Antwort der Bundesregierung: „Nicht kurzfristig umsetzbar !“

Die Bundesregierung versagt bei der unstreitig überfälligen Reform des Familienrechts auf ganzer Linie

Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis u. a. und der Fraktion der FDP „Arbeitsgruppe ‚Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung'“ – Bundestagsdrucksache 19/23854 –

2020-11-22

Katrin Helling-Plahr, Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP, Befürworterin des Wechselmodells. Foto: Heiderose Manthey.

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Berlin. Christian Lange MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sendet eine Pressemitteilung zum Pressestatement von Katrin Helling-Plahr MdB (FDP) zu einer Kleinen Anfrage von ihr und der FDP-Bundestagsfraktion zur Sorgerechtsreform zur Kenntnis.

Die Kleine Anfrage von Helling-Plahr 


Die Bundesregierung versagt bei der unstreitig überfälligen Reform des Familienrechts auf ganzer Linie.

Nachdem bereits ein erster Entwurf von Frau Barley versandet ist, trifft nun das von Frau Lambrecht in den Blick genommene Mini-Reförmchen offenbar dasselbe Schicksal. Obwohl die Ministerin bekräftigt hat, dass alle Konflikte ausgeräumt und Zweifel beseitigt seien, kommt der Gesetzentwurf einfach nicht aus der Ressortabstimmung hinaus.
 
Die Ministerin lässt sich zwischen Frauenrechtsaktivistinnen auf der einen und Ultrakonservativen auf der anderen Seite aufreiben. Am Ende fehlen Mut und Durchsetzungskraft.
 
Die Kinder in diesem Land haben ein modernes Familienrecht verdient, das anerkennt, dass Mütter und Väter auch nach Trennung und Scheidung weiter in großem Umfang Verantwortung tragen und das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild vorsieht.

Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
 
Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt ist überfällig – das hat eine Expertenarbeitsgruppe bescheinigt. Diese Arbeitsgruppen haben für das Ministerium aber offenbar ohnehin nur Alibi-Funktion. Entweder werden ihre Ergebnisse sogar vor den Parlamentariern vorsichtshalber geheim gehalten – wie nun bei der Arbeitsgruppe „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung” oder ignoriert. Auch die PETRA-Studie zu Kindeswohl und Umgangsrecht hat noch immer nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Es bleibt nur zu mutmaßen, welche Kräfte hinter verschlossenen Türen warten.

Kinder anstatt Interessengruppen in den Mittelpunkt stellen
 
Die Bundesregierung täte gut daran, die Kinder in den Fokus zu nehmen statt irgendwelcher Interessengruppen und dem Parlament wie der Bevölkerung Informationen über den internen Diskussionsstand zu gewähren. Die Familien in unserem Land haben Transparenz verdient.


 

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis u. a. und der Fraktion der FDP „Arbeitsgruppe ‚Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung'“

Lesen Sie hier, warum es für die Bundesregierung nicht möglich zu sein scheint, sofortige Abhilfe für die von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ betroffenen Familien zu schaffen.

Antwort der Bundesregierung: „Nicht kurzfristig umsetzbar !“


ARCHEVIVA erinnert in diesem Zusammenhang an den Artikel von Dr. Payrhuber in MEDIZIN IN SALZBURG

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kid – eke – pas. Das grausame Verbrechen an unseren Kindern.

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Emotionaler Missbrauch ist ebenso quälend wie sexueller Missbrauch – schmerzlichste Erfahrungen, die einem Menschen zustoßen können

Dietmar Payrhuber © 2013

2016-09-10