75% der Familiengutachten sind fachlich mangelhaft

Prof. Dr. Werner Leitner, Psychologischer Psychotherapeut, gilt als einer der renommiertesten Experten bei der Überprüfung von Gutachten im Familienrecht

Sendung Verbraucher | WISO

2018-07-09
aktualisiert 2023-02-27

Familienzerstörung durch Tätige der Trennungs- und Scheidungsindustrie. Hier: Gutachter.

Familienzerstörung durch Tätige der Trennungs- und Scheidungsindustrie. Hier: Gutachter.

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WISO. „Wenn Ehen scheitern und um die Kinder gestritten wird, schlägt die Stunde der Familiengutachter. Denn Richter sind mit der Bearbeitung der Fälle immer wieder überlastet. Sie verlassen sich auf Gutachten. Das kann allerdings schwerwiegende Folgen haben.

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Prof. Dr. Leitner. Deckt Fehler im System auf. Foto: Heiderose Manthey.

Prof. Dr. Werner Leitner, Psychologischer Psychotherapeut, gilt als einer der renommiertesten Experten bei der Überprüfung von Gutachten im Familienrecht. Seine Studien liefern alarmierende Ergebnisse: 75 % der Familiengutachten sind fachlich mangelhaft.

Leitner fordert, dass nur Psychotherapeuten Gutachten erstellen dürfen – und nur dann, wenn sie noch eine Fortbildung zum forensischen, also zum gerichtlichen Sachverständigen besitzen.

Sorgerechtsmissbrauch.de schreibt: „Prof. Werner Leitner von der IB-Hochschule Berlin veröffentlichte wie Mängel bei familienpsychologischen Gutachten entstehen und deren Auswirkungen auf einem familiengerichtlichen Verfahren.
80 Prozent aller von ihm geprüften Gutachten hatten erhebliche Mängel, vor allem bei Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests. Außerdem seien „neuester Forschungsstand und neueste Fachliteratur unzureichend berücksichtigt“. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder, die völlig unnötig aus ihrem Umfeld gerissen werden und Monate oder Jahre lang in Pflegefamilien oder Heimen leben müssen.“

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Lesen Sie auch: „In Deutschland zertifizierter Rechtspsychologe“ – ein Etikettenschwindel ? im Beitrag Dr. Andrea Christidis ./. Berufsverband Deutscher Psychologen.


aktualisiert 2023-02-27

Rund 80% Gutachten für das Familiengericht mangelhaft

Der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV) gibt unter dem Artikel „Mangelnde Kompetenz unter Gutachtern vor dem Familiengericht. Und die heiklen Folgen!“ mit dem Hinweis, dass man Familien vor den Fehlentscheidungen schützen müsse:

„Mehr als 7.500 Gutachten werde jährlich für Prozesse erstellt, die vor dem Familiengericht durchgeführt werden. Leider erfüllt nur eine Minderheit der Sachverständigen die fachlich geforderten Qualifikationen. Dass dem so ist und welche Mängel dabei entstehen, fand Prof. Werner Leitner von der Hochschule Berlin heraus: Sogar 80% aller geprüfter Gutachten wiesen erhebliche Mängel bei der Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests auf.

Hinzu kommt, dass eine Studie an der Ludwig-Maximilian-Universität in München herausgefunden hat, dass psychologische und psychiatrische Gutachter in vielen Fällen vom Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen: bei 28% der psychiatrischen und bei 45% der psychologischen Gutachter sei das der Fall.

Die Leidtragenden eines unter Umständen existierenden Mangel an Kompetenz sind Familien, Eltern und Kinder.“

Prof. Werner Leitner biete, um Familien besser zu schützen, an Gutachten kostenlos zu prüfen, denn „nicht selten bilden die Gutachten die Grundlage für eine richterliche Entscheidung. Vor allem im Familienrecht kann dies weitreichende Konsequenzen haben.“

Beitrag vom 10. Februar 2020 (Autor: Hedrich), Quelle: https://www.dgusv.de/news-blog/mangelnde-kompetenz-unter-gutachtern-vor-dem-familiengericht-und-die-heiklen-folgen/