Aufforderung an den Generalbundesanwalt

Völkerstrafrecht:Die Staatengemeinschaft ist sich darin einig, dass Kriegsverbrecher nirgendwo auf der Welt vor Strafverfolgung sicher sein dürfen.“

Walten Sie Ihres Amtes !

2021-03-30

DER GENERALBUNDESANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF in Karlsruhe. Blick von der Brauerstraße aus. Foto: Heiderose Manthey/Otto Teebaum.

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Moskau/NewYork/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Pforzheim/Calw/Neuenbürg/Remchingen/Keltern/Weiler. Auf die Antwort des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichthof antwortet Heiderose Manthey in ihrer Funktion als Präsidentin der ARCHE und als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. mit Schreiben vom 30. März 2021.

Einstufung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“

 

______________________Heiderose Manthey____________
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler| 07236 981000 | archezeit@gmx.de| Weiler, den 30. März 2021


per Fax 0721 8191 8590
DER GENERALBUNDESANWALT BEIM BUNDESGERICHTSHOF
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Az: […]
Ihr Schreiben vom 16.03.2021 mit Betreff: Mails vom 15. und 16. März 2021

Sehr geehrte Frau Riedl,

Sie erklären in Ihrem Schreiben, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden ist.

Das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, fällt in diese Zuständigkeiten.

Ich zitiere aus der Webseite des Generalbundesanwaltes „Unsere Aufgaben“ zu

Völkerstrafrecht

Die Staatengemeinschaft ist sich darin einig,

dass Kriegsverbrecher nirgendwo auf der Welt vor Strafverfolgung sicher sein dürfen.“

und fordere Sie hiermit auf:

  1. Ermitteln Sie, ob es sich bei diesem Menschenrechtsverbrechen um einen Krieg der Regierung gegen das eigene Volk handelt.

  2. Ermitteln Sie, wie viele Todesfälle es auf Eltern- und auf Kinderseite aufgrund des unrechtmäßigen Zerreißens von Familien, bei Entwurzelung aus der Familie und Heimat, auch bei Trennung und Scheidung durch Justiz und Jugendämter in den letzten 30 Jahren gibt.

  3. Ermitteln Sie, wie viele Kinder keinen Zugang mehr zu einem oder zu beiden Elternteilen nach Trennung und Scheidung haben.

  4. Ermitteln Sie, wer die Verursacher der Folgen und Schäden für die Betroffenen sind.

  5. Ermitteln Sie, wie viele Kinder sich mangels Zuwendung ihrer leiblichen Eltern in Ersatzbefriedigungen (Drogen u.a.) begeben.

  6. Ermitteln Sie, wie lange diese Schäden anhalten und ob sie überhaupt therapierbar sind.

  7. Ermitteln Sie die Ergebnisse der vorliegenden Studien und prüfen Sie Wissenschaftliche Analysen über Bindung und Eltern-Entfremdung.

  8. Ermitteln Sie die Anzahl der entstandenen Selbsthilfegruppen.

  9. Untersuchen Sie die vorliegenden Daten und Ergebnisse der Selbsthilfegruppen.

     

Walten Sie Ihres Amtes.

 

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Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn,
1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.

¹Quelle: https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Unsere_Aufgaben/Voelkerstrafrecht/Voelkerstrafrecht-node.html

Schreiben des Generalbundesanwaltes

Aufforderung zur Ermittlung wegen Völkermord

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