Landgericht Gießen verhandelt erneut: Autoritätenclash ? Dr. Christidis setzt sich gegen die Behauptungen von Dr. Lamertz zur Wehr

Das Geschäft mit dem Kindeswohl: Grundlage des Verdienstes sind psychologische Gutachten

Rechtsanwalt Müller knallt mit aller Härte gegen Poschners wiederkäuende Anschuldigungen

2020-06-05
aktualisiert 2024-01-17

Richterin am Landgericht Kassel. Hat die heftig auffahrenden Anwälte im Griff. Bleibt konzentriert. Foto: Heiderose Manthey.

.
Gießen/Keltern. Am 03.06.2020 wurde vor dem 5. Senat des Landgerichts Gießen die Klage gegen die Hamburger Psychologin Dr. Christina Lamertz verhandelt (Az. 3 O 223/19). Sie hatte ihre Gießener Kollegin Dr. Andrea Christidis mindestens zweimal bei der Staatsanwaltschaft Gießen angezeigt und sie beschuldigt, sie würde ihre Berufsbezeichnung unberechtigt in betrügerischer Weise und Absicht führen; in Wirklichkeit habe Christidis niemals ein Studium – geschweige denn in Psychologie – abgeschlossen.

Was angesichts der leichten Überprüfungsmöglichkeiten wie eine Lappalie anmutete, hat inzwischen eine mehr denn zehnjährige Vorgeschichte. Christidis hatte mehrere Ermittlungsverfahren und Strafprozesse durchstehen müssen. Nach einem ersten Freispruch vor dem Gießener Amtsgericht am 12.10.2016 war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Der letztinstanzliche Freispruch des Landgerichts Gießen datiert vom Oktober 2017; er wurde nach Einlegung und Rücknahme der Revision am 12.01.2018 rechtskräftig. Doch auch danach hörten die Strafanzeigen nicht auf, denn inzwischen hatte der Prozessbevollmächtigte von Lamertz, Rechtsanwalt Karl-Ludwig Poschner, auch selbst Christidis angezeigt und laut Angaben andere dazu ermutigt, Gleiches zu tun. Bei einer Akteneinsicht entdeckte Christidis 61 (in Worten.: einundsechzig !) solcher teils eingestellter, teils ruhender Ermittlungsverfahren. Der Trend hatte in den letzten Jahren auch die Verwaltung des Landkreises Gießen zu eigenen Strafanträgen und überregional den Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) zu eigenen Schmutzkampagnen ähnlichen Inhalts inspiriert. Christidis brauchte Jahre, bis sie sich zu wehren begann, weil sie die Vorwürfe für so lächerlich erachtete, dass sie nie davon ausgegangen ist, die Staatsanwaltschaft könnte die absurden Anschuldigungen ernst nehmen. Inzwischen laufen 21 solcher Klagen von Dr. Christidis gegen Falschdenunzianten.

Der Hintergrund

Nach vergleichbaren Fällen wird man lange suchen müssen: Wer bemüht sich schon zu beweisen, dass eine Ärztin, ein Architekt, eine Anwaltskanzlei keine entsprechenden Studienabschlüsse vorzuweisen haben. Der Grund für den Einsatz von Zehntausenden von Arbeitsstunden öffentlicher wie privater Bediensteter zur Leugnung einer schnell überprüfbaren Trivialität lässt sich kaum erraten, wenn man ihn nicht kennt …

Lesen Sie hier mehr über den Prozessverlauf und seien Sie gespannt auf den 21. Oktober.

Bleiben Sie online !
ARCHEVIVA wird weiterhin über die Denunziationen gegenüber Frau Dr. Andrea Christidis berichten !