Amtshaftungsklage von Dr. Andrea Christidis gegen die Staatsanwaltschaft Gießen

Die mündliche Verhandlung im Landgericht Gießen

Richter Metz hochkonzentriert und neutral

2023-01-11 14:20 Uhr
aktualisiert 2023-01-13 11:50 Uhr

von Amélie Nussgarten und Andreas Großmann

Rechtsreferendarin Svenja Hebermehl und Richter Robert Metz vor Beginn der Verhandlung im Landgericht Gießen. Urteilsverkündung ist am 02. Februar 2023. Foto: ARCHE TV.







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Gießen. Zum Gerichtstermin am 22. Dezember 2022 lässt Richter am Landgericht Metz laden. Der Richter ist jung, aber in der Sache „Christidis“ nicht unbekannt. Noch als Referendar¹ hatte er den geschilderten Ereignissen am 05. Dezember 2018 unter seinem „Einzelausbilder“ Prof. Dr. Patrick Gödicke beigewohnt. Den Akten konnte später entnommen werden, dass Metz, bei seiner internen Befragung als Zeuge, unter allen damals herbeigeeilten Richtern einer von nur zwei Richtern war, die wahrheitsgemäß angegeben hatten, die Journalisten hätten gar nicht während der Verhandlung filmen können, weil Gödicke aufgrund seiner Ablehnung die Sitzung gar nicht habe eröffnen können.

ARCHEVIVA berichtet unter der Überschrift Richter Metz: „Ich möchte aufräumen !“
¹Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/jacob-andrea/richter-metz-ich-moechte-aufraeumen/

Richter Metz verhält sich schon bei der Vorarbeit zum Verfahren betont (für die ARCHEVIVA bekannten hessischen Verhältnisse: „auffällig“) neutral. Lt. Aussage der Klägerin Dr. Andrea Christidis habe er sogar schriftlich nachgefragt, ob die Klägerin Hindernisse in seiner Person sähe, was schon Grund genug gewesen sei, ihn zu akzeptieren.

Nach heftig vorausgegangenen Desastern am Landgericht Gießen: Presse diesmal als ernstzunehmende Autorität empfangen !

Am Prozesstag besorgt Richter Metz für die erschienene Öffentlichkeit einen größeren Saal und wartet mit der Eröffnung der Sitzung, bis die Kameras aufgestellt und erste Aufnahmen gemacht sind. Die Presse wird im Landgericht Gießen bei den zahlreichen Christidis-Prozessen, die ARCHEVIVA seit Jahren verfolgt, zum ersten Mal richtig gesehen und ernst genommen.

Ebenso ungewöhnlich neutral verhält sich der Richter in der Sitzung: Während etliche seiner Kollegen in den vorausgegangenen Christidis-Prozessen selbst vortragen, lässt Metz die Parteien ihre Sicht der Dinge schildern und protokolliert sie auf Tonband. Der Beklagtenverterter verhält sich jedoch sehr zurückhaltend.

Gibt es einen Umschwung im Landgericht Gießen ?

Dieses Verhalten gibt der Klägerin Christidis überhaupt die Möglichkeit, die o.a. Zusammenhänge zu erläutern und einige Beispiele der öffentlichen Denunziation, die durch berufliche Verbände, Netzwerke und durch die lokale Presse initiiert wurden, chronologisch aufzubereiten.

So gibt Christidis an, die Gießener Staatsanwaltschaft pflege einen fraternisierenden Ton mit jungen Journalisten und generiere „Win-Win-Situationen“ mit selbst erzeugten Gerüchten, die sie ihnen „zusteckte“: Wer fingierte Geschichten, so die Klägerin, über die Missbrauchsfeindin Christidis verbreitete, konnte straffrei auch eigene Horror-Geschichten veröffentlichen, die die „verehelichte“ Staatsanwaltschaft und der Landkreis Gießen (Justiziarin Ullrich und Staatsanwalt Ullrich) bestätigen würde.

Von der Hexenjagd zur fairen Verhandlung: Zeichen einer zu Ende gehenden Justizdiktatur¹ ?

Christidis: Die Hexenjagd gegen den ehemaligen TV-Moderator Kachelmann sollte schon als Hinweis genügen, wie man jemandes Existenz vernichten kann, auch wenn sich die zunächst geäußerten Beschuldigungen als unwahr erweisen.

