Der Kommentar

Was sagt das Urteil des EuGH über das Justizsystem in Deutschland aus ?

Zu unserem Bericht „Deutsche Staatsanwaltschaften nicht befugt zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls –  Grund: Keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“

2019-07-03

Den Kommentar spricht Claus Plantiko.

 

Bonn/Keltern-Weiler. ARCHE befragte Rechtsassessor Claus Plantiko nach der Bedeutung des Urteils und nach dessen Auswirkungen auf das Justizsystem in Deutschland.

Claus Plantiko: „Das Urteil bedeutet zunächst nur, daß EU-Haftbefehle, die von deutschen Staatsanwälten ausgestellt werden, im Ausland unwirksam sind, selbst wenn sie von einem deutschen Richter unterschrieben sind. 

Claus Plantiko (links). Hier im Gespräch mit Dr. Hubert Gorka beim Fall Engl. Foto: Heiderose Manthey.

Mittelbar ist das auch eine Kritik an den deutschen Strafbefehlen, die von deutschen Staatsanwälten ausgestellt werden und von einem Richter ohne rechtliches Gehör unterzeichnet werden.

Diese Kritik am deutschen Strafbefehlsverfahren hat Richter a.D. Günther Plath seit Jahren vorgebracht. Das hat aber die deutsche Justiz nicht beeindruckt. Sie macht weiter ohne Rücksicht auf Recht, weil sie, wie in diesem Fall, legislatives Unrecht nicht erkennen kann, denn es ist irrational = denkgesetzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster v. 25.4.2006 zu 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Staatsgewaltausübung, insbesondere Rechtsprechung ausbliebe.

Bis zur Verwirklichung des GG-Rechtsstaats bleibt den Justizbediensteten daher als Legitimationssurrogat nur die streng rationale Gesetzesanwendung.  Der arme Rechtsunterworfene hat keine andere Möglichkeit außer dem Widerstandsrecht, alle Rechtsmittel zu nutzen und die deutsche Unrechtsjustiz auch bei Strafbefehlen durch die Instanzen bis zum EGMR zu ziehen. Auch die Schaffung einer Öffentlichkeit, z.B. mit dem Mittel der Eidesstattlichen Versicherung = Medienerklärung, für diese Frage kann eine Änderung Richtung Recht in der BRD bewirken.“

Zu den Interviews mit Claus Plantiko

Filme von Volker Hoffmann mit Claus Plantiko aus der Reihe „Deutschland – Demokratie – Recht. Ein Rechtsstatt auf dem Weg zur Diktatur ?“

Film 1 Claus Plantiko im Gespräch mit Heiderose Manthey: MONTESQUIEU & PLANTIKO … Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Film 2 Claus Plantiko im Gespräch mit Heiderose Manthey: Gibt es „RECHT“ in der SCHEIN-DEMOKRATIE Deutschland ?

Film 3 Claus Plantiko im Gespräch mit Heiderose Manthey: Ist Demokratie GEISTESKRANK ?

Weiterführender Film  Zensur der Presse durch die Staatsmacht