„Furchtbare Juristen ?“

Pflegemutter eines Multiproblem-Milieu-Kindes zu Unrecht zur Gefängnisstrafe verurteilt ?

Jugendamt verschweigt bei Übergabe des Kindes die dramatischen Kindheitserlebnisse des Jungen: Vollwaise nach Tod eines alkoholabhängigen Vaters und der im exzessiven Drogenrausch in ein Taxi gelaufenen und überfahrenen Mutter

Landgericht Würzburg Az. 3 NS 916 Js 20480/17(2)
von Dr. Andrea Christidis
2023-03-06

Eine lange Kette tragischer Ereignisse als Start- und Landebahn eines jungen Lebens. Landen am Schluss Unschuldige im Gefängnis und die wahren Täter, die verantwortlich zeichnen müssten, auch für die zerstörten Leben auf der Elternebene, aalen sich (mal wieder) am Strand des Genusses oder am Strande des Gewinns ? Foto: Heiderose Manthey.





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Gießen. Am 14.02.2023 wurde am Landgericht Würzburg die Gefängnisstrafe einer offenbar zu Unrecht rechtskräftig verurteilten Frau endgültig bestätigt. Die Verurteilte war Pflegemutter eines 2001 geborenen Jungen, der 2010 innerhalb kurzer Zeit zum Vollwaise wurde. Nach dem Tod des alkoholabhängigen Vaters war die Mutter im exzessiven Drogenrausch in ein Taxi gelaufen und überfahren worden. Jugendamt, Vormund und andere Zeugen berichteten vor Gericht über die dramatischen Kindheitserlebnisse dieses Pflegejungen, der, ständig abgeschoben zwischen den getrennt lebenden Eltern und einer Tante, in einem Multiproblem-Milieu aufwuchs. Die älteren Geschwister waren sämtlich in Kinderheimen untergebracht, nur N. K., der Jüngste, war bei den „erziehungsunfähigen“ Eltern vergessen worden, was schon viele Fragen zur Arbeitsweise des Jugendamts aufwirft.

Noch mindestens zwei Tage nach dem Tod ihrer Mutter irrten der damals 9jährige N. K. und eine etwas ältere Schwester in der völlig verwahrlosten Wohnung herum. Weder Verwandte, noch Vormund, noch Kinderheim, noch Jugendamt vermissten sie, bis sie entdeckt wurden. Der rechtsmedizinisch festgestellte, erhebliche Drogenkonsum der polizeibekannten Mutter hatte Anlass zur Hausdurchsuchung gegeben, um Hinweisen auf Beschaffungskriminalität nachzugehen. Die Beamten brachten die Schwester zurück ins Heim, N. K. kam erstmalig zu einer Pflegemutter; man kann nur spekulieren, was passiert wäre, wenn die Kinder bis zum Schluss im Gerümpel auf die sog. „Garanten des Kindeswohls“ gewartet hätten.

Die Pflegemutter erfuhr nichts über die Herkunft und die vorausgegangenen Lebensumstände des von ihr aufgenommenen Kindes. Aber zweieinhalb Jahre später stand sie fassungslos da vor einem Pflegekind, das notorisch log und stahl, was auch die Entwicklung eines weiteren Pflegekindes im Haushalt gefährdete. N. K. war für sie untragbar geworden. Sie bat um ihre Ablösung, und N. K. kam in eine andere Pflegefamilie, wo er blieb, bis 2018 gegen ihn (mittlerweile 17jährig) polizeilich ermittelt wurde: N. K. hat ein anderes, 3jähriges Pflegekind in derselben Familie missbraucht.

Plötzlich stand die frühere Pflegemutter nach einer Anzeigenerstattung unter Anklage, N. K. während des zweieinhalbjährigen Zusammenlebens mehrfach schwerwiegend misshandelt zu haben: Sie soll ihm mehrfach …

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„Furchtbare Juristen ?“

Frage von ARCHEVIVA

Wie weit muss der Zerfall der Menschheit noch gehen, bis die Gesellschaft von ihrem falsch eingeschlagenen Weg zurückkommt ?

Zur Beantwortung dieser Frage

Interview mit dem Bindungswissenschaftler Prof. Dr. Gordon Neufeld „Unsere Kinder brauchen uns !“

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