Herausnahme der Kinder verhindert

Obergerichtsvollzieher entreißt die Kinder nicht gewaltsam dem Vater

2014-12-21

Glücklich miteinander nach der Entscheidung des Gerichtsvollziehers. Der Vater und seine beiden Kinder.

Glücklich miteinander nach der Entscheidung des Gerichtsvollziehers. Der Vater und seine beiden Kinder.

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Gießen. In Anwesenheit des Filmteams von ARCHE VIVA wurde heute die Herausnahme der zwei Kinder D. (8) und S. (7) verhindert. Der Vater leistete dem richterlichen Beschluss keinen Widerstand und verhielt sich kooperativ. Um die Rechte bei der Herausnahme zu überprüfen waren der Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff und der Kommunalpolitiker Dennis Stephan zugegen.

Nach ca. eineinhalb Stunden und unter Hinzunahme von Fachpersonal und Polizisten mit drei Polizeiwagen erklärte der Obergerichtsvollzieher H. Sch. allen Anwesenden in der Wohnung des Vaters, dass er die Kinder nicht gewaltsam aus der Wohnung zerren werde.

Der vom Gericht geschickte Vollstrecker hatte sich im Kinderzimmer mit dem seiner Schwester um ein Jahr älteren Jungen unterhalten, der ihm mit Nachdruck versicherte, dass er nicht zu der angeblich gewaltausübenden Mutter zurückgehen werde.

 

ARCHE bedankte sich, dass keine erneute Gewalteinwirkung auf die anwesenden Kinder und auf die ihnen beistehenden Freunde von Behördenseite ausgeübt wurde.

Dringend fordert ARCHE den Staat auf, neue Verfahren wirksam werden zu lassen, sodass der Staat bei den getrennt lebenden Familien zu ihrem bereits vorhandenen Trennungsstress nicht noch mehr Stressoren auf die bestehenden Beziehungen aufkommen lässt.

Wie geht die Geschichte weiter ? ARCHE bleibt dran.