Die Presseerklärung von Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch

Stein des Anstoßes soll der Satz sein: „Bürgermeister Gassenschmidt musste einstecken.“

Ist der Urheber dieses Satzes am Ende gar nicht Löffler, sondern Alexander Huber in dessen Artikel „Ein Dorf am Pranger“ ?

2020-10-15

Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch im Gespräch mit der Presse vor dem Landgericht Freiburg unmittelbar nach dem Prozess. Grötsch ist empört über die Handhabung des Rechts in Deutschland ! Foto: Heiderose Manthey.

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Freiburg/Keltern-Weiler. Vor der Gerichtsverhandlung übergab Herbert Löffler den Pressevertretern die Presseerklärung von Wolfgang Grötsch, seinem Rechtsanwalt und Beklagten-Vertreter im bevorstehenden Prozess am Landgericht in Freiburg. Selbst dem zu spät gekommenen Fernseh-Team wurde die Presseerklärung in der 10minütigen Pause überreicht. Alle waren informiert.

Der Vorgang auf dem Castellberg in Ballrechten-Dottingen ähnelt in Struktur, Aufbau und Wirkung dem Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey vor dem Amtsgericht in Pforzheim. ARCHEVIVA berichtete.

Mehrere Straftaten, begangen von der Gegenseite, stünden einer Aussage gegenüber, die im Original noch nicht mal von dem Angeklagten stammten, so der Vortrag der Beklagtenseite im Freiburger Landgericht.

Bildstrecke zur Presseerklärung

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Die Presseerklärung wörtlich (Zitat)


Wolfgang Grötsch
Rechtsanwalt
Hermann-Sussann-Weg 7
79341 Kenzingen
Tel. 07644/9229657
Fax 07644/9229658
wolfganggroetsch[ät]web.de


Presseerklärung

Heute findet hier die Verhandlung Bernd Gassenschmidt gegen Herrn Herbert Löffler statt.

Der Altbürgermeister Gassenschmidt (Kläger) nimmt den Landwirt (Beklagter) auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch, weil dieser einen einzigen Zeitungsartikel aus der Badischen Zeitung mit der Überschrift „Ein Dorf am Pranger“ auf einer Tafel auf seinem Grundstück ausgehängt hat.

In diesem Zeitungsartikel wird der Kläger mit einem Satz erwähnt, der da lautet:

Bürgermeister Gassenschmidt musste einstecken.“

Ein ausgestellter Zeitungsartikel ist angeblich der Auslöser dieser Klage. Der tatsächliche Grund dürfte allerdings der Umstand sein, dass der Kläger der inzwischen in seinem Internetauftritt unter der Seite

https://www.immowert-gassenschmidt.de

seine Dienste als seit 2013 selbständiger Diplomsachverständiger anbietet. In dieser Eigenschaft muss er auf seine Reputation bedacht sein. Da passt es nicht, dass ein Landwirt ihm die Weste schmutzig macht.

Der Kläger hat in seinem Wahn, die Besucherzahlen des Weinortes Ballrechten-Dottingen hochzuschrauben in massivster Weise

gegen Europarecht,

gegen Nationales Recht

und das Strafgesetzbuch verstoßen.

2.

Der Hof des Beklagten liegt auf dem Castellberg in Ballrechten-Dottingen in einem FFH-Gebiet, d.h. Fauna, Flora und Habitat und hat nach der Intention der Europäischen Union den Zweck bedrohte Pflanzen und vom Aussterben bedrohte Tiere sowie deren Lebens-räume und Brutstätten zu schützen.

Da die Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Richtlinien erst nach einer Verurteilung

durch den Europäischen Gerichtshof umgesetzt hat und teilweise noch immer nicht alle Richtlinien in nationales Recht umgesetzt hat, war der Kläger wohl der Auffassung, dass auch er in der Waltung seines Amtes das nicht so genau nehmen müsse.

Er hat gegen Europäisches Recht verstoßen indem er:

  • im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet eine Wanderern zum Schutz errichteten Hütte als Partymeile gangjährig vermietet hat,

  • duldete, dass ein Anwohner eine illegale Mülldeponie mit Grundwasser gefährdenden Substanzen angelegt hat,

  • im Mai während der Brutzeit zwei Schneisen durch den Gemeindewald schlagen ließ, damit man vom Castellberg aus einen schönen Blick auf die Gemeindeteile Ballrechten und Dottingen hat,

Er hat aus den gleichen Gründen gegen Nationales Recht verstoßen.