Rechtsanwalt Müller betont, dass er sich z.T. auch als Mitgeschädigter ansehe, weil er viele Prozesse mit Hilfe der unumstößlichen Gutachten der Psychologin gewinne. Nun werde aufgrund staatlicher Verfolgung eine wesentliche Grundlage seiner Erfolge unreflektiert in Frage gestellt. Hier versuchten deutsche Amtsträger und Behörden mit juristischen Tricks, Verwaltungsakte eines fremden Staates, wie die Zu- oder Aberkennung eines akademischen Titels, zu revidieren, ohne dass der Betroffenen die Möglichkeit geboten werde, Widerspruch gegen den nicht erfolgten Verwaltungsakt einlegen zu können. Wie es sich beim Entzug (oder Aberkennung) von Doktor-Titeln einiger deutsche Politiker zeige, kann aber ein solcher Vorgang durch keine andere als die verleihende Stelle geschehen. Vorliegend hätten staatliche Stellen unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, dass nämlich Christidis ihre akademischen Titel unrechtmäßig erworben hätte – zumal nachdem Originale und Kopien, zudem übersetzt, mehrfach vorgelegt worden seien. Fortwährende Ermittlungen ohne jedwede belastenden Erkenntnisse entfalten seit Jahren eine gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Außenwirkung, die nicht zu vernachlässigen ist, was die Klägerin zu weiteren, immer noch anhängigen Klagen veranlasst habe.

Christidis selbst erinnert, dass das Bildungssystem Indiens faktisch das aus der Kolonialzeit übernommene britische ist. Es sei töricht, es wie ein undurchdringliches Dickicht unvorhersehbarer Verhältnisse hinzustellen.

Müller betont, dass die Staatsanwaltschaft Belastendes und Entlastendes vortragen müsse. Nachdem dies aber nicht geschehen sei, greift er laut raunzend an: „Jetzt wird es zur Hetzjagd !“

Müller holt erneut aus: „Keine deutsche Behörde hat das Recht, Titel zu entziehen, mit welchem Recht wird das (gemeint ist der Titel) angezweifelt ? Die Integrität meiner Mandantin wird in Frage gestellt.“

Öffentlichkeit als einziges Mittel Sabotage aufzudecken

Richter Metz gibt diese Sachverhalte zu Protokoll und fragt seinerseits, ob er nun eine gütliche Einigung als unmöglich ansehen solle. Beide Parteien bestätigen das, Christidis fügt hinzu, bisher sei nach jedem Freispruch neu ermittelt worden, die (fehlende) Ernsthaftigkeit der Beschuldigungen habe dabei keine Rolle gespielt. Die Klägerin versäumt nicht, die erfolgreiche Erscheinung des ersten Buches (mit ihren Beiträgen über die Familie Lück u.a.) und den für Anfang 2023 angekündigten Folgeband zu erwähnen. Sie fügt hinzu, dass sie solche Urteile benötige, um darüber publizieren zu können. Die Öffentlichkeit sei ja noch das Einzige, wovor die Beklagtenseite Respekt habe.

Richter Metz lässt per Mimik erkennen, dass er das erschienene Buch schon kannte. Er weist darauf hin, dass aus richterlicher Sicht unstrittig ist, dass der Bürger im Rahmen der Rechtsfindung einiges zu erdulden habe. Die Frage, die sich immer wieder (wie auch hier) stellt, sei aber, wie weit dieser Anspruch des Staates auf Duldung reicht, und ab wann eine vorsätzliche Kriminalisierung von Unschuldigen vorliege.

Metz: „Wann kippt es, dass Ermittlungsverfahren erheblich schädigen und nicht mehr hinnehmbar sind ?“

Metz wörtlich: „Die Frage ist, ob das alles rechtfertigt, eine Geldsumme zu verlangen, … die Frage ist, wann kippt es, dass Ermittlungsverfahren erheblich schädigen und nicht mehr hinnehmbar sind ?“

Das befürchtet offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft Gießen, so dass sie vorbeugend bei Gericht falsch behauptet, das zweite Rechtshilfeersuchen nach Indien habe sich aufgrund fehlender Unterlagen „erledigt“. Auch hierbei könnte es sich erneut um einen juristischen Trick handeln. Dem Einstellungsgesuch von Rechtsanwalt Manfred Müller wurde bereits zweimal nicht stattgegeben. Das Rechtshilfeersuchen hatte sich dementsprechend keineswegs erledigt.

Die Anwälte beider Seiten können bis zum 12. Januar 2023 ihre Stellungnahmen einreichen. Am 02. Februar 2023 soll das Urteil ergehen.

ARCHEVIVA erwartet DIESES URTEIL mit Ungeduld und großer Spannung !

… und fragt: Hat sich im Landgericht Gießen durch die junge Richterschaft ein Systemwandel hin zur Gerechtigkeit vollzogen ?

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Legende
¹Der Jurist Wolfgang Schrammen: Seine Erfahrungen über Rechtsbeugung und Korruption in Deutschland
Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/schrammen-wolfgang/


Dr. Andrea Christidis. Foto: Heiderose Manthey.

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Lesen Sie alle bisherigen Veröffentlichungen über die staatliche Jagd auf Dr. Andrea Christidis
in: Christidis Dr. Andrea
Vom Kinderschutz zur Kinderpornografie-Mafia
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Kampf zur Überwindung von „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, Kampf gegen Missbrauch von Kindern und Erwachsenen

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