Nachgefasst: Kommentar von Gerald Emmermann

Die Frage nach der Rechtschaffenheit von Jugendämtern

Dipl. Jurist Gerald Emmermann. Kommentiert.

Dipl. Jurist Gerald Emmermann. Kommentiert.

Die Behauptung, dass Kinder „unter Aufsicht“ deutscher Jugendämter „erschlagen“ oder „zu tode gequält“ werden – siehe Artikel Unter “Aufsicht” des Jugendamtes: 150 Kinder pro Jahr getötet – , ist einer Rhetorik zuzuordnen, für die einerseits schlichte Unkenntnis, andererseits eine daheraus resultierende Ohnmacht gegenüber Verwaltungsmaßnahmen ursächlich ist.

Es geht regelmäßig um Schicksale von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern, wenn Exekutivorgane im Wege der Inobhutnahme obrigkeitlich eingreifen!

Ich bin mir sicher, dass Jugendämter dabei nicht selten das Übermaßverbot mißachten.

Jedes außerfiskalgeschäftliche Verwaltungshandeln muß geeignet, erforderlich und angemessen sein – insbesondere Maßnahmen der Obrigkeits- (Eingriffs)verwaltung.

Ich gehe nach den veröffentlichten Vorfällen in der Vergangenheit auch davon aus, dass das vorstehend erwähnte Verhältnismäßigkeitsprinzip zu oft willkürlich, mindestens eventualvorsätzlich verletzt wird (der ehemalige Vorsitzende des Petitionsausschusses des Europaparlamentes, Marcin Libicki, wies sogar auf eine „brutale Vorgehensweise“ hin), um eine an den Inobhutnahmen beteiligte parasitäre Helferindustrie bedienen zu können.

Bei aller berechtigten Kritik sollten wir aber unsere Glaubwürdigkeit nicht leichtfertig verspielen, indem Zusammenhänge mit Jugendämtern zur Jugendwohlfahrt des Dritten Reiches, also der NS-Zeit unter Adolf Hitler, behauptet oder konstruiert werden.
Was diktatorisch missbraucht wurde, verliert seine Berechtigung nicht schon deswegen.

Es ist auch nicht korrekt zu behaupten, Jugendamtsmaßnahmen unterlägen keiner staatlichen Kontrolle.

Sie sind im Wege des Widerspruchs, aber auch direkt juristisch überprüfbar. Was das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren angeht, mag die Kontrolle der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (zu der Jugendwohlfahrt bedauerlicherweise gehört) nicht ausreichend sein. Die stereotypen Hinweise, das Amt könne aber tun und lassen was es wolle, werden dadurch aber nicht richtiger.

Ich empfinde es immer als bedauerlich, wenn sich Institutionen wie „Internationales Network of Human Rights“ zu einer Kritik hinreißen lassen, die wegen ihrer Plakativität ins Leere läuft, weil damit die konkreten Entscheidungsträger aus ihrer individuellen Verantwortung entlassen werden.

Wer Anspruch auf Gehör erwartet, muss substantieller argumentieren um zu überzeugen.

Gerald Emmermann
Väterwiderstand.de

Song Gebt mir mein Kind zurück