestien, ehemaliger Familien-, Jugendrichter und Rechtsanwalt, spricht von „giftigen Vorschriften“ wie von positiven Entwicklungen zugunsten von Kindern wie Familien und Bezugspersonen.

Bettina Weber, amtierende Vorsitzende des VAK, Dipl. Schauspielerin, Heilpraktikerin für Psychotherapie und Schulassistentin, wird das Konzept für eine Neugestaltung des Jour fixe als Einrichtung der Information und des Austausches vorstellen.

Jan Hüfner, Dipl. Volkswirt, erläutert Inhalt und Ziel von „kids in contact“, eines Vorläufermodells einer „Kinderanwaltskammer“, einer fachübergreifend organisierten Anlauf- und Beratungsstelle für Kinder wie betroffene Bezugspersonen und Weiterbildungseinrichtung.

Maria Prestien, ehemalige Lehrerin, Konrektorin und aktive Ehe-, Familien- und Lebensberaterin, stellt Inhalte und Ziele für Ausbildungsverläufe und Seminarangebote vor, die von ABC-Kindesvertretung einerseits für Verfahrensbeistände, andererseits auch für Eltern und andere Bindungspersonen des Kindes angeboten werden.

Anlass der Veranstaltung

„Die Zahl der behördlich verordneten Eltern-Kind-Trennungen hat nach Angaben des VAK mit etwa 50.000 jährlich einen traurigen Höhepunkt erreicht. Etwa 200.000 Kinder dürften im gleichen Zeitraum von Elterntrennungen betroffen sein. Die Folgekosten nicht friedlich beendeter Konflikte von Eltern untereinander oder zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern für die Gesundheit aller Beteiligten sind unübersehbar.“

Das Bundesverfassungsgericht stellte zum Thema Kinderrechte bereits 1968 klar

„…Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG.

Eine Verfassung, welche die Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertsystems stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die Menschenwürde des anderen respektieren…“ (BVerfGE Band. 24, 144)

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