Bundesgerichtshof: Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge (u.a.) rechtskräftig

Kein Vorsatz: Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten

Kollission bei einem Überholmanöver auf einer kurvenreichen Strecke in der Eifel mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs verursacht: Einer der drei Fahrzeuginsassen starb, die beiden weiteren Fahrzeuginsassen wurden erheblich verletzt.

2024-01-14

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Jugendstrafe verhängt „wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe“. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) macht in seiner Pressemitteilung Nr. 002/2024 vom 03. Januar 2023 den Beschluss vom 08. November 2023 – unter Aktenzeichen 4 StR 460/22 geführt – der Öffentlichkeit bekannt.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Aachen hat den Angeklagten S. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen den Angeklagten T. hat es wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Zudem hat es beiden Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, die Führerscheine eingezogen und jeweils eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren verhängt. Schließlich hat es hinsichtlich des Angeklagten T. eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Nach den Urteilsfeststellungen führten die Angeklagten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB) auf einer kurvenreichen Strecke in der Eifel durch. Im Zuge der Rennteilnahme kollidierte der Angeklagte S. bei einem Überholmanöver mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs. Infolge der durch den Unfall verursachten Verletzungen verstarb einer der drei Fahrzeuginsassen des Kollisionsfahrzeugs. Die beiden weiteren Fahrzeuginsassen wurden erheblich verletzt. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten S. verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. 

Hinsichtlich des Angeklagten T. hat der Senat das Urteil im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt. Die weiter gehende Revision des Angeklagten T. hatte keinen Erfolg.

Das Urteil ist damit hinsichtlich beider Angeklagter rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Aachen unter Aktenzeichen 91 KLs-401 Js 367/20-2/21.

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