Der Kommentar

„Sexueller Missbrauch bricht Kinderseelen !“ … und Emotioneller Missbrauch ???

Plantiko: Richter und Gutachter nützen wenig zur Missbrauchsverhütung !

2020-06-12

Claus Plantiko zur Ankündigung von Christine Lambrecht: Härtere Strafen für MIssbrauchstäter. Foto: Heiderose Manthey.

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Bonn/Keltern-Weiler. Zu unserem gestrigen Artikel
„Sexueller Missbrauch bricht Kinderseelen !“ … und Emotioneller Missbrauch ??? – Justizministerin Lambrecht: Kräfte bündeln im Kampf gegen Kindesmissbrauch, gegen Kinderpornographie – Möglichkeiten für Ermittler verschärft: Zugang in widerliche Chatrooms – Für Provider muss gelten: Bei Meldung von Kinderpornographie an BKA weiterleiten erreicht uns der Kommentar von Claus Plantiko. Der Advokat schreibt diesen Beitrag in Kenntnis der beiden Artikel „Harte Strafen“ und „Streit über schärfere Strafen“ (Geheuchelte Betroffenheit der Politik) vom 11. Juni 2020 im General-Anzeiger Bonn.

Sexueller Missbrauch ist das Ergebnis privater Nachhilfe, Wiederholung und Vertiefung des amtlichen Sexualkundeunterrichts

„Strafen für die „furchtbaren Taten“ verhindern nur für die Dauer des Vollzugs den Rückfall; die Abschreckung ist gering, weil durch Schuld der Politik das allgemeine Unrechtsbewußtsein bei Geschlechtsvergehen im Zuge der für den Globalismus unverzichtbaren Familienzerstörung schwand.

Wenn schon Kleinkinder in Schule und KiTa mit Geschlechtsorganen aus Plastik bußgeldbewehrt spielen lernen müssen, ist sexueller Kindesmißbrauch nur private Nachhilfe, Wiederholung und Vertiefung des amtlichen Sexualkundeunterrichts. Geschlechtsteile sind dann Körperteile wie alle anderen, und wo der Täter ein Kind streichelt, ist Geschmackssache.

Richter und Gutachter nützen wenig zur Missbrauchsverhütung !

Die Grünen (Vorhut des Verfalls) hatten das eine Weile im Parteiprogramm. Jugend- und Sozialamtsbedienstete, Beauftragte, Gutachter, Familienhelfer und -richter nützen wenig zur Mißbrauchsverhütung, weil sie oft keiner heilen Familie entstammen und keine solche betreiben, so daß sie kein zumutbares Ermessen ausüben können. Eine heile Familie ist die Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts, die >20 Jahre in erster Ehe zusammenleben und mindestens zwei eigene leibliche Kinder selber bis zur Volljährigkeit großzogen.“