Gerichtshof der Europäischen Union zum Familienrecht

Neues EuGH-Urteil: Umgangsrecht der Großeltern und gerichtliche Zuständigkeit

2018-06-06

Neues EuGH - Urteil.

Neues EuGH – Urteil.

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Brüssel/Weiler.“Brüssel-IIa-Verordnung: Nach Ansicht des EuGH erfasst der Begriff „Umgangsrecht“ nicht nur das Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern, sondern auch das anderer Personen, hinsichtlich deren es für das Kind wichtig ist, persönliche Beziehungen zu unterhalten, insbesondere seine Großeltern.

Des Weiteren stellt der Gerichtshof auch klar, dass zur Vermeidung sich widersprechender Maßnahmen durch unterschiedliche Gerichte und zum Schutz des Kindeswohls dasselbe Gericht, grundsätzlich das am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zuständige, über das Umgangsrecht entscheiden muss.

Der Sachverhalt

Frau V., eine bulgarische Staatsangehörige, ist die Großmutter mütterlicherseits eines minderjährigen im Jahr 2002 geborenen Kindes. Seit Scheidung der Eltern hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei seinem Vater, einem griechischen Staatsangehörigen, in Griechenland. …“

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