Auch Umgangsverweigerung ist Kindesmissbrauch – Umgangsboykott senkt Zahlungsmoral

Instrumentalisierung und Manipulation von Kindern ist Missbrauch

Pressemitteilung des ISUV e.V.

2019-04-04

ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler[ät]isuv.de

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„Kindesmissbrauch umfasst jede Form von physischer und psychischer Gewalt gegen Kinder. „Wenn Kinder im Rahmen von Trennung und Scheidung von einem Elternteil zu Aussagen instruiert und manipuliert werden, liegt Kindesmissbrauch vor. Das wird verdrängt, entschuldigt, beiseite geschoben, nicht bestraft“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer. ISUV fordert nachhaltiges Engagement bei der Umsetzung von Umgang, bei hartnäckigem Umgangsboykott Bestrafung. Des Weiteren fordert ISUV das Familienministerium auf eine Studie zu erstellen, in der der Frage nachgegangen wird, in welchem „Zusammenhang Umgangsprobleme und Zahlungsmoral“ stehen.

Wie nachlässig Kindesmissbrauch in Form von Umgangsboykott verfolgt wird, zeigt der folgende Fall

Seit Anfang 2015 boykottiert die Mutter den Umgang des Vaters mit der 2010 geborenen Tochter, obwohl ein Umgangsbeschluss des Familiengerichts vorliegt. Danach steht dem Vater ein regelmäßiger Umgang mit der Tochter zu.

Die Umgangsbilanz bis März 2019 konterkariert den Umgangsbeschluss des Gerichts: Seit fünf Jahren hat der Vater mit seiner Tochter gerade einmal 32 Stunden Umgang. In 2015 sah er die Tochter gar nicht. In 2016 wurde ein begleiteter Umgang angebahnt, mit dem Ergebnis viermal vier Stunden Umgang im Jahr, im Jahr 2017/8 jeweils 2 x 4 Stunden begleiteter Umgang, in 2019 sah der Vater die Tochter noch nicht. …“

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