Während seiner Amtszeit hat er einen regelrechten Privatkrieg gegen den Beklagten geführt und dabei auch nicht vor Straftaten zurückgeschreckt. Dies war ihm möglich, da weder

 
  • die Staatsanwaltschaft sein Tun sanktionierte, noch
  • das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und das
  • Regierungspräsidium ihrer Aufsichtspflicht nachkamen, noch
  • das Verwaltungsgericht Freiburg das rechtswidrige Handeln stoppte.

3.

Unter den Straftaten finden sich zahlreiche Amtsdelikte wie

– mehrfache Verfolgung Unschuldiger
– Anstiftung Untergebener zur Falschaussage
– mehrfache Körperverletzung im Amt
– Urkundenfälschung im Amt
– mehrfache Verleitung Untergebener zu Straftaten,
– mehrfache Rechtsbeugung

Unter den gewöhnlichen Straftaten finden sich:

– versuchte Freiheitsberaubung,
– mehrfache Üble Nachrede und Verleumdung,
– Prozessbetrug,
– falsche uneidliche Aussage,
– mehrfacher Diebstahl,
– mehrfache Sachbeschädigung,
– Nötigung,
– Hausfriedensbruch,
– Veränderung einer Grenzbezeichnung,
– Beleidigung,
– Gewässerverunreinigung,
– Unzulässige Verbreitung von Lärm,
– Unerlaubter Umgang mit Abfällen.

Eine detaillierte Ausarbeitung wird bei Interesse gerne nachgereicht.

Wolfgang Grötsch
Rechtsanwalt

(Zitat Ende)


Informieren Sie sich über den Fall ! Es lohnt sich !

Film bei VIDEO KARRUSSELL Herbert gegen den Rest der Welt (Teil 1/2)

Film bei VIDEO KARRUSSELL Herbert gegen den Rest der Welt (Teil 2/2)

  https://www.youtube.com/watch?v=-Kwad6z0A0c&t=301s

 

Was ist in unserem Land bloß los ?

Sehen Sie hierzu auch Kriminalhauptkommissar Fritsch: „Habe in ein Wespennest gestochen“

„Am Rande der Veranstaltung sprach RT mit Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch. Am 9. August 2020 hielt Fritsch in Dortmund eine Rede auf einer Bühne der Querdenker und wurde tags darauf suspendiert. Am 24. August wurden sein Haus, seine Fahrzeuge und die Räumlichkeiten eines Geschäftspartners von der Polizei durchsucht. Begründet wurden die Maßnahmen mit der Vermutung, Fritsch stehe den sogenannten „Reichsbürgern“ nahe. Fritsch weist die Vorwürfe zurück. Er sei weder rechtsradikal noch ein Reichsbürger und habe seinen Beruf immer mit Leib und Seele gelebt.“¹

Wozu braucht man den Beleidigungsparagraphen und Denunziationen wie „Reichsbürger“ – auch im Falle von Heiderose Manthey ? Tja, wozu ?

Dazu ein ehemaliger Rechtsanwalt: „Eine Bestrafung nach § 185 StGB (Beleidigung) ist im GG-Rechtsstaat unmöglich, weil der Straftatbestand „Beleidigung“ entgegen Art. 103(2) GG nicht gesetzlich bestimmt, also verfassungswidrig ist.“

Art. 103, 2 Grundgesetz besagt: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“²

ARCHE TV war im Landgericht Freiburg vor Ort. Die Interviews mit Herbert Löffler, Rechtsanwalt Grötsch und einem Prozessbegleiter sind in der Mache.
Von den angefragten Bewohnern des Dorfes und Gegnern von Herbert Löffler wollte niemand vor der Kamera sprechen.

Oder wie sagt David Icke ?

Die aktuelle Weltgefahr heißt nicht Corona sondern Faschismus !,  so Icke während der Freiheitsdemo in der englischen Hauptstadt mit dem Slogan „London unite for FREEDOM !“ Wörtlich: „Wir sind heute hier versammelt, weil eine gefährliche Krankheit, eine tödliche Krankheit über dieses Land und diese Welt hinwegfegt und es ist nicht Covid-19, es ist Faschismus.“³

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¹Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=i626gm7DJvQ&fbclid=IwAR3gAUY1ZkfYh_Ybn15MyibqZudkxx2VFrmXca4PyTKeat6KEsrLu1SMKP4
² Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html
³ Quelle: https://www.kla.tv/Coronavirus/17309&autoplay=true?fbclid=IwAR0s3DtEFtT57EPSFYw6pdG3ibVIUpRkFBzZUKpBrncAuqV6KIUf86OMQYg

 

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