Professor Christidis antwortet auf den Artikel „Koalitionskrach zum Kindeswohl“

Zum Artikel im Weser-Kurier

2014-04-24

Kommentar von Prof. Dr. Aris Christidis

Prof. Dr. Aris Christidis kommentiert.

Prof. Dr. Aris Christidis kommentiert.

„Ginge es nicht um Kinder, darunter um meine, könnte ich zynisch hinzufügen: Alle haben recht; Herr Möhle mit seiner Kritik, Frau Stahmann mit ihrer Kritik an Möhle.

Beiden ist z.B. bekannt, daß ich schon vor 2,5 Jahren (Sept. 2011) eine Petition für meine Kinder bei der Bremischen Bürgerschaft einreichte: Damals bestätigten mir u.a. ein Professor für Psychologie, eine Dozentin für ebendies, eine praktizierende Psychologin und – nicht zuletzt – die damalige Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmißbrauchs, daß meine Kinder von der eigenen Mutter sexuell mißbraucht werden. Die Bremer Koryphäe für Rechtspsychologie Prof. Dr. F. Baumgärtel hatte zur selben Zeit vor der Manipulation der Kinder durch die Kindesmutter gewarnt.

Sinnfällig und schnell reagierte die Bremer Bürgerbeauftragte Frau A. Lübben, indem sie (ergebnisoffen, versteht sich) die mutmaßliche Täterin zu einer möglichen Schuld befragte und sich von deren Antwort überraschen ließ. Sie schrieb mir, knapp ein Jahr später, mit Datum vom 07.08.2012: „Die zudem geschilderten Vorwürfe des Missbrauchs Ihrer Söhne (…) durch die Kindesmutter konnten im Kontakt mit der Kindesmutter und Ihren Söhnen widerlegt werden.“

Die Haltung des Bremer Jugendamts war u.a. bei der Akteneinsicht nachzulesen. Mitarbeiter Herr Hien-Völpel hatte intern berichtet (Nov. 2012):
„(…) Grundsätzlich sollte dem KV [Kindesvater – d.A.], würde dies nicht gegen geltende Rechtsprechung verstoßen, untersagt werden, weitere Familienrechtsverfahren zu eröffnen bzw. das Grundrecht auf rechtliches Gehör bis auf weiteres zu entziehen. (…)“

Meine seit November 2012 beim Verwaltungsgericht Bremen anhängige Klage gegen das Bremer Jugendamt wird schlechterdings nicht terminiert.

Dennoch hat Frau Senatorin Stahmann recht, wenn sie kontert (Zitat Weser-Kurier), „die Entscheidung liege beim Familiengericht“. So weigerten sich Amtsrichterin Bull und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wever nicht nur, der Beschuldigung nachzugehen, nicht nur, die vorgenannten oder andere Experten zu befragen, nicht nur, von der Kindesmutter eine verbindliche Erklärung zu verlangen, sondern sogar auch, die von ihrer Anwältin (evtl. etwas vorschnell) beteuerte Unschuld zu Protokoll zu nehmen.

Familienverfahren sind nichtöffentlich, sie werden weder videografiert, noch tontechnisch aufgezeichnet, noch wörtlich niedergeschrieben. Als Sachverständige/r kann alles (mit oder ohne Schulabschluß) hergenommen werden, was die Richterschaft dafür hält. Auch ein besorgter Elternteil hat (als „Partei“) keinen Anspruch auf Zeugen- und Expertenbefragungen oder Protokolleinträge. Anders als die Prozesse des ehemaligen Volksgerichtshofs können Verfahren um das Schicksal heutiger Kinder spurlos verhallen, als kurze (aber rechtskräftige) Randnotiz einer Staatsgewalt, deren demokratische Legitimation nicht einmal auf dem Papier vorgesehen ist. (In den USA z.B. werden Richter gewählt.)

Fälle wie jener von Kevin „passieren“ nicht einfach, sie haben einen langen Vorlauf, der in einem durchstrukturierten Staat wie dem postfaschistischen Deutschland auch den Behörden nicht verborgen bleibt. Letzteren obliegt die Wahl (und die Verantwortung), ob sie einen Kevin sterben lassen, oder ob sie ihn (man lese etwa in Wikipedia) zu einem Adam Lanza oder einem Anders Breivik aufwachsen lassen. Die real existierenden Kinderwärter scheinen dazu keine Alternativen zu kennen – nicht einmal die simple Anwendung geltenden Rechts, wie des seit über anderthalb Dekaden (nominell) geltenden Wechselmodells.

Letzte Hoffnung vieler Leidtragender bleiben die Debatten des EU-Parlaments wie jene am 01.04.2014. Beiträge zum o.a. Fall finden sich 18:02:16 – 18:08:29, 18:36:40 – 18:39:13.“

Youtube Bruxelles 1er avril 2014, commission des pétitions contre le Jugendamt

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Nach Auskunft von Prof. Dr. Aris Christidis wird der an den Weser-Kurier gesandte Kommentar dort nicht veröffentlicht. Christidis spricht von Zensur.